Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt.

Das Grundstück wurde seinerzeit von einer Dame aus Berlin erworben, da hier vor Jahren ein Ferienhausgebiet geplant war. Da es sich jetzt um ein Wasserschutzgebiet handelt, besteht keine Möglichkeit der Bebauung. Diese Dame hat es dann der Gemeinde Zernien geschenkt. Herr Grunzke ist Anlieger an der Fläche und stellte den Antrag auf Erwerb (siehe Anlage zur Vorlage). Es handelt sich um ein Nadelgehölz. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Förster ist der Kaufpreis in der Höhe gerechtfertigt. Das Grundstück ist durch die Gemeinde Zernien nur über einen Privatweg zu erreichen, was die Wertigkeit reduziert. Da dort auch in Zukunft keine Bebauung möglich ist, wird es auch nicht als Bauland veräußert werden können.

Es gab noch einen weiteren Interessenten. Der hatte jedoch nur 3.000,-- € geboten.

Der Verwaltungsausschuss hat mehrheitlich empfohlen, das Grundstück an Herrn Grunzke zu veräußern.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 


Beschluss:

 

Das Flurstück 33/8 der Flur 1 in der Gemarkung Wibbese in einer Größe von 5.118 m² (Grundbuch von Jameln Blatt 763) wird an Herrn Olaf Grunzke, In Wibbese 21, 29479 Jameln verkauft.

 

Der Kaufpreis beträgt 5.500,00 €. Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt der Erwerber.