Sitzung: 20.12.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 11/1143/2016
Die Ratsmitglieder
werden gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz in der ersten Sitzung nach der
Wahl förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Ratsherr H. Mertins
war zur konstituierenden Sitzung verhindert, Ratsherr M. Zuther war zum
Zeitpunkt der Verpflichtung noch nicht anwesend. Aus diesem Grund ist die
Verpflichtung nachzuholen.
Da Rh Zuther auch
zur heutigen Sitzung nicht anwesend ist, kann eine Verpflichtung nur für Rh
Mertins durchgeführt werden. Die Verpflichtung von Rh Zuther ist in der
nächsten Sitzung vorzunehmen.
SgBgm Meyer
verliest den Verpflichtungstext und verpflichtet Rh Mertins per Handschlag.