Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 die Beschlüsse in der Grundstücksangelegenheit des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue gefasst.

In diesem Zusammenhang wurden auch die erforderlichen Investitionen für den Neubau einer Halle und die Modernisierung bzw. Erweiterung des Sozial- und Büroräume auf dem Betriebsgrundstück in Dannenberg (Elbe) vorgetragen.

Es wird vorgeschlagen, die Umsetzung in zwei Abschnitten durchzuführen.

Um die Fahrzeuge, Maschinen und Geräte aus Hitzacker (Elbe) in Dannenberg (Elbe) unterbringen zu können, ist es erforderlich eine zusätzliche Halle zu bauen. Dabei ist auch die derzeitige Situation in auf dem Betriebshof in Dannenberg (Elbe) zu berücksichtigen. Die Fahrzeuge sind in den vorhandenen Gebäuden nicht optimal und beengt untergebracht. Die Anhänger und teilweise auch die Anbaugeräte stehen im Freien.

Geplant ist eine Satteldachhalle mit Anschleppung. Die geschlossene Seite sollte parallel zu den vorhandenen Einzelgaragen verlaufen. Die Anschleppung in Richtdung Sozialgebäude. Die Halle sollte die Maße in der Länge von 30,0 m und in der Breite von 14,5 m haben, eine Traufhöhe von 6,0 m und eine lichte Durchfahrt von 4,2 m. Der Schleppanbau eine Breite von 8,0 m. An den Giebelseiten sollten jeweils ein Rolltor (Breite 4,5 m) und eine Fluchttür vorgesehen werden, sodass die Halle komplett durchfahren werden kann. Der Mittelbereich könnte dann auch zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Die Seitenbereiche der Halle linke und rechts dienen zur Unterbringung von Geräten und Material.

Insgesamt sind folgende Fahrzeuge unterzubringen:

 

2 Schlepper

1 Groß-LKW

1 Radlader

5 Klein-LKW

1 Multicar

1 Friedhofsbagger mit Anhänger

1 Streuwagen

1 Straßenkehrmaschine

6 Anhänger

3 PKW

2 Kleintraktoren

Anbaugeräte, PKW-Anhänger und div. Klein- und Zusatzgeräte

 

Eine Kostenschätzung geht davon aus, dass für den Bau einer Halle in der o.a. Ausführung ca. 250.000,00 Euro entstehen. Hierin enthalten sind die Kosten für die Halle (Planung, Statik, Bauantrag und Aufbau), Gründungsarbeiten für die Fundamente und die Elektroinstallation.

 

Neben der grundsätzlichen Entscheidung, die Planung in der Form umzusetzen, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

 

-       Haushaltsgenehmigung 2017

-       Abschluss des Verträge mit dem NLWKN (Grundstückstausch Lüchow/Hitzacker)

 

 

 

 

 

 

Die Planungen werden in der Sitzung genauer vorgestellt. In der Anlage ist die Kopie eines Luftbildes beigefügt. Es sind die Maße der geplanten Halle dargestellt und die vorhanden Gebäude gekennzeichnet.

 

Im zweiten Abschnitt ist das Sozial- und Verwaltungsgebäude an die betrieblich erforderlichen Notwendigkeiten anzupassen. Ob das in dem vorhandenen Gebäude möglich ist, muss die weitere Planung ergeben. Diese wird zu gegebener Zeit dem Betriebsausschuss zu Diskussion und Entscheidung vorgelegt.

 

Ausschussvorsitzender Bodendieck verweist auf die letzte Sitzung. Betriebsleiter Klafak erläutert nochmal den Sachverhalt und geht auf die offenen Fragen ein.

 

Rh Zuther und Rh Beutler nehmen ab 18:34 Uhr an der Sitzung teil.

Rh Mertins nimmt ab 18:35 Uhr an der Sitzung teil.

 

In der Ausschreibung soll keine Vorgabe eines Rasters erfolgen, sondern nur die gesamte Größe angegeben werden.

Auf die Frage wieviel Einsparungen es bringen würde, wenn man ein Raster weniger baut, erklärt Betriebsleiter Klafak, dass wenn man die Hallenlänge um 5- 6 Meter verringert eine Kostenersparnis von  ungefähr 17.000,- € (Halle ca. 10.500,- €, Gründung ca. 5.100,- €, Elektrik ca. 1.400,- €) hat.

Ein 3. elektrisches Sektionstor zum Schleppdach hin wäre sinnvoll und würde ungefähr 4.500,- € Brutto kosten und sollte daher in die Planung mit aufgenommen werden.

Eine Traufhöhe von 5,50m anstatt 6m sind ausreichend. Somit erreicht man am Schleppdach noch eine Durchfahrtshöhe von 4,20m.

Bei der angedachten Dachneigung sind auch 10 Grad ausreichend. Geringer darf die Dachneigung nicht sein, da es ansonsten Probleme bei der Statistik gibt.

Der Abstand zu den vorhandenen Garagen ist ausreichend. Sollten die Garagen zu einem späteren Zeitpunkt weggenommen werden, ist zu dieser Seite ebenfalls ein Schleppdach, wie an der Seite zum Sozialtrakt möglich.

Die Radien der Fahrzeuge wurden nachgemessen und der Platz somit ausreichend.

Ein Lichtfirst für das Dach wäre möglich, aber mit hohen Kosten verbunden. Die kostengünstigere Variante wären Lichtplatten. Von diesen sollten 8 Stück vorgesehen werden.

Das Grundstücksniveau ist mit ungefähr 10- 15 cm Unterschied in Ordnung.

Die Gesamtkosten für diese Halle mit Gründung und Elektrik belaufen sich auf ca. 200.000,- €. Im Haushalt sind 250.000,- € veranschlagt.

 

Rh v. Gottberg fragt an, ob bei der Planung der Halle auch daran gedacht wurde, die Dachfläche eventuell mit Solar- oder Photovoltaikmodulen zu versehen. Betriebsleiter Klafak gibt zu verstehen, dass dieses bei er Planung nicht berücksichtigt wurde, sich diese Fläche aber anbieten würde, wenn die Tragfähigkeit gegeben ist. Es sollte die Möglichkeit offen gelassen werden, nachträglich solche Module zu installieren.

 

Rh Zuther fragt an, wie die Verwaltung auf die Größe der Halle kommt. Er hätte gerne eine Draufsicht auf der Halle mit Anordnung der Fahrzeuge, damit sich die Fläche plausibel gegenüber der Öffentlichkeit erklären lässt. Desweitern möchte er wissen, wer die Gesamtkosten in Höhe von 200.000,- €  geschätzt hat und ob die Ausschreibung von einem Architekten oder von der Verwaltung vorgenommen wird.

Betriebsleiter Klafak gibt zu verstehen, dass man bei der Planung zu der Größe der Halle den unterzubringenden Fuhrpark, die Geräte und Maschinen zugrunde gelegt hat. Die Kostenermittlung erfolgte durch einen Hallenbauer. Die Ausschreibung erfolgt durch die Verwaltung mit Unterstützung vom Bauamt.

 

Rh Mertins regt an, ob es nicht besser wäre den Betriebshof auf einem anderen Grundstück neu zu errichten, da die jetzige Lage des Betriebshofes sehr ungünstig ist und die Gebäude, vor allem der Sozialtrakt doch sehr marode erscheinen.

Betriebsleiter Klafak erklärt, dass es zu dem Standort viele Diskussionen und Gespräche gegeben hat. Die Standorte wurden mit der Verwaltung geprüft. Der zweite Bauabschnitt am Sozialtrakt wird erst beginnen, wenn das Grundstück in Lüchow verkauft ist.

 

Rh Zuther gibt zu verstehen, dass er nicht für das Bauvorhaben der Halle stimmen kann, da ihm der Plan mit der Anordnung der Fahrzeuge innerhalb der Halle fehlt. Er ist grundsätzlich nicht gegen die Halle oder den Standort.

 

Nach weiterer Aussprache empfiehlt der BKDE folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Die Baumaßnahmen auf dem Betriebsgrundstück in Dannenberg (Elbe) werden in zwei Abschnitten durchgeführt.

Im ersten Abschnitt ist eine Satteldachhalle mit Anschleppung, wie im Sachverhalt erläutert, zu errichten.

Die Ausschreibung ist von der Verwaltung durchzuführen.

Voraussetzung für die Durchführung der Ausschreibung, sind der Abschluss des Grundstücktauschvertrages mit dem NLWKN und die Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2017.