Sitzung: 12.01.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/1203/2016
Sachverhalt:
Die im Sachverhalt
vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2017 und für den
planungszeitraum 2018-2020 sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die im Sachverhalt
vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2017 und für den
planungszeitraum 2018-2020 werden empfohlen.
FBL Kern erklärt einleitend
Allgemeines über den Haushaltsplan sowie das Verfahren zur Aufstellung. Die
Ausschüsse befassen sich zunächst mit den zum Aufgabengebiet des Ausschusses
gehörenden Ansätzen. Die jeweiligen Ansätze ergeben zusammen mit den sonstigen
Beträgen wie Zinsen, Steuern usw. den gesamten Haushaltsplan. Dieser soll
voraussichtlich in der nächsten Woche an alle Ratsmitglieder verschickt werden,
sodass der Haushalt Mitte Februar/Anfang März im Verwaltungsausschuss und im
Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beraten und beschlossen werden kann. Er bietet
an, sich in der Zwischenzeit mit den Fraktionen zusammenzusetzen, um den
Haushaltsplan zu erklären und auf Fragen einzugehen.
Die Bilanz der Stadt
Hitzacker (Elbe) wies zum 31.12.2015 einen Fehlbetrag von ca. 950.000 € auf.
Der Haushalt 2016 wird voraussichtlich einen Überschuss von 175.000 €
aufzeigen, sodass zum 31.12.2016 ein Fehlbetrag von ca. 775.000 € verbleibt.
Grundsätzlich ist es so, dass in der Planung jedes Jahr Überschüsse
erwirtschaftet werden müssten, um innerhalb von 3 Jahren die Fehlbeträge
abbauen zu können. Dieser Zeitraum soll durch die Änderung der
Gemeindehaushalts- und
-kassenverordnung auf 6
Jahre verlängert werden; trotzdem müsste die Stadt Hitzacker (Elbe) jährlich
einen Überschuss von 130.000 € erwirtschaften, was nur schwer möglich ist. Ein
Ausgleich ist trotzdem notwendig, um Kreditaufnahmen zu ermöglichen. FBL Kern
macht deutlich, dass der finanzielle Spielraum in der Stadt Hitzacker (Elbe)
sehr begrenzt ist.
Zum Haushalt 2017 führt er
aus, dass der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 aktuell (Stand 12.01.2017) ein
Fehlbetrag von 16.100 € für 2017 und von 36.700 € für 2018 aufweist. Wenn
diese Fehlbeträge noch
ausgeglichen werden, stehen die Chancen für eine Genehmigung des Haushaltes
gut.
FDL Donnerstag erklärt
einzelne Ansätze. Einleitend weist er auf den großen Unterhaltungsstau der
Straßen und Wege hin. Trotz Straßenunterhaltungspflicht sind die notwendigen
Unterhaltsmaßnahmen mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht
abzuarbeiten.
Folgende Änderungen der Ansätze haben sich in der
Zwischenzeit ergeben:
Kostenstelle |
Beschreibung |
Sachkonto |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
54100300200 |
Straßen, Wege und Plätze |
341100 |
4.300 |
4.300 |
4.300 |
4.300 |
54100300200 |
Straßen, Wege und Plätze |
422115 |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
54100300300 |
Straßen, Wege und Plätze
(Schilder) |
422115 |
4.000 |
4.000 |
4.000 |
4.000 |
54500300300 |
Winterdienst |
424122 |
2.500 |
2.500 |
2.500 |
2.500 |
Außerdem ist der Ansatz 2017 für die investive Maßnahme
Nr. 3 (Hangsicherung am Langen Berg) auf 300.000 € erhöht worden, da die
Honorarkosten beim ursprünglichen Ansatz nicht enthalten waren.
Auf Nachfrage von Rh Porip wird erläutert, dass die
Stadt Hitzacker (Elbe) derzeit 11 Kinderspielplätze betreibt.
FDL Donnerstag erklärt weiter auf Nachfrage, dass die
Erdung der Straßenleuchten aus sicherheitstechnischen Gründen erfolgen muss.
Die Erdung ist nicht Teil der investiven Maßnahme, da es sich hier um
Unterhaltsaufwand handelt. Außerdem wurden die Mittel lediglich für die
Umstellung der LED-Köpfe bereitgestellt. Bei weiteren Fragen bezüglich der
genauen Abrechnung, Stromverbräuchen einzelner Lampen etc. verweist FDL
Donnerstag auf die zuständige Sachbearbeiterin Frau Lüdemann.
FBL Hesebeck erläutert, dass die Ansätze trotz
Umstellung auf LED bisher noch relativ hoch sind, weil eine genaue Vorhersage
der Kosten aufgrund der Abrechnungsmodalitäten nicht möglich ist. Im Laufe des
Jahres 2016 wurden die Lampen umgerüstet, d.h. es ist noch relativ viel Strom verbraucht
worden. Auf Grundlage dessen werden die Abschläge für 2017 gezahlt. Erst 2018
werden die Preise auf den Verbrauch im Jahr 2017, also dem verringerten
Verbrauch berechnet. Dann ist auch mit einer merklichen Verringerung der Kosten
zu rechnen.
Auf Nachfrage von Rh Walter erklärt FDL Donnerstag den
relativ geringen Betrag in 2015 damit, dass in dem Jahr eine Bereinigung
stattgefunden hat und dadurch eigentlich nur für 7 Monate bezahlt worden ist.
FBL Kern führt aus, dass die Ansätze für die Straßenbeleuchtung
schon sehr niedrig angesetzt sind und eine weitere Verringerung nicht mit den
Haushaltsgrundsätzen vereinbar wäre.
Auf Nachfrage von Rh Walter bezüglich der Aufwendungen
für Instandhaltungsaufwendungen/ Wartung erklärt FBL Hesebeck, dass zwar die
Unterhaltung der LED-Lampen einfacher wird; die hohen Kosten verursachen aber
die Schäden an den sehr alten Kabeln. Diese sind oft lange unentdeckt und die
Reparatur teuer.
FBL Kern weist im Zusammenhang der Kosten für Straßenreinigung
darauf hin, dass angesichts der jährlichen Fehlbeträge im Haushalt ein
Haushaltssicherungskonzept beschlossen werden muss. Darin wird erklärt, wie der
Fehlbetrag innerhalb der vorgegebenen Zeit ausgeglichen werden soll.
Durch eine maschinelle Straßenreinigung würde der
Haushalt über Gebühren (etwa 1,10 € pro Jahr und anliegendem Grundstücksmeter)
entlastet werden. Bisher werden lediglich städtische Grundstücke gereinigt, für
die Reinigung der Gehwege und der Straße (bis zur Fahrbahnmitte) ist jeder
Grundstückseigentümer selber verantwortlich.
Der Ausschuss sollte sich daher in Zukunft mit der
Frage der maschinellen Straßenreinigung beschäftigen.
Auf Nachfrage von Rh Porip erklärt FBL Kern, dass
sowohl der Kaufpreis, als auch Erträge und Aufwendungen wie Pachterträge,
Zinsen und Unterhaltungskosten eingeplant sind für den Fall, dass die Stadt
Hitzacker (Elbe) das Jeetzelstück kauft. Die Zuständigkeit liegt hier aber beim
Fachdienst Liegenschaften; daher sind die Kosten in den Ansätzen für den Bauausschuss
nicht enthalten.
Bezüglich der Kosten für die investive Maßnahme 3
(Hangsicherung am Langen Berg) weist Rh Flindt darauf hin, dass auf der
Bruchsteinmauer große Bäume wachsen, deren Wurzeln den Hang zusätzlich
belasten.
Die Sitzung wird um 19:25 Uhr für eine kurze Nachfrage
unterbrochen und gleichdarauf wieder eröffnet. Auf Nachfrage wird erklärt, dass
im Zuge der Maßnahme Spundwände zur Hangsicherung gesetzt werden sollen.
RH Walter fragt nach dem Beschluss des Rates, nachdem
der Hebesatz der Grundsteuer auf 600 befristet für 2 Jahre angehoben worden
ist.
FBL Kern erklärt, dass normalerweise die Hebesätze mit
der Haushaltssatzung jährlich beschlossen werden. Grund der 2-jährigen Erhöhung
der Hebesätze per Satzung war, dass die sinkenden Gewerbesteuereinnahmen
ausgeglichen werden mussten und dazu ein Hebesatz von 600 mindestens für 2
Jahre erforderlich war. Diese Satzung gilt seit dem 01.01.2017 nicht mehr,
sodass die Hebesätze nun wieder jährlich innerhalb der Haushaltssatzung
beschlossen werden.
Abschließend bietet FDL Donnerstag an, für weitere
Fragen gerne auch in den kommenden Tagen zur Verfügung zu stehen.
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