Sitzung: 06.02.2017 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0043/2017
Das Bauvorhaben
beinhaltet die Erneuerung der verschlissenen Asphaltdeckschicht durch Abfräsen
von 4 cm in der Jeetzelallee. Der Aufbau erfolgt in gleicher Stärke. Bauanfang
ist bei km 0+000 an der Kreuzung zur B 216 und endet bei km 1+300 an der
Fahrbahntrennung vor der Einmündung zur Marschtorstraße.
Die
Asphaltdeckschicht (Dicke = 4 cm) soll auf voller Fahrbahnbreite (6 m) und auf
voller Ausbaulänge (1300 m) abgefräst werden. Im Verlauf der Ausbaustrecke
sollen 6 Schachtabdeckungen erneuert bzw. auf Höhe der fertiggestellten
Asphaltdeckschicht gebracht werden. Der Asphaltbeton, AC 8 DN, soll mit einem
Fertiger ohne Mittelnaht eingebaut werden. Die vorhandene Fahrbahnachse und das
entsprechende Dachprofil, bzw. in Kurvenbereichen das einseitige Quergefälle,
wird von der vorhandenen Fahrbahn übernommen.
Die vorhandene
Fahrbahnmarkierung (Leitlinien) wird nicht wieder hergestellt. In den
Einmündungsbereichen wird die Asphaltdecke bis einschließlich des
unterbrochenen Querstriches der Radfahrerfurt gefräst. Somit werden in diesen
Bereichen die unterbrochenen Querstriche der Radfahrerfurt erneuert.
Die Fräsarbeiten
sollen unter halbseitiger Sperrung der Jeetzelallee durchgeführt werden. Der
Einbau der Asphaltdeckschicht erfolgt unter Vollsperrung in zwei
Sperrabschnitten. Ausgangspunkt ist die Zufahrt zum Aldiparkplatz bzw. zur
Schützenmarsch. Beide Zufahrten sollen durchgehend erreichbar bleiben.
Während der
Fräsarbeiten soll die Jeetzelallee aus nordöstlicher Richtung (Gartower Straße)
in südwestlicher Richtung (B 216) befahrbar bleiben. Für die Vorarbeiten inkl.
Fräsarbeiten ist eine Kalenderwoche eingeplant. Der Einbau der
Asphaltdeckschicht wird über beide Abschnitte ca. eine Woche dauern.
Markierungsarbeiten und Nacharbeiten (Herstellung sämtlicher Nähte) werden zum
Abschluss der Maßnahme erfolgen und ebenfalls eine Woche andauern. Dies
geschieht wieder unter halbseitiger Sperrung der Jeetzelallee.
Die Verkehrsführung
erfolgt während der Bauphase einspurig in westlicher Richtung über die
Jeetzelallee und östlich über Lindenweg, Schlossgraben und Marschtorstraße.
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage und erläutert, dass beim Bau der Straße im Jahr 1989
nicht mit der heutigen Belastung von ca. 10.000 Fahrzeugen pro Tag gerechtet
wurde und dass die vorgeschlagene Maßnahme der Schadensminderung dient, weil
eine zeitnahe Sanierung ohne teure Tiefbauarbeiten möglich ist.
Rh Herzog fragt ob die
roten Markierungen der Fahrradfurten mit erneuert werden.
Herr Hesebeck antwortet,
dass die Erneuerung der Fahrradfurten bisher nicht vorgesehen sind.
Nach kurzer Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die
Asphaltdeckschicht in der Jeetzelallee in Dannenberg (Elbe) wird wie im
Sachverhalt beschrieben erneuert.
Die Erneuerung der
Radfurten wird mit ausgeschrieben. Über Art und Umfang der Erneuerung wird nach
technischer Prüfung des Bestandes und nach dem Ausschreibungsergebnis im UBD
beraten.
Die Durchführung
der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes.