Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Ratsmitglieder werden gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz in der ersten Sitzung nach der Wahl förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Ratsfrau Sybille von Thienen und Ratsherr Markus Maul waren zur konstituierenden Sitzung verhindert. Aus diesem Grund ist die Verpflichtung nachzuholen.

 

Bgm Mertins verliest die Pflichtenbelehrung:

„Hiermit verpflichte ich die Ratsfrau Sybille von Thienen und den Ratsherrn Markus Maul ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41 zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.“

 

Bgm Mertins verpflichtet Rf von Thienen und Rh Maul per Handschlag.