Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Der Planungsverband ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden.

 

Die Verbandsversammlung beschließt gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.

 

Die Sitzung wird für die Sitzung des Vorstandes des Planungsverbandes Neu Tramm um 15:20 Uhr unterbrochen. Um 15:50 Uhr wird die Sitzung wieder eröffnet.

 

Herr Siems-Wedhorn stellt den Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung des Planungsverbandes Neu Tramm vor.

 

Der Ergebnishaushalt sieht für 2017 jeweils 11.100 € Erträge und Aufwendungen vor. Neben den üblichen Geschäftsaufwendungen sind vorsorglich 10.000 € für die Änderung des Bebauungsplanes Neu Tramm Rundling eingeplant.

 

Ohne Nachfragen fasst die Verbandsversammlung folgenden

 


Beschluss:

Die vorliegende Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 werden mit ihrem Inhalt beschlossen