Sitzung: 12.12.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Rh Dr. Jastram fragt an, ob
denn im Zuge des gewünschten Ankaufs des Jeetzelteilstückes neben den Rechten
auch Pflichten entstehen.
Er bittet um Aufklärung
darüber, ob hier ggfs. finanzielle oder unterhaltsmäßige Lasten und Pflichten
auf die Stadt zukommen.
Stellv. StDir Kern erklärt,
dass die Verwaltung im Schriftverkehr mit der Bundesanstalt für
Immobilienpflichten steht und Mitteilungen wie „keine Unterhaltung notwendig“
oder „800,- Euro Unterhaltungskosten jährlich“ sind schon verschiedene Aussagen
getroffen worden.
Ein konkretes Statement
über die bestehenden Pflichten liegt bis zum heutigen Tage jedoch nicht vor.