Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 34

Die Ratsmitglieder werden gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz in der ersten Sitzung nach der Wahl förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Ratsherr H. Mertins war zur konstituierenden Sitzung verhindert, Ratsherr M. Zuther war zum Zeitpunkt der Verpflichtung noch nicht anwesend. Aus diesem Grund ist die Verpflichtung nachzuholen.

 

Da Rh Zuther auch zur heutigen Sitzung nicht anwesend ist, kann eine Verpflichtung nur für Rh Mertins durchgeführt werden. Die Verpflichtung von Rh Zuther ist in der nächsten Sitzung vorzunehmen.

 

SgBgm Meyer verliest den Verpflichtungstext und verpflichtet Rh Mertins per Handschlag.