Sitzung: 31.01.2017 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0026/2017
Bgm Schulz
erläutert kurz den Sachverhalt.
Für die 1. Änderung
des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ wurden von der Verwaltung Honorarkostenschätzungen
von drei Planungsbüros eingeholt.
Folgende Angebote
wurden abgegeben:
Astrid Pesel,
Reitze 2, 29482 Küsten: 3.342,41 € + 10 Std. x 75 € bei notwendiger
zeichnerischer Darstellung = 4.092,41 €
Planungsbüro Patt,
Uelzener Straße 32, 21335 Lüneburg: keine Abgabe
Planungsbüro
Evers&Küssner, Ferdinand-Beit-Straße 7b. 20099 Hamburg: keine Abgabe
Von der Verwaltung
wird daher vorgeschlagen, den Planungsauftrag an das Planungsbüro A. Pesel zu
vergeben.
Der
Verwaltungsausschuss hat empfohlen, hier einen Vorbehaltsbeschluss zu fassen
und die Klärung der Bebauungsplanänderung „Göhrdestraße“ mit der N-Bank
abzuwarten.
Der Rat der
Gemeinde Zernien fasst den
Vorbehaltsbeschluss:
Vorbehaltlich der
positiven Klärung zum Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ mit
der N-Bank wird das Planungsbüro Astrid Pesel, Reitze, 29482 Küsten, mit der
Bebauungsplanänderung „Göhrdestraße“ beauftragt.