Sitzung: 08.12.2016 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 40/0953/2016
Nach § 10 Abs. 2
Niedersächsisches Glücksspielgesetz beträgt der Abstand zwischen Spielhallen
mindestens 100 m. Jugendschutz und Suchtrisiken liegen dieser
Mindestabstandsverordnung zugrunde.
Der gesetzliche
Mindestabstand zwischen den Spielhallen in der Langen Straße und Münzstraße
wird nicht eingehalten. Er beträgt lediglich 90,4 m.
Durch die
Nichteinhaltung der Grenzabstände müsste das Los über den Verbleib einer
Spielhalle entscheiden. Der im Losverfahren unterlegene Spielhallenbetreiber
hätte die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Gründe für eine positive
Entscheidung sind nicht erkennbar, so dass anzunehmen ist, dass eine Spielhalle
nicht weiter konzessioniert werden könnte. Die Übergangsfrist endet am
30.06.2017. Damit wäre die Existenz eines Gewerbebetriebes betroffen. In den
letzten Jahren wurde der Betrieb einer Spielhalle aufgegeben. Der Bau einer
weiteren im Innenstadtbereich wurde mit den Möglichkeiten der Bauleitplanung
verhindert. Damit wird bereits auf Abstände und Anzahl der Spielhallen
geachtet, um auch den Gefahren der Spielsuchtrisiken zu begegnen. Durch
rechtliche Vorgaben in Bebauungsplänen ist keine weitere Ansiedlung dieser
Betriebe im Kerngebiet zulässig. Die Spielhallen in der Münzstraße und Lange
Straße haben keinen Sichtkontakt, so dass Besucher nicht animiert werden, von
einem Betrieb zum nächsten zu ziehen.
Um das Losverfahren
zu vermeiden, sollte mit der anliegenden Verordnung die Mindestabstände für den
Bereich der Innenstadt auf 80 m festgesetzt werden.
StDir Meyer
ergänzt, dass aufgrund der Bebauungsplanung gezielt Spielhallen ausgeschlossen
wurden. Deswegen musste auch die Spielhalle bei dem Rewe-Markt schließen. Die
Spielhallen in der Münzstraße und in der Langen Straße sind während der
Stadtsanierung gebaut und eingerichtet wurden. Diese zwei Spielhallen seien für
die Stadt Dannenberg (Elbe) vertretbar und bringen Vergnügungssteuer ein.
Rh Schultz möchte
wissen, warum der Abstand in dem Verordnungsentwurf nicht auf 90 m festgelegt
wurde, sondern auf 80 m.
Es sollen mögliche
Ungenauigkeiten bei Messungen ausgeschlossen werden, erläutert Frau Ringel. Es
gilt die Luftlinie, es wurde von Gebäudeecke zu Gebäudeecke gemessen.
Rh Brüggemann
stellt die Frage, ob die Spielhallen einem eventuellen Bestandschutz
unterliegen, da Sie bereits vor der Änderung bestanden haben. Frau Ringel
erklärt, dass es sich hier um eine Übergangsregelung bis 2017 handelt.
Ob bei einer neuen,
dritten Spielhalle auch die 80 m Mindestabstand gelten würden, erfragt Rh
Hanke. Grundsätzlich ja, erläutert StDir
Meyer, wenn der Bebauungsplan dies hergibt. Frau Ringel fügt hinzu, dass für
neue Spielhallen der Mindestabstand von 100 m gilt.
Rh Zuther fragt an,
ob die Betreiber der Spielhallen eventuell schon gefragt wurden, ob eine
Spielhalle in Zukunft geschlossen werden soll.
Dies wird von StDir Meyer verneint. Beide Spielhallen sind über den
Mindestabstand und die entsprechenden Regelungen informiert.
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Verordnung über den Mindestabstand von Spielhallen in der Stadt Dannenberg
(Elbe).