Sitzung: 15.12.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: 2/1132/2016
Sachverhalt:
Seit dem 01.10.2011
ist die Stadt Dannenberg (Elbe) alleinige Gesellschafterin der EDL
Energiedienstleistungen Dannenberg (Elbe) GmbH. Damit unterliegt die
Gesellschaft hinsichtlich der Jahresabschlussprüfung anderen Vorschriften als
es vor diesem Datum als Minderheitsgesellschafterin der Fall gewesen ist. Eine
entsprechende Formulierung ist im Gesellschaftervertrag aufzunehmen.
Außerdem ist der
Gesellschaftervertrag um Bestimmungen zum konsolidierten Gesamtabschluss zu
ergänzen, da durch die alleinige Beteiligung der Stadt Dannenberg (Elbe) der
Jahresabschluss der Gesellschaft mit dem der Stadt Dannenberg (Elbe) zusammen
zu fassen ist.
Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der § 9 des Gesellschaftervertrages (Rechnungslegung, Jahresabschlüsse) wird entsprechend der Sachverhaltes neu gefasst..