Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Bgm Schulz erläutert kurz den Sachverhalt.

Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ wurden von der Verwaltung Honorarkostenschätzungen von drei Planungsbüros eingeholt.

Folgende Angebote wurden abgegeben:

Astrid Pesel, Reitze 2, 29482 Küsten: 3.342,41 € + 10 Std. x 75 € bei notwendiger zeichnerischer Darstellung = 4.092,41 €

Planungsbüro Patt, Uelzener Straße 32, 21335 Lüneburg: keine Abgabe

Planungsbüro Evers&Küssner, Ferdinand-Beit-Straße 7b. 20099 Hamburg: keine Abgabe

 

Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Planungsauftrag an das Planungsbüro A. Pesel zu vergeben.

 

Der Verwaltungsausschuss hat empfohlen, hier einen Vorbehaltsbeschluss zu fassen und die Klärung der Bebauungsplanänderung „Göhrdestraße“ mit der N-Bank abzuwarten.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst den

 

 

 


Vorbehaltsbeschluss:

Vorbehaltlich der positiven Klärung zum Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ mit der N-Bank wird das Planungsbüro Astrid Pesel, Reitze, 29482 Küsten, mit der Bebauungsplanänderung „Göhrdestraße“ beauftragt.