Sitzung: 23.01.2017 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 08/0010/2017
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 die Beschlüsse in
der Grundstücksangelegenheit des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue
gefasst.
In diesem
Zusammenhang wurden auch die erforderlichen Investitionen für den Neubau einer
Halle und die Modernisierung bzw. Erweiterung des Sozial- und Büroräume auf dem
Betriebsgrundstück in Dannenberg (Elbe) vorgetragen.
Es wird
vorgeschlagen, die Umsetzung in zwei Abschnitten durchzuführen.
Um die Fahrzeuge,
Maschinen und Geräte aus Hitzacker (Elbe) in Dannenberg (Elbe) unterbringen zu
können, ist es erforderlich eine zusätzliche Halle zu bauen. Dabei ist auch die
derzeitige Situation in auf dem Betriebshof in Dannenberg (Elbe) zu
berücksichtigen. Die Fahrzeuge sind in den vorhandenen Gebäuden nicht optimal
und beengt untergebracht. Die Anhänger und teilweise auch die Anbaugeräte stehen
im Freien.
Geplant ist eine
Satteldachhalle mit Anschleppung. Die geschlossene Seite sollte parallel zu den
vorhandenen Einzelgaragen verlaufen. Die Anschleppung in Richtdung
Sozialgebäude. Die Halle sollte die Maße in der Länge von 30,0 m und in der Breite
von 14,5 m haben, eine Traufhöhe von 6,0 m und eine lichte Durchfahrt von 4,2
m. Der Schleppanbau eine Breite von 8,0 m. An den Giebelseiten sollten jeweils
ein Rolltor (Breite 4,5 m) und eine Fluchttür vorgesehen werden, sodass die
Halle komplett durchfahren werden kann. Der Mittelbereich könnte dann auch zum
Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Die Seitenbereiche der Halle linke und
rechts dienen zur Unterbringung von Geräten und Material.
Insgesamt sind
folgende Fahrzeuge unterzubringen:
2 Schlepper
1 Groß-LKW
1 Radlader
5 Klein-LKW
1 Multicar
1 Friedhofsbagger
mit Anhänger
1 Streuwagen
1
Straßenkehrmaschine
6 Anhänger
3 PKW
2 Kleintraktoren
Anbaugeräte,
PKW-Anhänger und div. Klein- und Zusatzgeräte
Eine
Kostenschätzung geht davon aus, dass für den Bau einer Halle in der o.a.
Ausführung ca. 250.000,00 Euro entstehen. Hierin enthalten sind die Kosten für
die Halle (Planung, Statik, Bauantrag und Aufbau), Gründungsarbeiten für die
Fundamente und die Elektroinstallation.
Neben der
grundsätzlichen Entscheidung, die Planung in der Form umzusetzen, sind folgende
Voraussetzungen erforderlich:
- Haushaltsgenehmigung 2017
- Abschluss des Verträge mit dem NLWKN
(Grundstückstausch Lüchow/Hitzacker)
Die Planungen
werden in der Sitzung genauer vorgestellt. In der Anlage ist die Kopie eines
Luftbildes beigefügt. Es sind die Maße der geplanten Halle dargestellt und die
vorhanden Gebäude gekennzeichnet.
Im zweiten
Abschnitt ist das Sozial- und Verwaltungsgebäude an die betrieblich
erforderlichen Notwendigkeiten anzupassen. Ob das in dem vorhandenen Gebäude
möglich ist, muss die weitere Planung ergeben. Diese wird zu gegebener Zeit dem
Betriebsausschuss zu Diskussion und Entscheidung vorgelegt.
Rh Ringel bemängelt,
dass die Halle mitten auf dem Gelände des Betriebshofes gebaut werden soll.
Betriebsleiter Klafak gibt zu verstehen, dass es keine andere Möglichkeit gibt,
diese große Halle an einer anderen Stelle zu bauen. So besteht die Möglichkeit
um die Halle herumzufahren.
Betriebsleiter
Klafak geht nochmal auf den Sachverhalt ein. Er erläutert den Bestand der
Fahrzeuge und gibt zu verstehen, dass dieser auch benötigt wird um den
Dienstbetrieb zu gewährleisten und die Aufgaben zu erfüllen.
Rh Zuther geht auf
die Größe der Halle ein und fragt, ob diese wirklich so groß gebaut werden
muss.
Betriebsleiter
Klafak erläutert, dass die Größe der Halle an den Bedarf angepasst ist.
Rh Flindt fragt an,
ob die Höhe von 6m üblich ist und eine geringere Höhe von 4,50m
nicht ausreichen
würde.
Ausschussvorsitzender
Bodendieck bittet darum, dass die folgenden Fragen geklärt werden müssen.
Wie hoch muss die
Halle wirklich sein?
Wieviel Einsparung
hat man, wenn man ein Segment weniger baut?
Wie sollen die
Fahrzeuge in der Halle stehen?
Wäre ein 3.Tor zum
Schleppdach sinnvoll?
Ausschussvorsitzender
Bodendieck möchte wissen, ob es durch den Bau der Halle negative Auswirkungen
auf den Stundenlohn geben könnte. Betriebsleiter Klafak verneint dieses und
verweist auf den Sachverhalt der Sitzung des Sga vom 25.10.2016. Der
Samtgemeinde Rat hat den Haushalt für 2017 genehmigt und die Mittel für den Bau
der Halle stehen zur Verfügung.
Betriebsleiter
Klafak erklärt, dass alle Änderungsvorschläge und Fragen geprüft werden und in
den Beschlussvorschlag eingearbeitet werden, damit kurzfristig darüber
abgestimmt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Baumaßnahmen
auf dem Betriebsgrundstück in Dannenberg (Elbe) werden in zwei Abschnitten
durchgeführt.
Im ersten Abschnitt
ist eine Satteldachhalle mit Anschleppung, wie im Sachverhalt erläutert, zu
errichten.
Die Ausschreibung
ist von der Verwaltung durchzuführen.
Voraussetzung für
die Durchführung der Ausschreibung, sind der Abschluss des Grundstücktauschvertrages
mit dem NLWKN und die Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2017.