Sitzung: 20.12.2016 Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/1196/2016
Sachverhalt:
Die
Verbandsversammlung hat in seiner Sitzung vom 29.01.2002 gemäß § 50 Nds.
Gemeindeordnung, jetzt § 69 Nds. Kommunalverfassungsgesetz die o.g.
Geschäftsordnung (siehe Anhang I der Vorlage ) beschlossen.
Sie stellt eine
Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar
und gilt jeweils für die Wahlperiode.
Somit hat sie am 31.10.2016 ihre Gültigkeit verloren. Damit bis zur
Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung für die Sitzungen die Regularien
weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.
Ohne Nachfragen
fasst die Verbandsversammlung folgenden
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung beschließt, dass die Geschäftsordnung vom 29.01.2002
weiterhin ihre Gültigkeit behält.