Sitzung: 20.12.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 4
Vorlage: 14/0945/2016
Zum Ende 2016 läuft
die Landeszuwendung gem. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderungen von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind
aus.
Gefordert wird eine
deutliche Erhöhung der Förderung von derzeit 5,8 auf 11 Mio. Euro. Inwieweit
dies Aussicht auf Erfolgt haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Aus diesem Grund
ist auch über die ergänzende Förderung durch die Kommunen neu zu verhandeln.
Bereits seit 2007
beteiligt sich die Samtgemeinde Elbtalaue an der Finanzierung der
Personalkosten gemeinsam mit Landkreis und Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
später auch der Samtgemeinde Gartow.
Die Höhe der
jeweiligen Fördersummen wurde einwohnerbezogen festgelegt.
So konnte zunächst
eine Vollzeitstelle und später 1,5 Vollzeitstellen eingerichtet werden.
Momentan
beschäftigt Violetta e.V. 4 Mitarbeiterinnen in Teilzeit, da eine zusätzliche
Projektförderung für Frauen und Mädchen mit Fluchterfahrung gewonnen wurde.
Dies führt derzeit
zu sehr beengten Arbeits- und Beratungsverhältnissen, sodass teilweise in
andere Räumlichkeiten ausgewichen werden muss.
Um den gestiegenen
Bedarf an Beratungen abdecken zu können und die Kostensteigerungen der
vergangenen Jahre zu kompensieren, bittet Violetta e.V. den bisherigen
Zuwendungsbetrag in Höhe von 3.900 € auf 5.000 € anzuheben.
Auch Landkreis und
die beiden Samtgemeinden wurden um einen erhöhten Zuwendungsbetrag gebeten.
(Landkreis bislang
8.500 €, dann 14.000 €, SG Lüchow von 4.500 € auf 7.000 €, Gartow von 600 € auf
2.000 €).
Aufgrund des
Zukunftsvertrages wird die Anhebung der Zuwendungssumme für eine freiwillige
Aufgabe eher kritisch gesehen, obwohl die Argumente von Violetta e.V. durchaus
nachvollziehbar sind.
Die Verwaltung hat
die Folgefinanzierung für die Personalkostenförderung bereits in die
Finanzplanung der folgenden Haushaltsjahre eingestellt, sodass 3.900 € jährlich
bereitstehen.
Sollte eine
Anhebung der Zuwendung beschlossen werden, sind diese Mehrkosten durch
Einsparungen im Haushalt auszugleichen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Vorbehaltlich der
Mitfinanzierung des Landkreises sowie der Samtgemeinden Gartow und Lüchow
(Wendland) zahlt die Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2017 bis 2021 einen
jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.900 €.
Erster SgRat Herr Beitz erläutert den Sachverhalt und
berichtet über die Sitzung des Fachausschusses (JBSME). Dieser hat sich
eingehend mit der Problematik befasst und im Oktober 2016 den
Beschlussvorschlag erweitert hat. Es wird vorgeschlagen, den Zuschuss um
weitere 1.100 € jährlich zu erhöhen. Diese Empfehlung ist im Fachausschuss
einstimmig ausgefallen..
Beschlussvorschlag
des Fachausschusses:
Vorbehaltlich der
Mitfinanzierung des Landkreises sowie der Samtgemeinden Gartow und Lüchow
(Wendland) zahlt die Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2017 bis 2021 einen
jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.900 €.
Zusätzlich erhält
Violetta e.V. für diesen Zeitraum einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.100 €
zweckgebunden für präventive Arbeit aus der Kostenstelle Sonstige Jugendarbeit.
Aufgrund der Höhe der Zahlungen über den gesamten Zeitraum
ist hierfür nunmehr eine Entscheidung des Samtgemeinderates und nicht mehr des
Samtgemeindeausschusses notwendig. Daher hat der Samtgemeindeausschuss
ebenfalls eine Empfehlung abgegeben, die sich mit der des Fachausschusses
deckt.
Erster SgRat Beitz weist in diesem Zusammenhang auf die Niederschriften des Fachausschusses und des Samtgemeindeausschusses hin.
Der Samtgemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Vorbehaltlich der
Mitfinanzierung des Landkreises sowie der Samtgemeinden Gartow und Lüchow
(Wendland) zahlt die Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2017 bis 2021 einen
jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.900 €.
Zusätzlich erhält Violetta e.V. für diesen Zeitraum einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.100 € zweckgebunden für präventive Arbeit aus der Kostenstelle Sonstige Jugendarbeit.