Gegen die vorliegende Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, somit gilt sie als festgestellt.

 

Bgm Mertins erwähnt lediglich noch, dass nach TOP 11 natürlich TOP 12 und nicht wie in der Einladung aufgeführt TOP 2 kommt. Dieser Schreibfehler hat jedoch auf die Gültigkeit der Tagesordnung keinen Einfluss.