Sitzung: 31.01.2017 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0013/2017
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt.
Das Grundstück
wurde seinerzeit von einer Dame aus Berlin erworben, da hier vor Jahren ein
Ferienhausgebiet geplant war. Da es sich jetzt um ein Wasserschutzgebiet
handelt, besteht keine Möglichkeit der Bebauung. Diese Dame hat es dann der
Gemeinde Zernien geschenkt. Herr Grunzke ist Anlieger an der Fläche und stellte
den Antrag auf Erwerb (siehe Anlage zur Vorlage). Es handelt sich um ein
Nadelgehölz. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Förster ist der Kaufpreis in
der Höhe gerechtfertigt. Das Grundstück ist durch die Gemeinde Zernien nur über
einen Privatweg zu erreichen, was die Wertigkeit reduziert. Da dort auch in
Zukunft keine Bebauung möglich ist, wird es auch nicht als Bauland veräußert
werden können.
Es gab noch einen
weiteren Interessenten. Der hatte jedoch nur 3.000,-- € geboten.
Der
Verwaltungsausschuss hat mehrheitlich empfohlen, das Grundstück an Herrn
Grunzke zu veräußern.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Das Flurstück 33/8
der Flur 1 in der Gemarkung Wibbese in einer Größe von 5.118 m² (Grundbuch von
Jameln Blatt 763) wird an Herrn Olaf Grunzke, In Wibbese 21, 29479 Jameln
verkauft.
Der Kaufpreis
beträgt 5.500,00 €. Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt der Erwerber.