Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Es liegt ein begründeter Antrag der „Praxis für Physiotherapie“ Inh. Frau Örmenyi, Bahnhofstraße 15 a, 29456 Hitzacker (Elbe) vor, die Parkzeit auf dem Parkstreifen vor ihrer Praxis zeitlich zu begrenzen. Der Antrag und ein Lageplan des Bereiches, sind der Vorlage als Anlage I und II beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die Parkzeit auf dem Parkstreifen zeitlich zu begrenzen, da in der näheren Umgebung ausreichend unbeschränkte Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. 

 

Beschlussvorschlag:

Für den Parkstreifen vor dem Grundstück Bahnhofstraße 15 a wird eine Parkzeitbeschränkung auf 2 Stunden eingerichtet.

 

FBL Hesebeck stellt die Vorlage vor. Er weist darauf hin, dass der Beschluss richtig heißen müsste: Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue eine verkehrsrechtliche Anordnung für eine Parkzeitbeschränkung von 2 Stunden für den Parkstreifen vor dem Grundstück Bahnhofstraße 15a.

 

Rh Porip meint, dass der Unternehmer die Kosten für die Anordnung tragen sollte, da er einen unternehmerischen Vorteil davon hat. FBL Hesebeck stellt klar, dass die Parkplätze nicht ausschließlich für die Kunden der Physiotherapie, sondern für alle nutzbar sind.

 

Rf Laudel-Voigt fragt nach einem Verkehrs- bzw. Parkkonzept für die Stadt Hitzacker (Elbe) und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Parkplätze für Dauernutzer in der Nähe den Bahnhofes weniger geworden sind. Andererseits ist aber eine Nutzung der Bahn wünschenswert.

 

Die Sitzung wird um 19:55 Uhr unterbrochen.

Herr Abel weist darauf hin, dass bei unsachgemäßem Parken die vor seinem Haus, (Bahnhofstraße 15) gelegene Rasenfläche in Mitleidenschaft gezogen wird. Dies sei aber ein generelles Problem und hängt nicht mit dem vorliegenden Antrag zusammen.

Die Sitzung wird um 19:58 Uhr wieder eröffnet.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue eine verkehrsrechtliche Anordnung für eine Parkzeitbeschränkung von 2 Stunden für den Parkstreifen vor dem Grundstück Bahnhofstraße 15a.