Sitzung: 17.01.2017 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 30/1133/2016
Sachverhalt:
a) Das Lichtraumprofil soll an den in Anlage 1a
– 1e der Vorlage aufgelisteten Wirtschaftswegen (4,50m hoch und 1,0m – 1,5m
breit von der Fahrbahnkante) aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen
hergestellt werden. Das Befahren mit landwirtschaftlichen Maschinen ist stark
eingeschränkt.
b) 6 Pappeln entlang der Straße Tripkau Mühle
(siehe Anlage 2 der Vorlage) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen
gefällt werden. Teile der Krone sind bereits abgestorben.
c) 6 Linden in der Gartower Straße (siehe
Anlage 3 der Vorlage) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt
werden. Teile der Krone sind bereits abgestorben.
d) 4 Pappeln auf dem Parkplatz am Schwimmbad
(siehe Anlage 4 der Vorlage) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen
gefällt werden. Teile der Krone sind bereits abgestorben.
e) 3 Pappeln entlang des Gotenweges (siehe
Anlage 5 der Vorlage) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt
werden. Teile der Krone sind bereits abgestorben.
Herr Hesebeck
erläutert den Sachverhalt und dass die Bäume von einem Fachmann begutachtet
worden sind und erklärt, dass es sich bei den abgängigen Bäumen an der Straße
Tripkau Mühle nicht um Pappeln sondern um Ahörner handelt.
Rh Herzog äußert
sein Unverständnis, dass entsprechend des bestehenden Grundsatzbeschlusses
keine Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen werden und weist darauf hin, dass es sich
bei den Pappeln auf dem Parkplatz am Schwimmbad um Schattenspender handelt. Bei
Ersatzmaßnahmen ist die ökologische Gesamtbilanz zu betrachten. Beispielsweise
wird in Bebauungsplänen immer eine mehrfache Ersatzpflanzung bei Fällung eines
Baumes gefordert.
Herr Hesebeck
weist darauf hin, dass nach der Haushaltsvorlage 10.000 € für Ersatzmaßnahmen
vorgesehen sind.
In der
anschließenden Aussprache wird über die vorgeschlagenen Fällungen und über
einen erforderlichen Ersatz, auch an anderer Stelle als der Eingriff, beraten.
Die Lindenallee in der Gartower Straße wird als erhaltenswert angesehen. Der
Ausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
a) Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1
der Vorlage aufgelisteten Wirtschaftswegen aus verkehrssicherungspflichtigen
Gründen hergestellt.
b) 6 Pappeln entlang der Straße Tripkau Mühle
(siehe Anlage 2 der Vorlage) werden aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen
gefällt.
c) 6 Linden in der Gartower Straße (siehe
Anlage 3 der Vorlage) werden aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt.
d) 4 Pappeln auf dem Parkplatz am Schwimmbad
(siehe Anlage 4 der Vorlage) werden aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen
gefällt.
e) 3 Pappeln entlang des Gotenweges (siehe
Anlage 5 der Vorlage) werden aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt
werden.
f) In der nächsten Sitzung sind die Art und der
Umfang von Ersatzmaßnahmen festzulegen.