Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Der Zuwendungsbescheid liegt seit dem 06.07.2016 vor. Vorlage des Auszahlungsantrages zugleich Verwendungsnachweis muss zum 30.06.2017 beim Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg vorliegen. Der Rat der Gemeinde Gusborn hat die Entscheidung über den Ausbau in der Sitzung am 04.08.2016 vertagt.

 

Die Gemeinde Gusborn hat sich entschlossen, diesen Weg in einer Breite von 3,00 m nach RLW 99 (Richtlinien für den ländlichen Wegebau)  ohne Bindemittel mit Deckschicht nach Zeile 2, Spalte 6, in mittlerer Beanspruchung auszubauen. Der Aufbau erfolgt  mit 20 cm Schotter (0/45 mm) und einer 2 cm Steinmehlabdeckung (0/8 mm), siehe Anlage 2 der Vorlage.

 

Bgm Ringel berichtet dazu von der Bürger-Informationsveranstaltung in Siemen, die s. E.  positiv verlaufen ist.

 

Zur jetzigen Trasse des Weges und zur Trasse durch den Wald, die vermessen wurde,  hat er festgestellt, dass diese tatsächlich nur 2,34 m bzw. 2,54 m breit ist und nicht in Gänze auf gemeindeeigenem Grundstück verläuft. Nach Rücksprache mit der Verwaltung ist jedoch ein Ausbau in einer Breite von 3 m geplant und beantragt bzw. genehmigt. Das hätte zur Folge, dass die Trasse verbreitert werden müsste und Land von den angrenzenden Eigentümern angekauft werden müsste. Ein Ausbau auf fremden Grundstück ist nicht möglich und Vereinbarungen zu schließen, wäre schwierig bzw. nicht machbar. Auch müsste geprüft werden, ob und welche Bäume gefällt werden müssten.

Nach grober Schätzung kämen dann weitere Kosten i. H. v. 15.000 – 16.000,- € hinzu.

 

Sachbearbeiter Peukert führt aus, dass er mit der Bewilligungsbehörde gesprochen hat. Herr Hentschel hat die Vorgaben klar erläutert. Ein Ausbau auf fremden Grund ist nicht möglich und auch nicht der Abschluss von Nutzungsvereinbarungen. Die Vermessung ist maßgebend und die Gemeinde muss Eigentümer des kompletten Weges sein. Auch ein Ausbau in 2-m-Breite wäre nicht förderfähig, da die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge dann nicht möglich wäre.

Und der Ausbau in einen Radweg von z. B. 2 m Breite wäre nicht förderfähig, da der Zuwendungszweck dann nicht erfüllt wäre.

Wenn das Vorhaben realisiert werden soll, dann nur auf dieser Trasse und das wäre ohne Ankauf von Grundeigentum nicht möglich.  Das Zeitfenster für den Ausbau stehe dann aber in Frage und ob das dann noch unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Mittel im nachhinein so förderfähig wird, ist fraglich.

 

 

Rh Beckmann ergänzt, dass er festgestellt habe, dass ein Teil des Weges von einem Anlieger eingezäunt wurde und dass das mit den Bäumen geklärt werden muss. Seines Erachtens sind dort schon welche gefällt worden. Dem Eigentümer müsste gesagt werden, dass ‚Teilabschnitte, die ihm nicht gehören, an die Gemeinde zurückgehen müssen. Der Zaun müsste beispielsweise entfernt werden.

 

Rh Schnell entgegnet, dass der genannte Streifen nicht von ihm bewirtschaftet wurde, er dort keine Bäume gepflanzt hätte, keine Grenzsteine vorhanden seien und der Weg schon immer so verlief.

Er bemängelt, warum denn die Trasse vermessen wurde, wenn das ganze Vorhaben jetzt in Frage gestellt werden muss. Dann hätte man keine Planung machen müssen.

 

Rh Beckmann äußert sein Befremden über die Beteiligung an der Diskussion von Rh Schnell, da er Eigentümer ist und persönlich betroffen.

Er stellt klar, dass es richtig war, den Weg korrekt vermessen zu lassen, denn ohne die hätte man die Planung überhaupt nicht anschieben können. Dass sich der Sachverhalt wegen der Breite der Trasse nun so darstellt, hat niemand voraussehen können.

 

Herr Peukert ergänzt, dass das weitere Vorgehen der Verwaltung in Sachen Ausbau im letzten Jahr schwierig war, da der Beschlussvorschlag 2 mal vertagt wurde oder evtl. gar nicht gewollt war. Erst nach der Bürgerinformation zeichnete sich ab, dass das Vorhaben nun evtl. doch gewollt ist. Das Problem mit der Breite der Trasse ist nun bekannt und es muss über das weitere Vorgehen entschieden werden.

 

Rh Burmester u. stellv. Bgm Fahren bemerken, dass eine Lösung gefunden werden müsse. Wenn nur ein Ausbau in 3 m Breite förderfähig ist, muss Land angekauft werden und die Trasse hergerichtet werden oder nicht.

 

Nach weiterer Diskussion unter den Ratsmitgliedern zeichnet sich ab, dass weitere offene Fragen geklärt werden müssen. Das Zeitfenster 30.06.2017 ist ohnehin knapp, zumal die Ausschreibung allein 2-3 Monate dauert, so Herr Peukert.

Er wird beauftragt zu klären, ob der Bewilligungszeitraum verlängert werden kann oder es auch im nächsten Jahr noch ein Förderprogramm dafür gibt.

 

Rh Beckmann stellt den Antrag, dass der Bgm mit den entsprechenden Eigentümern Verhandlungen bezüglich des Erwerbens von Grundstücksteilen führen solle.

Des weiteren solle durch die Verwaltung geprüft werden, ob der Bewilligungszeitraum über den 30.06.2017 hinaus verlängert werden kann oder ob dieses Förderprogramm im nächsten Jahr wieder zur Verfügung stehe.

 

Die Ratsmitglieder sind sich einig, wie beschrieben zu verfahren.

 

Rh Struck bemerkt, dass er trotzdem dafür ist, sich dann zu gegebener Zeit trotzdem auch noch über andere sinnvollere Wege in der Gemeinde Gedanken zu machen.

 

Der Beschlussvorschlag aus der Vorlage wird vertagt.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Wirtschaftswege WG 110 u. tlw. WG 111 werden in ungebundener Bauweise ausgebaut.

(Lageplan siehe Anlage 1, Ausbauquerschnitt siehe Anlage 2 der Vorlage)