Rh Dr. Jastram fragt an, ob denn im Zuge des gewünschten Ankaufs des Jeetzelteilstückes neben den Rechten auch Pflichten entstehen.

Er bittet um Aufklärung darüber, ob hier ggfs. finanzielle oder unterhaltsmäßige Lasten und Pflichten auf die Stadt zukommen.

 

Stellv. StDir Kern erklärt, dass die Verwaltung im Schriftverkehr mit der Bundesanstalt für Immobilienpflichten steht und Mitteilungen wie „keine Unterhaltung notwendig“ oder „800,- Euro Unterhaltungskosten jährlich“ sind schon verschiedene Aussagen getroffen worden.

Ein konkretes Statement über die bestehenden Pflichten liegt bis zum heutigen Tage jedoch nicht vor.