Sitzung: 12.01.2017 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/1212/2016
Sachverhalt:
Bgm Stegemann gibt
den Vorsitz an den stellv. Bgm Goebel wegen Befangen ab und verlässt den
Sitzungssaal.
Stellv. Bgm Goebel
erklärt, dass die Wohnung wie bekannt derzeit leersteht und nach Abschluss der
Sanierungsarbeiten wieder vermietet werden soll.
Der Sohn vom
Bürgermeister und dessen Freundin würden die Wohnung gern direkt im Anschluss
an die Sanierung mieten. Die Verwaltung hat die Kaltmiete mit 320,- Euro
bemessen.
Er verliest den
Beschluss.
Rh Scherlies möchte
wissen, ob es weitere Interessenten für die Wohnung gibt.
Rh Mellmann fragt
ergänzend, ob die Wohnung öffentlich ausgeschrieben war.
Stellv. Bgm Goebel
teilt mit, dass es keine weiteren Interessenten für die Wohnung gibt und dass
die Göhrde als Wohnort ja leider doch eher unbeliebt ist. Da es
Mietinteressenten für die Wohnung gibt, hat die Verwaltung von einer Anzeige
zur Vermietung abgesehen.
Rh Fürch ist der
Ansicht, dass es direkt im Anschluss an die Sanierung vermietet werden sollten
und dass er die Vermietung an ortsbekannte Personen bevorzugen würde.
Rh Scherlies weist
darauf hin, dass im Mietvertrag unbedingt beide Mieter aufgeführt werden sollen
und dass die Verwaltung eine Selbstauskunft einholen sollte.
Frau Martin, die
selbst früher im Fachdienst Liegenschaften tätig war, erklärt, dass dies im
Regelfall von Frau Borchert so gehandhabt wird.
Rh Stallbohm
beantragt Abstimmung nach Vorlage.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde beschließt, die Wohnung im Naturum in Größe von rd. 80 qm nach
Abschluss von Sanierungsarbeiten an René Stegemann und Pauline Biel, derzeit
wohnhaft Rundling 2, 29473 Göhrde, mit einer Kaltmiete i.H.v. 320,-- €
monatlich zu vermieten.