Sitzung: 06.12.2016 Rat der Gemeinde Karwitz
Bgm Harms schlägt vor, den
TOP 5.1 „Bericht über die Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der ehemaligen
Munitionszerlegung Dragahn“ vor den TOP 5 „Sondergebiet Munitionszerlegung
Dragahn; Antrag auf Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes
„Elbhöhen-Drawehn“ vorzuziehen. Dem wird einmütig zugestimmt.
Gemäß § 62 NKomVG wird den
anwesenden Einwohnern ein Fragerecht zum TOP 5 gewährt. Die Vertreter des
Landkreises werden hier Anfragen beantworten.
Rh Schaper-Biemann stellt
weiterhin den Antrag, die Beschlussfassung zu TOP 5 „Sondergebiet
Munitionszerlegung Dragahn“ bis zur Genehmigung der Änderung des Regionalen
Raumordnungsprogrammes zurückzustellen. Die mögliche Nutzung von
Konversionsflächen in Waldgebieten in Niedersachsen ist nur dann erlaubt, wenn
außerhalb von Wäldern nicht genügend Flächen zur Verfügung stehen oder
nachgewiesen werden können. Eine Beurteilung hierzu ist jedoch erst nach
Genehmigung des LROP möglich. Eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet
ist derzeit eigentlich nicht erforderlich.
Der Antrag wird mit 6
Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.
Einwendungen gegen die
geänderte Tagesordnung werden nicht erhoben. Bgm Harms stellt die Tagesordnung
in der geänderten Fassung fest.