Sachverhalt:
Die Ratsmitglieder
werden gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz in der ersten Sitzung nach der
Wahl förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Ratsfrau Sybille
von Thienen und Ratsherr Markus Maul waren zur konstituierenden Sitzung
verhindert. Aus diesem Grund ist die Verpflichtung nachzuholen.
Bgm Mertins
verliest die Pflichtenbelehrung:
„Hiermit
verpflichte ich die Ratsfrau Sybille von Thienen und den Ratsherrn Markus Maul
ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die
Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40 die
Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41 zu beachten
und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.“
Bgm Mertins
verpflichtet Rf von Thienen und Rh Maul per Handschlag.