Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Zur Betriebserweiterung von Eggers Landmaschinen, Standort Schaafhausen, soll hinter dem erworbenen Werkstattkomplex eine Werkstatt mit ca. 30 x 20m errichtet werden. Da sich die Flächen im Außenbereich befinden, muss hier Bauleitplanung durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich des nördlich gelegenen Bebauungsplans „Am Spring“ soll daher erweitert werden.

Durch die Ansiedlung des Betriebes wurden bisher 6 Arbeitsplätze geschaffen. Durch die geplante Betriebserweiterung durch die Errichtung des Werkstattkomplexes würden mindesten 6 weitere Arbeitsplätze geschaffen werden. Langfristig sollen am Standort Schaafhausen 20 Arbeitsplätze entstehen.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Rh Dr. Lange ist der Meinung, dass die Firma die Erweiterungsmöglichkeiten vorher hätte abklären müssen und die Planungskosten deshalb tragen sollte. Er verweist darauf, dass im Gewerbegebiet Breeser Weg genügend Flächen zur Verfügung stehen.

 

AV Siemke verweist auf den bestehenden Grundsatzbeschluss wonach die Stadt die Planungskosten trägt, wenn Arbeitsplätze geschaffen werden und darauf, dass diese Betriebsart auf eine Betriebsfläche an öffentlichen Straßen angewiesen ist.

 

Rh Herzog hält die Vorgehensweise, zuerst das Betriebsgrundstück zu kaufen und dann bei der Stadt eine Bebauungsplanerweiterung zu beantragen nicht in Ordnung und erwartet erhebliche Beeinträchtigung der benachbarten Wohngrundstücke durch den Zulieferverkehr.

 

In der anschließenden Beratung wird insbesondere über die Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan und die zu erwartenden Störungen beraten, und der Ausschuss empfiehlt folgenden

 

 


Beschluss:

1.       Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Spring“ ein.

2.       Die Stadt Dannenberg (Elbe) übernimmt die Planungskosten für die Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Spring“

3.       Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich der geplanten Erweiterung des Bebauungsplans „Am Spring“.