Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden vom jeweiligen Rat eines Verbandsmitgliedes aus dessen Mitte für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt (§ 7Abs. 4 S.1 Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm).

 

Die Verbandsversammlung wählt aus ihren Mitgliedern den Verbandsvorstand (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3  Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm).

Der Verbandsvorstand besteht gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus je zwei stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsmitglieder aus der Verbandsversammlung.

 


Beschluss:

Die Verbandsversammlung wählt für das Verbandsmitglied Stadt Dannenberg (Elbe)

 

1. Bgm Günter Voß

2. stellv. Bgm Kurt Behning

 

und für das Verbandsmitglied Gemeinde Jameln

 

1. Bgm Udo Sperling

2. stellv. Bgm Annemarie Gröning

 

in den Verbandsvorstand.