Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt.

Für die Mitglieder im Verwaltungsausschuss und für den Bürgermeister ist gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils ein/e Stellvertreter/in zu benennen.

 

Sofern eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten ist, so kann sie eine/n zweite/n Stellvertreter/in bestimmen.

 

Für den Bürgermeister Heinz Schulz muss ein/e Vertreter/in benannt werden.

 

Um die Handlungsfähigkeit des Verwaltungsausschusses sicherzustellen, wird den Fraktionen empfohlen, jeweils eine/n weitere/n Stellvertreter/in zu benennen.

Für die stellvertretenden Bürgermeister Beutler und K. Schulz wurden bereits in der konstituierenden Sitzung des Rates am 01.11.2016 persönliche Vertreter benannt.

Bgm Schulz benennt Rh Lars-Oliver Schulz als seinen persönlichen Vertreter.

 

Feststellungsbeschluss:

 

Die Besetzung des Verwaltungsausschusses wird wie folgt festgestellt:

Bgm Schulz                        -  persönlicher Vertreter Lars-Oliver Schulz

Stellv. Bgm Beutler         -  persönlicher Vertreter Maik Kurth

Stellv. Bgm K. Schulz      -  persönlicher Vertreter Jörg Gleitze