Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung hat in seiner Sitzung vom 29.01.2002 gemäß § 50 Nds. Gemeindeordnung, jetzt § 69 Nds. Kommunalverfassungsgesetz die o.g. Geschäftsordnung (siehe Anhang I der Vorlage ) beschlossen.

Sie stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar und gilt  jeweils für die Wahlperiode. Somit hat sie am 31.10.2016 ihre Gültigkeit verloren. Damit bis zur Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung für die Sitzungen die Regularien weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.

 

Ohne Nachfragen fasst die Verbandsversammlung folgenden

 


Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt, dass die Geschäftsordnung vom 29.01.2002 weiterhin ihre Gültigkeit behält.