Bgm Harms schlägt vor, den TOP 5.1 „Bericht über die Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der ehemaligen Munitionszerlegung Dragahn“ vor den TOP 5 „Sondergebiet Munitionszerlegung Dragahn; Antrag auf Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhöhen-Drawehn“ vorzuziehen. Dem wird einmütig zugestimmt.

Gemäß § 62 NKomVG wird den anwesenden Einwohnern ein Fragerecht zum TOP 5 gewährt. Die Vertreter des Landkreises werden hier Anfragen beantworten.

 

Rh Schaper-Biemann stellt weiterhin den Antrag, die Beschlussfassung zu TOP 5 „Sondergebiet Munitionszerlegung Dragahn“ bis zur Genehmigung der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes zurückzustellen. Die mögliche Nutzung von Konversionsflächen in Waldgebieten in Niedersachsen ist nur dann erlaubt, wenn außerhalb von Wäldern nicht genügend Flächen zur Verfügung stehen oder nachgewiesen werden können. Eine Beurteilung hierzu ist jedoch erst nach Genehmigung des LROP möglich. Eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet ist derzeit eigentlich nicht erforderlich.

Der Antrag wird mit 6 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.

 

Einwendungen gegen die geänderte Tagesordnung werden nicht erhoben. Bgm Harms stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest.