Sitzung: 08.02.2017 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 08/0010/2017
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 die Beschlüsse in
der Grundstücksangelegenheit des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue
gefasst.
In diesem
Zusammenhang wurden auch die erforderlichen Investitionen für den Neubau einer
Halle und die Modernisierung bzw. Erweiterung des Sozial- und Büroräume auf dem
Betriebsgrundstück in Dannenberg (Elbe) vorgetragen.
Es wird
vorgeschlagen, die Umsetzung in zwei Abschnitten durchzuführen.
Um die Fahrzeuge,
Maschinen und Geräte aus Hitzacker (Elbe) in Dannenberg (Elbe) unterbringen zu
können, ist es erforderlich eine zusätzliche Halle zu bauen. Dabei ist auch die
derzeitige Situation in auf dem Betriebshof in Dannenberg (Elbe) zu
berücksichtigen. Die Fahrzeuge sind in den vorhandenen Gebäuden nicht optimal
und beengt untergebracht. Die Anhänger und teilweise auch die Anbaugeräte
stehen im Freien.
Geplant ist eine
Satteldachhalle mit Anschleppung. Die geschlossene Seite sollte parallel zu den
vorhandenen Einzelgaragen verlaufen. Die Anschleppung in Richtdung
Sozialgebäude. Die Halle sollte die Maße in der Länge von 30,0 m und in der
Breite von 14,5 m haben, eine Traufhöhe von 6,0 m und eine lichte Durchfahrt
von 4,2 m. Der Schleppanbau eine Breite von 8,0 m. An den Giebelseiten sollten
jeweils ein Rolltor (Breite 4,5 m) und eine Fluchttür vorgesehen werden, sodass
die Halle komplett durchfahren werden kann. Der Mittelbereich könnte dann auch
zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Die Seitenbereiche der Halle linke
und rechts dienen zur Unterbringung von Geräten und Material.
Insgesamt sind
folgende Fahrzeuge unterzubringen:
2 Schlepper
1 Groß-LKW
1 Radlader
5 Klein-LKW
1 Multicar
1 Friedhofsbagger
mit Anhänger
1 Streuwagen
1
Straßenkehrmaschine
6 Anhänger
3 PKW
2 Kleintraktoren
Anbaugeräte,
PKW-Anhänger und div. Klein- und Zusatzgeräte
Eine Kostenschätzung
geht davon aus, dass für den Bau einer Halle in der o.a. Ausführung ca.
250.000,00 Euro entstehen. Hierin enthalten sind die Kosten für die Halle
(Planung, Statik, Bauantrag und Aufbau), Gründungsarbeiten für die Fundamente
und die Elektroinstallation.
Neben der
grundsätzlichen Entscheidung, die Planung in der Form umzusetzen, sind folgende
Voraussetzungen erforderlich:
- Haushaltsgenehmigung 2017
- Abschluss des Verträge mit dem NLWKN
(Grundstückstausch Lüchow/Hitzacker)
Die Planungen
werden in der Sitzung genauer vorgestellt. In der Anlage ist die Kopie eines
Luftbildes beigefügt. Es sind die Maße der geplanten Halle dargestellt und die
vorhanden Gebäude gekennzeichnet.
Im zweiten
Abschnitt ist das Sozial- und Verwaltungsgebäude an die betrieblich
erforderlichen Notwendigkeiten anzupassen. Ob das in dem vorhandenen Gebäude
möglich ist, muss die weitere Planung ergeben. Diese wird zu gegebener Zeit dem
Betriebsausschuss zu Diskussion und Entscheidung vorgelegt.
Ausschussvorsitzender
Bodendieck verweist auf die letzte Sitzung. Betriebsleiter Klafak erläutert
nochmal den Sachverhalt und geht auf die offenen Fragen ein.
Rh Zuther und Rh
Beutler nehmen ab 18:34 Uhr an der Sitzung teil.
Rh Mertins nimmt ab
18:35 Uhr an der Sitzung teil.
In der
Ausschreibung soll keine Vorgabe eines Rasters erfolgen, sondern nur die
gesamte Größe angegeben werden.
Auf die Frage
wieviel Einsparungen es bringen würde, wenn man ein Raster weniger baut,
erklärt Betriebsleiter Klafak, dass wenn man die Hallenlänge um 5- 6 Meter
verringert eine Kostenersparnis von
ungefähr 17.000,- € (Halle ca. 10.500,- €, Gründung ca. 5.100,- €,
Elektrik ca. 1.400,- €) hat.
Ein 3. elektrisches
Sektionstor zum Schleppdach hin wäre sinnvoll und würde ungefähr 4.500,- €
Brutto kosten und sollte daher in die Planung mit aufgenommen werden.
Eine Traufhöhe von
5,50m anstatt 6m sind ausreichend. Somit erreicht man am Schleppdach noch eine
Durchfahrtshöhe von 4,20m.
Bei der angedachten
Dachneigung sind auch 10 Grad ausreichend. Geringer darf die Dachneigung nicht
sein, da es ansonsten Probleme bei der Statistik gibt.
Der Abstand zu den
vorhandenen Garagen ist ausreichend. Sollten die Garagen zu einem späteren
Zeitpunkt weggenommen werden, ist zu dieser Seite ebenfalls ein Schleppdach,
wie an der Seite zum Sozialtrakt möglich.
Die Radien der
Fahrzeuge wurden nachgemessen und der Platz somit ausreichend.
Ein Lichtfirst für
das Dach wäre möglich, aber mit hohen Kosten verbunden. Die kostengünstigere
Variante wären Lichtplatten. Von diesen sollten 8 Stück vorgesehen werden.
Das
Grundstücksniveau ist mit ungefähr 10- 15 cm Unterschied in Ordnung.
Die Gesamtkosten
für diese Halle mit Gründung und Elektrik belaufen sich auf ca. 200.000,- €. Im
Haushalt sind 250.000,- € veranschlagt.
Rh v. Gottberg
fragt an, ob bei der Planung der Halle auch daran gedacht wurde, die Dachfläche
eventuell mit Solar- oder Photovoltaikmodulen zu versehen. Betriebsleiter
Klafak gibt zu verstehen, dass dieses bei er Planung nicht berücksichtigt
wurde, sich diese Fläche aber anbieten würde, wenn die Tragfähigkeit gegeben
ist. Es sollte die Möglichkeit offen gelassen werden, nachträglich solche
Module zu installieren.
Rh Zuther fragt an,
wie die Verwaltung auf die Größe der Halle kommt. Er hätte gerne eine Draufsicht
auf der Halle mit Anordnung der Fahrzeuge, damit sich die Fläche plausibel
gegenüber der Öffentlichkeit erklären lässt. Desweitern möchte er wissen, wer
die Gesamtkosten in Höhe von 200.000,- €
geschätzt hat und ob die Ausschreibung von einem Architekten oder von
der Verwaltung vorgenommen wird.
Betriebsleiter
Klafak gibt zu verstehen, dass man bei der Planung zu der Größe der Halle den
unterzubringenden Fuhrpark, die Geräte und Maschinen zugrunde gelegt hat. Die
Kostenermittlung erfolgte durch einen Hallenbauer. Die Ausschreibung erfolgt
durch die Verwaltung mit Unterstützung vom Bauamt.
Rh Mertins regt an,
ob es nicht besser wäre den Betriebshof auf einem anderen Grundstück neu zu
errichten, da die jetzige Lage des Betriebshofes sehr ungünstig ist und die
Gebäude, vor allem der Sozialtrakt doch sehr marode erscheinen.
Betriebsleiter
Klafak erklärt, dass es zu dem Standort viele Diskussionen und Gespräche
gegeben hat. Die Standorte wurden mit der Verwaltung geprüft. Der zweite
Bauabschnitt am Sozialtrakt wird erst beginnen, wenn das Grundstück in Lüchow
verkauft ist.
Rh Zuther gibt zu
verstehen, dass er nicht für das Bauvorhaben der Halle stimmen kann, da ihm der
Plan mit der Anordnung der Fahrzeuge innerhalb der Halle fehlt. Er ist grundsätzlich
nicht gegen die Halle oder den Standort.
Nach weiterer
Aussprache empfiehlt der BKDE folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Baumaßnahmen
auf dem Betriebsgrundstück in Dannenberg (Elbe) werden in zwei Abschnitten
durchgeführt.
Im ersten Abschnitt
ist eine Satteldachhalle mit Anschleppung, wie im Sachverhalt erläutert, zu
errichten.
Die Ausschreibung
ist von der Verwaltung durchzuführen.
Voraussetzung für
die Durchführung der Ausschreibung, sind der Abschluss des Grundstücktauschvertrages
mit dem NLWKN und die Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2017.