Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Nach § 10 Abs. 2 Niedersächsisches Glücksspielgesetz beträgt der Abstand zwischen Spielhallen mindestens 100 m. Jugendschutz und Suchtrisiken liegen dieser Mindestabstandsverordnung zugrunde.

 

Der gesetzliche Mindestabstand zwischen den Spielhallen in der Langen Straße und Münzstraße wird nicht eingehalten. Er beträgt lediglich 90,4 m.

Durch die Nichteinhaltung der Grenzabstände müsste das Los über den Verbleib einer Spielhalle entscheiden. Der im Losverfahren unterlegene Spielhallenbetreiber hätte die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Gründe für eine positive Entscheidung sind nicht erkennbar, so dass anzunehmen ist, dass eine Spielhalle nicht weiter konzessioniert werden könnte. Die Übergangsfrist endet am 30.06.2017. Damit wäre die Existenz eines Gewerbebetriebes betroffen. In den letzten Jahren wurde der Betrieb einer Spielhalle aufgegeben. Der Bau einer weiteren im Innenstadtbereich wurde mit den Möglichkeiten der Bauleitplanung verhindert. Damit wird bereits auf Abstände und Anzahl der Spielhallen geachtet, um auch den Gefahren der Spielsuchtrisiken zu begegnen. Durch rechtliche Vorgaben in Bebauungsplänen ist keine weitere Ansiedlung dieser Betriebe im Kerngebiet zulässig. Die Spielhallen in der Münzstraße und Lange Straße haben keinen Sichtkontakt, so dass Besucher nicht animiert werden, von einem Betrieb zum nächsten zu ziehen.

 

Um das Losverfahren zu vermeiden, sollte mit der anliegenden Verordnung die Mindestabstände für den Bereich der Innenstadt auf 80 m festgesetzt werden. 

 

StDir Meyer ergänzt, dass aufgrund der Bebauungsplanung gezielt Spielhallen ausgeschlossen wurden. Deswegen musste auch die Spielhalle bei dem Rewe-Markt schließen. Die Spielhallen in der Münzstraße und in der Langen Straße sind während der Stadtsanierung gebaut und eingerichtet wurden. Diese zwei Spielhallen seien für die Stadt Dannenberg (Elbe) vertretbar und bringen Vergnügungssteuer ein.

 

Rh Schultz möchte wissen, warum der Abstand in dem Verordnungsentwurf nicht auf 90 m festgelegt wurde, sondern auf 80 m.

Es sollen mögliche Ungenauigkeiten bei Messungen ausgeschlossen werden, erläutert Frau Ringel. Es gilt die Luftlinie, es wurde von Gebäudeecke zu Gebäudeecke gemessen.

 

Rh Brüggemann stellt die Frage, ob die Spielhallen einem eventuellen Bestandschutz unterliegen, da Sie bereits vor der Änderung bestanden haben. Frau Ringel erklärt, dass es sich hier um eine Übergangsregelung bis 2017 handelt.

Ob bei einer neuen, dritten Spielhalle auch die 80 m Mindestabstand gelten würden, erfragt Rh Hanke.  Grundsätzlich ja, erläutert StDir Meyer, wenn der Bebauungsplan dies hergibt. Frau Ringel fügt hinzu, dass für neue Spielhallen der Mindestabstand von 100 m gilt. 

 

Rh Zuther fragt an, ob die Betreiber der Spielhallen eventuell schon gefragt wurden, ob eine Spielhalle in Zukunft geschlossen werden soll.
Dies wird von StDir Meyer verneint. Beide Spielhallen sind über den Mindestabstand und die entsprechenden Regelungen informiert.

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Verordnung über den Mindestabstand von Spielhallen in der Stadt Dannenberg (Elbe).