Sitzung: 12.01.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/1205/2016
Sachverhalt:
Es liegt ein
begründeter Antrag der „Praxis für Physiotherapie“ Inh. Frau Örmenyi,
Bahnhofstraße 15 a, 29456 Hitzacker (Elbe) vor, die Parkzeit auf dem
Parkstreifen vor ihrer Praxis zeitlich zu begrenzen. Der Antrag und ein
Lageplan des Bereiches, sind der Vorlage als Anlage I und II beigefügt.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Bedenken, die Parkzeit auf dem Parkstreifen zeitlich
zu begrenzen, da in der näheren Umgebung ausreichend unbeschränkte
Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Für den
Parkstreifen vor dem Grundstück Bahnhofstraße 15 a wird eine Parkzeitbeschränkung
auf 2 Stunden eingerichtet.
FBL Hesebeck stellt
die Vorlage vor. Er weist darauf hin, dass der Beschluss richtig heißen müsste:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt
bei der Samtgemeinde Elbtalaue eine verkehrsrechtliche Anordnung für eine
Parkzeitbeschränkung von 2 Stunden für den Parkstreifen vor dem Grundstück
Bahnhofstraße 15a.
Rh Porip meint,
dass der Unternehmer die Kosten für die Anordnung tragen sollte, da er einen
unternehmerischen Vorteil davon hat. FBL Hesebeck stellt klar, dass die Parkplätze
nicht ausschließlich für die Kunden der Physiotherapie, sondern für alle
nutzbar sind.
Rf Laudel-Voigt
fragt nach einem Verkehrs- bzw. Parkkonzept für die Stadt Hitzacker (Elbe) und
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Parkplätze für Dauernutzer in
der Nähe den Bahnhofes weniger geworden sind. Andererseits ist aber eine
Nutzung der Bahn wünschenswert.
Die Sitzung wird um
19:55 Uhr unterbrochen.
Herr Abel weist
darauf hin, dass bei unsachgemäßem Parken die vor seinem Haus, (Bahnhofstraße 15)
gelegene Rasenfläche in Mitleidenschaft gezogen wird. Dies sei aber ein
generelles Problem und hängt nicht mit dem vorliegenden Antrag zusammen.
Die Sitzung wird um
19:58 Uhr wieder eröffnet.
Der Ausschuss
empfiehlt folgenden
Beschluss:
Die Stadt
Hitzacker (Elbe) beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue eine
verkehrsrechtliche Anordnung für eine Parkzeitbeschränkung von 2 Stunden für
den Parkstreifen vor dem Grundstück Bahnhofstraße 15a.