Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

a)      Das Lichtraumprofil soll an den in Anlage 1a – 1e der Vorlage aufgelisteten Wirtschaftswegen (4,50m hoch und 1,0m – 1,5m breit von der Fahrbahnkante) aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen hergestellt werden. Das Befahren mit landwirtschaftlichen Maschinen ist stark eingeschränkt.

b)      6 Pappeln entlang der Straße Tripkau Mühle (siehe Anlage 2 der Vorlage) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt werden. Teile der Krone sind bereits abgestorben.

c)       6 Linden in der Gartower Straße (siehe Anlage 3 der Vorlage) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt werden. Teile der Krone sind bereits abgestorben.

d)      4 Pappeln auf dem Parkplatz am Schwimmbad (siehe Anlage 4 der Vorlage) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt werden. Teile der Krone sind bereits abgestorben.

e)      3 Pappeln entlang des Gotenweges (siehe Anlage 5 der Vorlage) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt werden. Teile der Krone sind bereits abgestorben.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt und dass die Bäume von einem Fachmann begutachtet worden sind und erklärt, dass es sich bei den abgängigen Bäumen an der Straße Tripkau Mühle nicht um Pappeln sondern um Ahörner handelt.

 

Rh Herzog äußert sein Unverständnis, dass entsprechend des bestehenden Grundsatzbeschlusses keine Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen werden und weist darauf hin, dass es sich bei den Pappeln auf dem Parkplatz am Schwimmbad um Schattenspender handelt. Bei Ersatzmaßnahmen ist die ökologische Gesamtbilanz zu betrachten. Beispielsweise wird in Bebauungsplänen immer eine mehrfache Ersatzpflanzung bei Fällung eines Baumes gefordert.

 

Herr Hesebeck weist darauf hin, dass nach der Haushaltsvorlage 10.000 € für Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind.

 

In der anschließenden Aussprache wird über die vorgeschlagenen Fällungen und über einen erforderlichen Ersatz, auch an anderer Stelle als der Eingriff, beraten. Die Lindenallee in der Gartower Straße wird als erhaltenswert angesehen. Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 

 


Beschluss:

a)    Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1 der Vorlage aufgelisteten Wirtschaftswegen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen hergestellt.

b)    6 Pappeln entlang der Straße Tripkau Mühle (siehe Anlage 2 der Vorlage) werden aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt.

c)    6 Linden in der Gartower Straße (siehe Anlage 3 der Vorlage) werden aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt.

d)    4 Pappeln auf dem Parkplatz am Schwimmbad (siehe Anlage 4 der Vorlage) werden aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt.

e)    3 Pappeln entlang des Gotenweges (siehe Anlage 5 der Vorlage) werden aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt werden.

f)     In der nächsten Sitzung sind die Art und der Umfang von Ersatzmaßnahmen festzulegen.