Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 9

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 die Beschlüsse in der Grundstücksangelegenheit des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue gefasst.

In diesem Zusammenhang wurden auch die erforderlichen Investitionen für den Neubau einer Halle und die Modernisierung bzw. Erweiterung des Sozial- und Büroräume auf dem Betriebsgrundstück in Dannenberg (Elbe) vorgetragen.

Es wird vorgeschlagen, die Umsetzung in zwei Abschnitten durchzuführen.

Um die Fahrzeuge, Maschinen und Geräte aus Hitzacker (Elbe) in Dannenberg (Elbe) unterbringen zu können, ist es erforderlich eine zusätzliche Halle zu bauen. Dabei ist auch die derzeitige Situation in auf dem Betriebshof in Dannenberg (Elbe) zu berücksichtigen. Die Fahrzeuge sind in den vorhandenen Gebäuden nicht optimal und beengt untergebracht. Die Anhänger und teilweise auch die Anbaugeräte stehen im Freien.

Geplant ist eine Satteldachhalle mit Anschleppung. Die geschlossene Seite sollte parallel zu den vorhandenen Einzelgaragen verlaufen. Die Anschleppung in Richtdung Sozialgebäude. Die Halle sollte die Maße in der Länge von 30,0 m und in der Breite von 14,5 m haben, eine Traufhöhe von 6,0 m und eine lichte Durchfahrt von 4,2 m. Der Schleppanbau eine Breite von 8,0 m. An den Giebelseiten sollten jeweils ein Rolltor (Breite 4,5 m) und eine Fluchttür vorgesehen werden, sodass die Halle komplett durchfahren werden kann. Der Mittelbereich könnte dann auch zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Die Seitenbereiche der Halle linke und rechts dienen zur Unterbringung von Geräten und Material.

Insgesamt sind folgende Fahrzeuge unterzubringen:

 

2 Schlepper

1 Groß-LKW

1 Radlader

5 Klein-LKW

1 Multicar

1 Friedhofsbagger mit Anhänger

1 Streuwagen

1 Straßenkehrmaschine

6 Anhänger

3 PKW

2 Kleintraktoren

Anbaugeräte, PKW-Anhänger und div. Klein- und Zusatzgeräte

 

Eine Kostenschätzung geht davon aus, dass für den Bau einer Halle in der o.a. Ausführung ca. 250.000,00 Euro entstehen. Hierin enthalten sind die Kosten für die Halle (Planung, Statik, Bauantrag und Aufbau), Gründungsarbeiten für die Fundamente und die Elektroinstallation.

 

Neben der grundsätzlichen Entscheidung, die Planung in der Form umzusetzen, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

 

-       Haushaltsgenehmigung 2017

-       Abschluss des Verträge mit dem NLWKN (Grundstückstausch Lüchow/Hitzacker)

 

 

 

 

 

 

Die Planungen werden in der Sitzung genauer vorgestellt. In der Anlage ist die Kopie eines Luftbildes beigefügt. Es sind die Maße der geplanten Halle dargestellt und die vorhanden Gebäude gekennzeichnet.

 

Im zweiten Abschnitt ist das Sozial- und Verwaltungsgebäude an die betrieblich erforderlichen Notwendigkeiten anzupassen. Ob das in dem vorhandenen Gebäude möglich ist, muss die weitere Planung ergeben. Diese wird zu gegebener Zeit dem Betriebsausschuss zu Diskussion und Entscheidung vorgelegt.

 

Rh Ringel bemängelt, dass die Halle mitten auf dem Gelände des Betriebshofes gebaut werden soll. Betriebsleiter Klafak gibt zu verstehen, dass es keine andere Möglichkeit gibt, diese große Halle an einer anderen Stelle zu bauen. So besteht die Möglichkeit um die Halle herumzufahren.

 

Betriebsleiter Klafak geht nochmal auf den Sachverhalt ein. Er erläutert den Bestand der Fahrzeuge und gibt zu verstehen, dass dieser auch benötigt wird um den Dienstbetrieb zu gewährleisten und die Aufgaben zu erfüllen.

 

Rh Zuther geht auf die Größe der Halle ein und fragt, ob diese wirklich so groß gebaut werden muss.

Betriebsleiter Klafak erläutert, dass die Größe der Halle an den Bedarf angepasst ist.

Rh Flindt fragt an, ob die Höhe von 6m üblich ist und eine geringere Höhe von 4,50m

nicht ausreichen würde.

 

Ausschussvorsitzender Bodendieck bittet darum, dass die folgenden Fragen geklärt werden müssen.

Wie hoch muss die Halle wirklich sein?

Wieviel Einsparung hat man, wenn man ein Segment weniger baut?

Wie sollen die Fahrzeuge in der Halle stehen?

Wäre ein 3.Tor zum Schleppdach sinnvoll?

 

Ausschussvorsitzender Bodendieck möchte wissen, ob es durch den Bau der Halle negative Auswirkungen auf den Stundenlohn geben könnte. Betriebsleiter Klafak verneint dieses und verweist auf den Sachverhalt der Sitzung des Sga vom 25.10.2016. Der Samtgemeinde Rat hat den Haushalt für 2017 genehmigt und die Mittel für den Bau der Halle stehen zur Verfügung.

 

Betriebsleiter Klafak erklärt, dass alle Änderungsvorschläge und Fragen geprüft werden und in den Beschlussvorschlag eingearbeitet werden, damit kurzfristig darüber abgestimmt werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

Die Baumaßnahmen auf dem Betriebsgrundstück in Dannenberg (Elbe) werden in zwei Abschnitten durchgeführt.

Im ersten Abschnitt ist eine Satteldachhalle mit Anschleppung, wie im Sachverhalt erläutert, zu errichten.

Die Ausschreibung ist von der Verwaltung durchzuführen.

Voraussetzung für die Durchführung der Ausschreibung, sind der Abschluss des Grundstücktauschvertrages mit dem NLWKN und die Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2017.