Herr Hesebeck verliest die schriftlich vorliegende Anfrage, die von Rh Dr. Jastram namens der SPD-Fraktion gestellt hat.

Die Anfrage lautet: Warum die Fähre im September bei Niedrigwasser am Buhnenkopf anlegte und nicht am Fähranleger?

Gibt es einen Wasserstand, an dem die Fähre nicht mehr am Fähranleger anlegen kann?

 

Herr Hesebeck erläutert, dass es sogar zwei Wasserstände gibt:

Einen bei Hochwasser und einen bei Niedrigwasser.

Eigentlich wäre dann kein Fährbetrieb möglich, aber dann wird wie in der Vergangenheit auch der Buhnenkopf als Anleger genutzt, um den Betrieb der Fähre aufrecht zu erhalten.

 

Rh Dr. Jastram fragt nach den genauen Wasserständen, bei denen der Fähranleger nicht mehr nutzbar ist.

 

Rh Schneeberg erklärt, dass er zwar die genauen Stände nicht parat habe, dass man bei Niedrigwasser die Sandbank in der Elbe direkt vor dem Fähranleger sehen kann und ein Passieren für die Fähre nicht möglich ist.

Deshalb weicht die Fähre wie auch in der Vergangenheit bei Niedrigwasser auf den Buhnenkopf aus. So kann der Betrieb aufrechterhalten werden.

 

Rh Dr. Jastram ist es sehr wichtig, dass die Elbfähre fährt und auch einen komfortablen Fähranleger hat. Um die Fahrradtouristen nicht zu verlieren, die sonst ihre Touren um Hitzacker herum planen. Das Kopfsteinpflaster zum Buhnenkopf, der als Alternativanleger genutzt wird, macht ihm Gedanken.

Er gibt zu bedenken, dass der Elberadweg nach Neu Darchau nur aufgrund weniger schwerer Stürze aus der Karte entfernt worden ist bzw. als naturbelassener Straßenbelag in den Radfahrerkarten gekennzeichnet ist.