Sitzung: 08.12.2016 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2/1139/2016
Das an die
Einladung beigefügte Anhörungsschreiben wurde zur Kenntnis gegeben.
Herr Kern erläutert
außerdem, wie sich die Samtgemeindeumlage berechnet.
Für die Gemeinden
wird die Steuerkraft ermittelt. Für 2017 wurden die tatsächlichen Einzahlungen
für den Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016 ermittelt. Dort hinein
fallen die Einzahlungen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer, der
Einkommenssteuer- und der Umsatzsteueranteile.
Die Einzahlungen
der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer werden durch den Hebesatz der
jeweiligen Gemeinde dividiert und mit einem Landesdurchschnittshebesatz multipliziert.
Bei den Einkommens- und Umsatzsteueranteilen sind jeweils 90 % umlagepflichtig.
Daraufhin werden die 49 Prozentpunkte angewandt.
Geschätzt sind dies
ca. 40-42% der tatsächlichen Einzahlungen.