Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt.
Im Bebauungsplan
„Göhrdestraße“ ist östlich des Sondergebietes „Seniorengerechtes Wohnen“ ein
Mischgebiet festgesetzt. Zur Erschließung des Mischgebietes ist eine
Stichstraße auf voller Länge des Mischgebietes festgesetzt, aber noch nicht
ausgebaut.
Ein Teil des
Mischgebietes soll für die Erweiterung des Seniorenheims genutzt werden, der
Rest der an der Stichstraße liegenden Fläche soll an einen privaten Eigentümer
verkauft werden.
Aufgrund des
Zuschnittes hätte die Straße keine Erschließungsfunktion für das südlich
gelegene Mischgebiet mehr. Daher hat Herr Wedemann einen entsprechenden Antrag
auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt (siehe Anlage 1).
Weiterhin plant das
Seniorenheim „Haus der Lebenswärme“ eine Erweiterung. Dafür haben sie einen
Teil der Mischgebietsfläche gekauft. An den Rändern der Gebiete (Sondergebiet
und Mischgebiet) sind jedoch jeweils Baugrenzen festgesetzt, sodass der
geplante Neubau nicht genehmigungsfähig ist. Die Baugrenzen zwischen den
Gebieten könnten aufgehoben und an den Rändern zusammengeführt werden. Die Art
sowie das Maß der baulichen Nutzung werden nicht verändert.
Durch die Nutzung
der Flächen südlich der Straße „Im Dorfe“ mit relativ hohen
Immissionsschutzansprüchen (seniorengerechtes Wohnen sowie Wohnen) erhöhen sich
die Schallschutzanforderungen für die Gewerbegebiete nördlich der Straße. Die
Straße wurde seinerzeit durch die N-Bank als Gewerbestraße gefördert. Ob es
durch die geplante Nutzung zu eine Rückforderung der Förderung durch die N-Bank
führt, kann seitens der Samtgemeinde nicht abschließend vorhergesagt werden.
Bgm Schulz ist der
Ansicht, dass hier keine Gefahr besteht, da die Grundzüge der Planung nicht
verändert werden.
Der
Verwaltungsausschuss hat jedoch mehrheitlich empfohlen, mit der N-Bank zu
klären, ob evtl. mit einer Rückforderung zu rechnen ist und zunächst einen
Vorbehaltsbeschluss in dieser Angelegenheit zu fassen.
Stellv. Bgm Beutler
bittet, diesen Sachverhalt eingehend zu prüfen.
Herr Siems-Wedhorn
merkt an, dass der Beschluss um einen Punkt c) ergänzt werden sollte, in dem es
heißt: „Zur Übernahme der Planungskosten werden städtebauliche Verträge
zwischen den Antragstellern und der Gemeinde Zernien geschlossen.“ Weiterhin
bemerkt er, dass bei einer Rückzahlung der Förderung eine Verzinsung des
Förderbetrages seit Beginn der Maßnahme erfolgt.
Nach Aussprache
fasst der Rat der Gemeinde Zernien folgenden
Vorbehaltsbeschluss:
Der Bürgermeister
wird beauftragt, kurzfristig ein Gespräch mit der N-Bank zu führen und
abzuklären, ob bei Durchführung der Bebauungsplanänderung mit einer Rückzahlung
der Förderung zu rechnen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt der
nachstehende Vorbehaltsbeschluss zur Ausführung.
a) Die Gemeinde Zernien leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ ein, um die Festsetzungen der Stichstraße zu ändern.
b) Die Gemeinde Zernien leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Die Gemeinde Zernien leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ ein, um die Baugrenzen zwischen den Baugebieten zu ändern.
c) Zur Übernahme der Planungskosten werden städtebauliche Verträge zwischen den Antragstellern und der Gemeinde Zernien geschlossen.