Sitzung: 20.12.2016 Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/1191/2016
Sachverhalt:
Der Planungsverband ist Körperschaft des öffentlichen
Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener
Verantwortung. Daher sind für den Planungsverband Haushaltssatzung und - plan
zu verabschieden.
Die Verbandsversammlung beschließt gem. §
8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm über die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.
Die Sitzung wird für die Sitzung des
Vorstandes des Planungsverbandes Neu Tramm um 15:20 Uhr unterbrochen. Um 15:50
Uhr wird die Sitzung wieder eröffnet.
Herr Siems-Wedhorn stellt den
Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung des Planungsverbandes Neu Tramm vor.
Der Ergebnishaushalt sieht für 2017
jeweils 11.100 € Erträge und Aufwendungen vor. Neben den üblichen
Geschäftsaufwendungen sind vorsorglich 10.000 € für die Änderung des
Bebauungsplanes Neu Tramm Rundling eingeplant.
Ohne Nachfragen fasst die
Verbandsversammlung folgenden
Beschluss:
Die vorliegende Haushaltssatzung 2017 und
der Haushaltsplan 2017 werden mit ihrem Inhalt beschlossen