Beschluss: Kenntnis genommen

 

Das an die Einladung beigefügte Anhörungsschreiben wurde zur Kenntnis gegeben.

 

Herr Kern erläutert außerdem, wie sich die Samtgemeindeumlage berechnet.

Für die Gemeinden wird die Steuerkraft ermittelt. Für 2017 wurden die tatsächlichen Einzahlungen für den Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016 ermittelt. Dort hinein fallen die Einzahlungen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer, der Einkommenssteuer- und der Umsatzsteueranteile.

Die Einzahlungen der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer werden durch den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde dividiert und mit einem Landesdurchschnittshebesatz multipliziert. Bei den Einkommens- und Umsatzsteueranteilen sind jeweils 90 % umlagepflichtig. Daraufhin werden die 49 Prozentpunkte angewandt.

Geschätzt sind dies ca. 40-42% der tatsächlichen Einzahlungen.