Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt.

Im Bebauungsplan „Göhrdestraße“ ist östlich des Sondergebietes „Seniorengerechtes Wohnen“ ein Mischgebiet festgesetzt. Zur Erschließung des Mischgebietes ist eine Stichstraße auf voller Länge des Mischgebietes festgesetzt, aber noch nicht ausgebaut.

 

Ein Teil des Mischgebietes soll für die Erweiterung des Seniorenheims genutzt werden, der Rest der an der Stichstraße liegenden Fläche soll an einen privaten Eigentümer verkauft werden.

Aufgrund des Zuschnittes hätte die Straße keine Erschließungsfunktion für das südlich gelegene Mischgebiet mehr. Daher hat Herr Wedemann einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt (siehe Anlage 1).

 

Weiterhin plant das Seniorenheim „Haus der Lebenswärme“ eine Erweiterung. Dafür haben sie einen Teil der Mischgebietsfläche gekauft. An den Rändern der Gebiete (Sondergebiet und Mischgebiet) sind jedoch jeweils Baugrenzen festgesetzt, sodass der geplante Neubau nicht genehmigungsfähig ist. Die Baugrenzen zwischen den Gebieten könnten aufgehoben und an den Rändern zusammengeführt werden. Die Art sowie das Maß der baulichen Nutzung werden nicht verändert. 

 

Durch die Nutzung der Flächen südlich der Straße „Im Dorfe“ mit relativ hohen Immissionsschutzansprüchen (seniorengerechtes Wohnen sowie Wohnen) erhöhen sich die Schallschutzanforderungen für die Gewerbegebiete nördlich der Straße. Die Straße wurde seinerzeit durch die N-Bank als Gewerbestraße gefördert. Ob es durch die geplante Nutzung zu eine Rückforderung der Förderung durch die N-Bank führt, kann seitens der Samtgemeinde nicht abschließend vorhergesagt werden.

Bgm Schulz ist der Ansicht, dass hier keine Gefahr besteht, da die Grundzüge der Planung nicht verändert werden.

Der Verwaltungsausschuss hat jedoch mehrheitlich empfohlen, mit der N-Bank zu klären, ob evtl. mit einer Rückforderung zu rechnen ist und zunächst einen Vorbehaltsbeschluss in dieser Angelegenheit zu fassen.

Stellv. Bgm Beutler bittet, diesen Sachverhalt eingehend zu prüfen.

Herr Siems-Wedhorn merkt an, dass der Beschluss um einen Punkt c) ergänzt werden sollte, in dem es heißt: „Zur Übernahme der Planungskosten werden städtebauliche Verträge zwischen den Antragstellern und der Gemeinde Zernien geschlossen.“ Weiterhin bemerkt er, dass bei einer Rückzahlung der Förderung eine Verzinsung des Förderbetrages seit Beginn der Maßnahme erfolgt.

 

Nach Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien folgenden

 

 


 

Vorbehaltsbeschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, kurzfristig ein Gespräch mit der N-Bank zu führen und abzuklären, ob bei Durchführung der Bebauungsplanänderung mit einer Rückzahlung der Förderung zu rechnen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt der nachstehende Vorbehaltsbeschluss zur Ausführung.

 

a)      Die Gemeinde Zernien leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ ein, um die Festsetzungen der Stichstraße zu ändern.

b)      Die Gemeinde Zernien leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Die Gemeinde Zernien leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ ein, um die Baugrenzen zwischen den Baugebieten zu ändern.

c)       Zur Übernahme der Planungskosten werden städtebauliche Verträge zwischen den Antragstellern und der Gemeinde Zernien geschlossen.