Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Die im Sachverhalt vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2017 und für den planungszeitraum 2018-2020 sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die im Sachverhalt vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2017 und für den planungszeitraum 2018-2020 werden empfohlen.

 

FBL Kern erklärt einleitend Allgemeines über den Haushaltsplan sowie das Verfahren zur Aufstellung. Die Ausschüsse befassen sich zunächst mit den zum Aufgabengebiet des Ausschusses gehörenden Ansätzen. Die jeweiligen Ansätze ergeben zusammen mit den sonstigen Beträgen wie Zinsen, Steuern usw. den gesamten Haushaltsplan. Dieser soll voraussichtlich in der nächsten Woche an alle Ratsmitglieder verschickt werden, sodass der Haushalt Mitte Februar/Anfang März im Verwaltungsausschuss und im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beraten und beschlossen werden kann. Er bietet an, sich in der Zwischenzeit mit den Fraktionen zusammenzusetzen, um den Haushaltsplan zu erklären und auf Fragen einzugehen.

 

Die Bilanz der Stadt Hitzacker (Elbe) wies zum 31.12.2015 einen Fehlbetrag von ca. 950.000 € auf. Der Haushalt 2016 wird voraussichtlich einen Überschuss von 175.000 € aufzeigen, sodass zum 31.12.2016 ein Fehlbetrag von ca. 775.000 € verbleibt. Grundsätzlich ist es so, dass in der Planung jedes Jahr Überschüsse erwirtschaftet werden müssten, um innerhalb von 3 Jahren die Fehlbeträge abbauen zu können. Dieser Zeitraum soll durch die Änderung der Gemeindehaushalts- und

-kassenverordnung auf 6 Jahre verlängert werden; trotzdem müsste die Stadt Hitzacker (Elbe) jährlich einen Überschuss von 130.000 € erwirtschaften, was nur schwer möglich ist. Ein Ausgleich ist trotzdem notwendig, um Kreditaufnahmen zu ermöglichen. FBL Kern macht deutlich, dass der finanzielle Spielraum in der Stadt Hitzacker (Elbe) sehr begrenzt ist.

 

Zum Haushalt 2017 führt er aus, dass der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 aktuell (Stand 12.01.2017) ein Fehlbetrag von 16.100 € für 2017 und von 36.700 € für 2018 aufweist. Wenn

diese Fehlbeträge noch ausgeglichen werden, stehen die Chancen für eine Genehmigung des Haushaltes gut.

 

FDL Donnerstag erklärt einzelne Ansätze. Einleitend weist er auf den großen Unterhaltungsstau der Straßen und Wege hin. Trotz Straßenunterhaltungspflicht sind die notwendigen Unterhaltsmaßnahmen mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht abzuarbeiten.

 

Folgende Änderungen der Ansätze haben sich in der Zwischenzeit ergeben:

Kostenstelle

Beschreibung

Sachkonto

2017

2018

2019

2020

54100300200

Straßen, Wege und Plätze

341100

4.300

4.300

4.300

4.300

54100300200

Straßen, Wege und Plätze

422115

3.000

3.000

3.000

3.000

54100300300

Straßen, Wege und Plätze (Schilder)

422115

4.000

4.000

4.000

4.000

54500300300

Winterdienst

424122

2.500

2.500

2.500

2.500

 

Außerdem ist der Ansatz 2017 für die investive Maßnahme Nr. 3 (Hangsicherung am Langen Berg) auf 300.000 € erhöht worden, da die Honorarkosten beim ursprünglichen Ansatz nicht enthalten waren.

 

Auf Nachfrage von Rh Porip wird erläutert, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) derzeit 11 Kinderspielplätze betreibt.

 

FDL Donnerstag erklärt weiter auf Nachfrage, dass die Erdung der Straßenleuchten aus sicherheitstechnischen Gründen erfolgen muss. Die Erdung ist nicht Teil der investiven Maßnahme, da es sich hier um Unterhaltsaufwand handelt. Außerdem wurden die Mittel lediglich für die Umstellung der LED-Köpfe bereitgestellt. Bei weiteren Fragen bezüglich der genauen Abrechnung, Stromverbräuchen einzelner Lampen etc. verweist FDL Donnerstag auf die zuständige Sachbearbeiterin Frau Lüdemann.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass die Ansätze trotz Umstellung auf LED bisher noch relativ hoch sind, weil eine genaue Vorhersage der Kosten aufgrund der Abrechnungsmodalitäten nicht möglich ist. Im Laufe des Jahres 2016 wurden die Lampen umgerüstet, d.h. es ist noch relativ viel Strom verbraucht worden. Auf Grundlage dessen werden die Abschläge für 2017 gezahlt. Erst 2018 werden die Preise auf den Verbrauch im Jahr 2017, also dem verringerten Verbrauch berechnet. Dann ist auch mit einer merklichen Verringerung der Kosten zu rechnen.

 

Auf Nachfrage von Rh Walter erklärt FDL Donnerstag den relativ geringen Betrag in 2015 damit, dass in dem Jahr eine Bereinigung stattgefunden hat und dadurch eigentlich nur für 7 Monate bezahlt worden ist.

 

FBL Kern führt aus, dass die Ansätze für die Straßenbeleuchtung schon sehr niedrig angesetzt sind und eine weitere Verringerung nicht mit den Haushaltsgrundsätzen vereinbar wäre.

 

Auf Nachfrage von Rh Walter bezüglich der Aufwendungen für Instandhaltungsaufwendungen/ Wartung erklärt FBL Hesebeck, dass zwar die Unterhaltung der LED-Lampen einfacher wird; die hohen Kosten verursachen aber die Schäden an den sehr alten Kabeln. Diese sind oft lange unentdeckt und die Reparatur teuer.

 

FBL Kern weist im Zusammenhang der Kosten für Straßenreinigung darauf hin, dass angesichts der jährlichen Fehlbeträge im Haushalt ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen werden muss. Darin wird erklärt, wie der Fehlbetrag innerhalb der vorgegebenen Zeit ausgeglichen werden soll.

Durch eine maschinelle Straßenreinigung würde der Haushalt über Gebühren (etwa 1,10 € pro Jahr und anliegendem Grundstücksmeter) entlastet werden. Bisher werden lediglich städtische Grundstücke gereinigt, für die Reinigung der Gehwege und der Straße (bis zur Fahrbahnmitte) ist jeder Grundstückseigentümer selber verantwortlich.

Der Ausschuss sollte sich daher in Zukunft mit der Frage der maschinellen Straßenreinigung beschäftigen.

 

Auf Nachfrage von Rh Porip erklärt FBL Kern, dass sowohl der Kaufpreis, als auch Erträge und Aufwendungen wie Pachterträge, Zinsen und Unterhaltungskosten eingeplant sind für den Fall, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) das Jeetzelstück kauft. Die Zuständigkeit liegt hier aber beim Fachdienst Liegenschaften; daher sind die Kosten in den Ansätzen für den Bauausschuss nicht enthalten.

 

Bezüglich der Kosten für die investive Maßnahme 3 (Hangsicherung am Langen Berg) weist Rh Flindt darauf hin, dass auf der Bruchsteinmauer große Bäume wachsen, deren Wurzeln den Hang zusätzlich belasten.

Die Sitzung wird um 19:25 Uhr für eine kurze Nachfrage unterbrochen und gleichdarauf wieder eröffnet. Auf Nachfrage wird erklärt, dass im Zuge der Maßnahme Spundwände zur Hangsicherung gesetzt werden sollen.

 

RH Walter fragt nach dem Beschluss des Rates, nachdem der Hebesatz der Grundsteuer auf 600 befristet für 2 Jahre angehoben worden ist.

FBL Kern erklärt, dass normalerweise die Hebesätze mit der Haushaltssatzung jährlich beschlossen werden. Grund der 2-jährigen Erhöhung der Hebesätze per Satzung war, dass die sinkenden Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden mussten und dazu ein Hebesatz von 600 mindestens für 2 Jahre erforderlich war. Diese Satzung gilt seit dem 01.01.2017 nicht mehr, sodass die Hebesätze nun wieder jährlich innerhalb der Haushaltssatzung beschlossen werden.

 

Abschließend bietet FDL Donnerstag an, für weitere Fragen gerne auch in den kommenden Tagen zur Verfügung zu stehen.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden