Sitzung: 19.01.2017 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/1197/2016
Sachverhalt:
Der
Zuwendungsbescheid liegt seit dem 06.07.2016 vor. Vorlage des
Auszahlungsantrages zugleich Verwendungsnachweis muss zum 30.06.2017
beim Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg vorliegen. Der Rat der
Gemeinde Gusborn hat die Entscheidung über den Ausbau in der Sitzung am
04.08.2016 vertagt.
Die Gemeinde
Gusborn hat sich entschlossen, diesen Weg in einer Breite von 3,00 m nach RLW
99 (Richtlinien für den ländlichen Wegebau) ohne
Bindemittel mit Deckschicht nach Zeile 2, Spalte 6, in mittlerer Beanspruchung
auszubauen. Der Aufbau erfolgt mit 20 cm
Schotter (0/45 mm) und einer 2 cm Steinmehlabdeckung (0/8 mm), siehe Anlage 2
der Vorlage.
Bgm Ringel
berichtet dazu von der Bürger-Informationsveranstaltung in Siemen, die s.
E. positiv verlaufen ist.
Zur jetzigen Trasse
des Weges und zur Trasse durch den Wald, die vermessen wurde, hat er festgestellt, dass diese tatsächlich
nur 2,34 m bzw. 2,54 m breit ist und nicht in Gänze auf gemeindeeigenem
Grundstück verläuft. Nach Rücksprache mit der Verwaltung ist jedoch ein Ausbau
in einer Breite von 3 m geplant und beantragt bzw. genehmigt. Das hätte zur
Folge, dass die Trasse verbreitert werden müsste und Land von den angrenzenden
Eigentümern angekauft werden müsste. Ein Ausbau auf fremden Grundstück ist nicht
möglich und Vereinbarungen zu schließen, wäre schwierig bzw. nicht machbar.
Auch müsste geprüft werden, ob und welche Bäume gefällt werden müssten.
Nach grober
Schätzung kämen dann weitere Kosten i. H. v. 15.000 – 16.000,- € hinzu.
Sachbearbeiter Peukert
führt aus, dass er mit der Bewilligungsbehörde gesprochen hat. Herr Hentschel
hat die Vorgaben klar erläutert. Ein Ausbau auf fremden Grund ist nicht möglich
und auch nicht der Abschluss von Nutzungsvereinbarungen. Die Vermessung ist
maßgebend und die Gemeinde muss Eigentümer des kompletten Weges sein. Auch ein
Ausbau in 2-m-Breite wäre nicht förderfähig, da die Nutzung durch
landwirtschaftliche Fahrzeuge dann nicht möglich wäre.
Und der Ausbau in
einen Radweg von z. B. 2 m Breite wäre nicht förderfähig, da der
Zuwendungszweck dann nicht erfüllt wäre.
Wenn das Vorhaben
realisiert werden soll, dann nur auf dieser Trasse und das wäre ohne Ankauf von
Grundeigentum nicht möglich. Das
Zeitfenster für den Ausbau stehe dann aber in Frage und ob das dann noch unter
dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Mittel im
nachhinein so förderfähig wird, ist fraglich.
Rh Beckmann
ergänzt, dass er festgestellt habe, dass ein Teil des Weges von einem Anlieger
eingezäunt wurde und dass das mit den Bäumen geklärt werden muss. Seines
Erachtens sind dort schon welche gefällt worden. Dem Eigentümer müsste gesagt
werden, dass ‚Teilabschnitte, die ihm nicht gehören, an die Gemeinde
zurückgehen müssen. Der Zaun müsste beispielsweise entfernt werden.
Rh Schnell
entgegnet, dass der genannte Streifen nicht von ihm bewirtschaftet wurde, er
dort keine Bäume gepflanzt hätte, keine Grenzsteine vorhanden seien und der Weg
schon immer so verlief.
Er bemängelt, warum
denn die Trasse vermessen wurde, wenn das ganze Vorhaben jetzt in Frage
gestellt werden muss. Dann hätte man keine Planung machen müssen.
Rh Beckmann äußert
sein Befremden über die Beteiligung an der Diskussion von Rh Schnell, da er
Eigentümer ist und persönlich betroffen.
Er stellt klar,
dass es richtig war, den Weg korrekt vermessen zu lassen, denn ohne die hätte
man die Planung überhaupt nicht anschieben können. Dass sich der Sachverhalt
wegen der Breite der Trasse nun so darstellt, hat niemand voraussehen können.
Herr Peukert
ergänzt, dass das weitere Vorgehen der Verwaltung in Sachen Ausbau im letzten
Jahr schwierig war, da der Beschlussvorschlag 2 mal vertagt wurde oder evtl.
gar nicht gewollt war. Erst nach der Bürgerinformation zeichnete sich ab, dass
das Vorhaben nun evtl. doch gewollt ist. Das Problem mit der Breite der Trasse
ist nun bekannt und es muss über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Rh Burmester u.
stellv. Bgm Fahren bemerken, dass eine Lösung gefunden werden müsse. Wenn nur
ein Ausbau in 3 m Breite förderfähig ist, muss Land angekauft werden und die
Trasse hergerichtet werden oder nicht.
Nach weiterer
Diskussion unter den Ratsmitgliedern zeichnet sich ab, dass weitere offene
Fragen geklärt werden müssen. Das Zeitfenster 30.06.2017 ist ohnehin knapp,
zumal die Ausschreibung allein 2-3 Monate dauert, so Herr Peukert.
Er wird beauftragt
zu klären, ob der Bewilligungszeitraum verlängert werden kann oder es auch im
nächsten Jahr noch ein Förderprogramm dafür gibt.
Rh Beckmann stellt
den Antrag, dass der Bgm mit den entsprechenden Eigentümern Verhandlungen
bezüglich des Erwerbens von Grundstücksteilen führen solle.
Des weiteren solle
durch die Verwaltung geprüft werden, ob der Bewilligungszeitraum über den
30.06.2017 hinaus verlängert werden kann oder ob dieses Förderprogramm im
nächsten Jahr wieder zur Verfügung stehe.
Die Ratsmitglieder
sind sich einig, wie beschrieben zu verfahren.
Rh Struck bemerkt,
dass er trotzdem dafür ist, sich dann zu gegebener Zeit trotzdem auch noch über
andere sinnvollere Wege in der Gemeinde Gedanken zu machen.
Der
Beschlussvorschlag aus der Vorlage wird vertagt.
Beschlussvorschlag:
Die Wirtschaftswege
WG 110 u. tlw. WG 111 werden in ungebundener Bauweise ausgebaut.
(Lageplan siehe
Anlage 1, Ausbauquerschnitt siehe Anlage 2 der Vorlage)