Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Bgm Stegemann gibt den Vorsitz an den stellv. Bgm Goebel wegen Befangen ab und verlässt den Sitzungssaal.

 

Stellv. Bgm Goebel erklärt, dass die Wohnung wie bekannt derzeit leersteht und nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder vermietet werden soll.

Der Sohn vom Bürgermeister und dessen Freundin würden die Wohnung gern direkt im Anschluss an die Sanierung mieten. Die Verwaltung hat die Kaltmiete mit 320,- Euro bemessen.

Er verliest den Beschluss.

 

Rh Scherlies möchte wissen, ob es weitere Interessenten für die Wohnung gibt.

Rh Mellmann fragt ergänzend, ob die Wohnung öffentlich ausgeschrieben war.

 

Stellv. Bgm Goebel teilt mit, dass es keine weiteren Interessenten für die Wohnung gibt und dass die Göhrde als Wohnort ja leider doch eher unbeliebt ist. Da es Mietinteressenten für die Wohnung gibt, hat die Verwaltung von einer Anzeige zur Vermietung abgesehen.

 

Rh Fürch ist der Ansicht, dass es direkt im Anschluss an die Sanierung vermietet werden sollten und dass er die Vermietung an ortsbekannte Personen bevorzugen würde.

 

Rh Scherlies weist darauf hin, dass im Mietvertrag unbedingt beide Mieter aufgeführt werden sollen und dass die Verwaltung eine Selbstauskunft einholen sollte.

 

Frau Martin, die selbst früher im Fachdienst Liegenschaften tätig war, erklärt, dass dies im Regelfall von Frau Borchert so gehandhabt wird.

 

Rh Stallbohm beantragt Abstimmung nach Vorlage.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Göhrde beschließt, die Wohnung im Naturum in Größe von rd. 80 qm nach Abschluss von Sanierungsarbeiten an René Stegemann und Pauline Biel, derzeit wohnhaft Rundling 2, 29473 Göhrde, mit einer Kaltmiete i.H.v. 320,-- € monatlich zu vermieten.