Sitzung: 12.12.2016 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/1161/2016
Der
Haushaltsplanentwurf ist allen Ratsmitgliedern im Vorfeld zugegangen.
Sachbearbeiter Pauls trägt vor. Er geht auf die Änderungen ein, die sich
gegenüber dem Vorjahr ergeben haben.
Bei folgenden
Produkten werden Änderungen eingearbeitet:
57100/57101 Der
Mitgliedsbeitrag für den Marketingverein ALMA wird nicht mehr im Produkt 57100,
sondern nunmehr im Produkt 57101 dargestellt. Die Höhe ändert sich nicht.
11111 Der
Ansatz für Ehrungen und Jubiläen wird um 100 € erhöht.
Der
Ansatz für Verfügungsmittel wird ebenfalls um 100 € erhöht.
Grund
sind hier die im kommenden Jahr mehr stattfindenden Geburtstage, Hochzeitstage
etc., für die Präsente überreicht werden.
11180 Der
Ansatz für Versicherungen wird um 100 € erhöht, da sich der
Versicherungsbeitrag erhöht hat.
36520 Hier
werden keine Haushaltsansätze mehr veranschlagt, da der Spielkreis umgewandelt
wurde in einen Kindergarten und der Betrieb in eine andere Trägerschaft
gewechselt hat.
53100 Die
Erträge wurden aufgrund aktueller Abrechnungsstände angepasst. Für 2017 ist mit
einem geringeren Ertrag für Konzessionsabgabe zu rechnen.
53200 Die
Erträge sind ebenfalls aufgrund aktueller Abrechnungsstände angepasst worden,
Auch bei der Konzessionsabgabe für Gas ist mit weniger zu rechnen.
54100 Hier
werden Pachteinnahmen in Höhe von 500 € in den Ansatz gebracht. Es gibt
Pachtverträge für ein Gemeindegrundstück sowie für eine Wärmeleitung, die über
Gemeindegrundstück verläuft.
54500 Der
Aufwand für die Unterhaltung wird im Ansatz auf 1.000 € gesenkt, die
Aufwendungen für Strom werden auf 4.000 € im Ansatz erhöht. Grund für diese
Anpassung ist der Anstieg der Stromkosten seitens der Energieversorger im
kommenden Jahr.
55500 Der
Ansatz für die Sanierung des Schulsteiges bleibt bei 13.500 €, wie geplant.
Zusätzlich stehen noch die 11.500 € aus der Planung 2016 zur Verfügung, da die
Maßnahme noch nicht durchgeführt wurde.
36521 Aufwendungen
für die Liegenschaften stehen noch nicht genau fest, diese müssen noch
ausgearbeitet werden. Nach Mitteilung aus dem Fachamt müssen diese dann in den
Haushaltsplan eingearbeitet werden. Die Ermittlungen hierzu werden in der
Haushaltsberatung (nächste Sitzung) vorgelegt.
61100 Aufgrund
aktueller Abrechnungszahlen werden die Beträge für Gewerbesteuer sich um 4.000
€ verringern. Der Ansatz wird entsprechend angepasst und eingearbeitet.
61200 Die
Aufwendungen für Zinszahlungen an Kreditinstitute verringern sich etwas, Grund
sind die sich minimierenden Kreditbelastungen.
61201 Die
Aufwendungen für Zinsen im Bereich der Liquiditätskredite erhöhen sich
geringfügig. Hier erfolgt eine Anpassung aufgrund der Marktlage.
Alle nicht genannten Ansätze verändern sich
nicht. Die Beträge entsprechen denen von 2016.
Neue Investitionen
sind für 2017 derzeit nicht geplant. Es stehen weiterhin in Planung die
Erneuerung des Daches des Dorfgemeinschaftshauses sowie die Baumaßnahme der
Straße Am Mühlenberg.
Für das Dach des
Dorfgemeinschaftshauses ist unter Umständen eine Förderung über das Programm
„Kleinere Städte und Gemeinden“ möglich. Diese kann frühestens ab 2018
erfolgen, daher wird das Projekt zunächst auf 2018 geschoben. Für den Teil der
Eigenfinanzierung ist dann eine Kreditaufnahme notwendig. Diese wird bereits in
die Finanzplanung 2018 – 2020 mit eingearbeitet. Weitere Details zu diesem
Projekt müssen jedoch im Laufe des Jahres 2017 geklärt werden. Die Baumaßname am Mühlenberg wird zunächst auf 2020
zurückgestellt.
Auf die
Ausarbeitung weiterer Sparmaßnahmen im Haushaltssicherungskonzept wird zunächst
verzichtet. Die Kommunalaufsicht wird auf die wachsenden Erträge im Laufe der
kommenden Jahre aufmerksam gemacht. Die erzielbaren Überschüsse sollen zur
Reduzierung der Defizite aus Vorjahren verwendet werden.
Es wird vereinbart,
dass alle angesprochenen Änderungen in den Haushalt eingearbeitet werden. Der
Haushaltsplan wird dann neu erstellt und zur Sitzung im Januar 2017
(Haushaltssitzung) erneut vorgelegt.
Der Rat der
Gemeinde fasst folgenden
Beschluss:
Dem Entwurf des
Haushaltsplanes 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung 2018 – 2020 wird –
einschließlich Änderungen – nach eingehender Beratung zugestimmt.