Sitzung: 17.01.2017 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Rh Herzog fragt ob die
Nutzungspflicht des Fahrradangebotsstreifens an der Kreuzung Bahnhofsstraße /
Bellmannsfeld geprüft worden ist.
Anmerkung der Verwaltung:
Es handelt sich um einen Schutzstreifen der durch Verkehrszeichen 340
(Leitlinie = unterbrochene Linie, Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) gekennzeichnet
ist. Wegen des Rechtsfahrgebotes nach § 2 Abs. 2 StVO besteht für Radfahrer eine
grundsätzliche Benutzungspflicht. Allerdings darf die Leitlinie überfahren
werden, wie bei den Leitlinien in der Mitte von Fahrbahnen.