Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Sachverhalt:

Seit dem 01.10.2011 ist die Stadt Dannenberg (Elbe) alleinige Gesellschafterin der EDL Energiedienstleistungen Dannenberg (Elbe) GmbH. Damit unterliegt die Gesellschaft hinsichtlich der Jahresabschlussprüfung anderen Vorschriften als es vor diesem Datum als Minderheitsgesellschafterin der Fall gewesen ist. Eine entsprechende Formulierung ist im Gesellschaftervertrag aufzunehmen.

Außerdem ist der Gesellschaftervertrag um Bestimmungen zum konsolidierten Gesamtabschluss zu ergänzen, da durch die alleinige Beteiligung der Stadt Dannenberg (Elbe) der Jahresabschluss der Gesellschaft mit dem der Stadt Dannenberg (Elbe) zusammen zu fassen ist.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Der § 9 des Gesellschaftervertrages (Rechnungslegung, Jahresabschlüsse) wird entsprechend der Sachverhaltes neu gefasst..