Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Bgm Schulz berichtet über den bisherigen Sachstand. Es war geplant weiteren Baugrund in Damnatz auszuweisen. Dieses sollte sich auf die Fläche zwischen der Kirchstraße und dem Friedhof (rechte Seite) erstrecken. Die dazu notwendigen Schritte wurden eingeleitet, ein Abgrenzungsverfahren sollte durchgeführt werden. Im Laufe der Vorermittlungen wurde festgestellt, dass es in diesem Bereich Flächen gibt, die aufgrund ihres Schutzstatus nicht bebaubar sind. Aus diesem Grund gab es Überlegungen, die andere Straßenseite für dieses Vorhaben in Betracht zu ziehen. Das Gebiet sollte sich links der Kreisstraße 13 erstrecken. Hierzu sind zunächst einige Eigentümer befragt worden, ob sie sich ein solches Verfahren vorstellen könnten. Durch Bgm Schulz ist eine Anfrage an den Landkreis diesbezüglich gestellt worden. Die Antwort des Landkreises fiel eher negativ aus. Um ein neues Gebiet zur Bebauung auszuweisen, muss seitens der Gemeinde zum Beispiel zunächst glaubhaft nachgewiesen werden, dass zusätzlich Bauland benötigt wird, warum es innerörtlich keine Entwicklung gibt (welche Flächen aus welchen Gründen nicht zur Verfügung stehen etc.) Die Antwortmail des Landkreises wird in Gänze dieser Niederschrift in der Anlage beigefügt.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Teil der Eigentümer der betroffenen Flächen das angestrebte Verfahren für positiv hält, andere Eigentümer wenig bis kein Interesse an der Ausweisung als Baugebiet haben. Des Weiteren ist bekannt geworden, dass die Kirche beabsichtigt, das Grundstück, welches derzeit diesen hohen Schutzstatus hat, zu verkaufen.

Aus diesem Grund und der Komplexität der Angelegenheit wegen, schlägt Bgm Schulz vor, keine weiteren Kosten in diese Maßnahme zu investieren und das Verfahren zu beenden.

Für die angelaufene Maßnahme wird es seitens der Planerin noch eine Rechnung geben. Bgm Schulz beabsichtigt, Gespräche mit der Kirche bezüglich einer Kostenbeteiligung aufzunehmen.

 

Nach kurzer Diskussion besteht Einigkeit, wie von Bgm Schulz vorgeschlagen zu verfahren.

 

Der Rat der Gemeinde Damnatz fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Das Verfahren zur Aufstellung der Abgrenzungssatzung „Damnatz Nord“ wird aufgehoben.