Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Das Bauvorhaben beinhaltet die Erneuerung der verschlissenen Asphaltdeckschicht durch Abfräsen von 4 cm in der Jeetzelallee. Der Aufbau erfolgt in gleicher Stärke. Bauanfang ist bei km 0+000 an der Kreuzung zur B 216 und endet bei km 1+300 an der Fahrbahntrennung vor der Einmündung zur Marschtorstraße.

Die Asphaltdeckschicht (Dicke = 4 cm) soll auf voller Fahrbahnbreite (6 m) und auf voller Ausbaulänge (1300 m) abgefräst werden. Im Verlauf der Ausbaustrecke sollen 6 Schachtabdeckungen erneuert bzw. auf Höhe der fertiggestellten Asphaltdeckschicht gebracht werden. Der Asphaltbeton, AC 8 DN, soll mit einem Fertiger ohne Mittelnaht eingebaut werden. Die vorhandene Fahrbahnachse und das entsprechende Dachprofil, bzw. in Kurvenbereichen das einseitige Quergefälle, wird von der vorhandenen Fahrbahn übernommen.

Die vorhandene Fahrbahnmarkierung (Leitlinien) wird nicht wieder hergestellt. In den Einmündungsbereichen wird die Asphaltdecke bis einschließlich des unterbrochenen Querstriches der Radfahrerfurt gefräst. Somit werden in diesen Bereichen die unterbrochenen Querstriche der Radfahrerfurt erneuert.

Die Fräsarbeiten sollen unter halbseitiger Sperrung der Jeetzelallee durchgeführt werden. Der Einbau der Asphaltdeckschicht erfolgt unter Vollsperrung in zwei Sperrabschnitten. Ausgangspunkt ist die Zufahrt zum Aldiparkplatz bzw. zur Schützenmarsch. Beide Zufahrten sollen durchgehend erreichbar bleiben.

Während der Fräsarbeiten soll die Jeetzelallee aus nordöstlicher Richtung (Gartower Straße) in südwestlicher Richtung (B 216) befahrbar bleiben. Für die Vorarbeiten inkl. Fräsarbeiten ist eine Kalenderwoche eingeplant. Der Einbau der Asphaltdeckschicht wird über beide Abschnitte ca. eine Woche dauern. Markierungsarbeiten und Nacharbeiten (Herstellung sämtlicher Nähte) werden zum Abschluss der Maßnahme erfolgen und ebenfalls eine Woche andauern. Dies geschieht wieder unter halbseitiger Sperrung der Jeetzelallee.

Die Verkehrsführung erfolgt während der Bauphase einspurig in westlicher Richtung über die Jeetzelallee und östlich über Lindenweg, Schlossgraben und Marschtorstraße.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und erläutert, dass beim Bau der Straße im Jahr 1989 nicht mit der heutigen Belastung von ca. 10.000 Fahrzeugen pro Tag gerechtet wurde und dass die vorgeschlagene Maßnahme der Schadensminderung dient, weil eine zeitnahe Sanierung ohne teure Tiefbauarbeiten möglich ist.

 

Rh Herzog fragt ob die roten Markierungen der Fahrradfurten mit erneuert werden.

 

Herr Hesebeck antwortet, dass die Erneuerung der Fahrradfurten bisher nicht vorgesehen sind.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die Asphaltdeckschicht in der Jeetzelallee in Dannenberg (Elbe) wird wie im Sachverhalt beschrieben erneuert.

Die Erneuerung der Radfurten wird mit ausgeschrieben. Über Art und Umfang der Erneuerung wird nach technischer Prüfung des Bestandes und nach dem Ausschreibungsergebnis im UBD beraten.

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes.