Sitzung: 31.01.2017 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 11/1131/2016
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt.
Für die Mitglieder
im Verwaltungsausschuss und für den Bürgermeister ist gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils ein/e Stellvertreter/in zu
benennen.
Sofern eine
Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten
ist, so kann sie eine/n zweite/n Stellvertreter/in bestimmen.
Für den
Bürgermeister Heinz Schulz muss ein/e Vertreter/in benannt werden.
Um die
Handlungsfähigkeit des Verwaltungsausschusses sicherzustellen, wird den
Fraktionen empfohlen, jeweils eine/n weitere/n Stellvertreter/in zu benennen.
Für die stellvertretenden
Bürgermeister Beutler und K. Schulz wurden bereits in der konstituierenden
Sitzung des Rates am 01.11.2016 persönliche Vertreter benannt.
Bgm Schulz benennt
Rh Lars-Oliver Schulz als seinen persönlichen Vertreter.
Feststellungsbeschluss:
Die Besetzung des
Verwaltungsausschusses wird wie folgt festgestellt:
Bgm Schulz - persönlicher Vertreter Lars-Oliver Schulz
Stellv. Bgm Beutler -
persönlicher Vertreter Maik Kurth
Stellv. Bgm K.
Schulz - persönlicher Vertreter Jörg Gleitze