Sitzung: 31.10.2016 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1
Sachverhalt:
Aufgrund der
Auflagen des Zukunftsvertrages ist der finanzielle Spielraum stark eingeschränkt.
Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen auszugleichen bzw. Einsparungen an
anderer Stelle vorzunehmen.
Vorgesehen ist das
Schulbudget der einzelnen Schulen auf dem Niveau der Vorjahre einzustellen.
Ferner werden
investive Mittel in Höhe von 2.000 € für die einzügigen, 3.000 € für die
zweizügige und
4.000 € für die
dreizügige Grundschule eingestellt.
Für die Turnhallen
werden insgesamt 4.500 € eingestellt, für 2017/2018 werden diese für die
Grundausstattung des Bewegungsraums der Grundschule Gusborn genutzt.
Weiterer Bedarf an
Ausstattungsmobiliar bei Bezug des Neubaus kann derzeit noch nicht benannt
werden. Dieser ist dann für den Haushalt 2018 einzuplanen oder ggf. durch
Haushaltsreste zu finanzieren.
Die Kostenstelle
Schulsozialarbeit wird nur noch mit Sachkosten beplant, die Personalkosten für
Schulsozialarbeit werden grundsätzlich beim Land gesehen. Allerdings trägt das
Land nur Kosten für die weiterführenden Schulen, die Grundschulen sind derzeit
noch ausgenommen. Die Grundschulen Dannenberg und Hitzacker erhalten
Schulsozialarbeiter aufgrund der Flüchtlingszahlen sowie Inklusion an den
Schulen. Ziel muss es sein, dass Schulsozialarbeit als Landesaufgabe an allen
Grundschulen installiert wird.
Frau Scharf
erläutert den Sachverhalt. Zur Schulsozialarbeit ergänzt sie, dass es aufgrund
der Ausschreibung von unbefristeten Stellen an den weiterführenden Schulen
schwierig ist, die befristeten Stellen an den Grundschulen zu besetzen.
Auf Nachfrage
erklärt sie, dass die Ist-Zahlen der Grundschulen bei Lehr- und Lernmitteln das
ausgezahlte Budget der Schulen umfasst. Da die Schulen eigenverantwortlich
buchen, sind die einzelnen Sachkonten nicht bebucht. Aufgrund der
nachzuholenden Jahresrechnungen in der Kämmerei konnte die Umbuchung auf die
einzelnen Konten noch nicht erfolgen. Die eigenverantwortliche Verwaltung des
Budgets über die Grundschulen läuft ohne
Probleme. Hier leisten die Schulsekretärinnen sehr gute Arbeit.
Weiter ergibt sich
die Frage, warum nicht alle Grundschulen die Schwimmhalle in Dannenberg nutzen
(z.Zt. GS Breselenz, GS Gusborn, GS Prisser und GS Dannenberg). Es sollten für
alle Schüler gleiche Bedingungen geschaffen werden. Herr Sauck und Frau
Kampferbeck erwidern, dass dieses nicht nötig ist. In Zernien und Hitzacker
werden im Sommer intensiv die Freibäder vor Ort genutzt. Der Aufwand im Winter
mit dem Bus nach Dannenberg zu fahren, wäre zu groß. Die Grundschule Neu
Darchau fährt bei Bedarf nach Dahlenburg.
Im Anschluss
erläutert Frau Scharf die Ansätze der einzelnen Kostenstellen für den
Fachdienst 14 und die Wunschliste der Schulen. Diese konnte zum Teil schon
abgearbeitet werden. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, das gewünschte
Activboard für die GS Breselenz mit einem Ansatz von 5.400,- € in die
Finanzplanung 2018 aufzunehmen. Für die Einrichtung von 12 PC-Arbeitsplätzen an
der Grundschule Zernien werden 3.000,- € in die Finanzplanung 2018 aufgenommen.
Frau Demmer
erläutert die Ansätze der Kostenstellen und die Wunschliste der Schulen für den
Fachdienst 31. Auch hier konnten bereits viele Maßnahmen der Wunschliste
umgesetzt bzw. begonnen werden.
Aus Platzgründen
konnte die Laufbahn für die GS Dannenberg noch nicht umgesetzt werden. Die
Maßnahme wird weiter verfolgt.
Ein weiterer Wunsch
ist die Überbauung des Laubenganges und in dem Zuge der Einbau eines
Fahrstuhles. Die Kosten hierfür sind noch nicht bekannt. Der Einbau wird nötig,
da es eine Anmeldung und eine Nachfrage von körperlich beeinträchtigten Kindern
gibt. Es ist zu klären, in welcher Höhe Inklusionskosten vom Land übernommen
werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Auszug aus dem
Gesetz über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der
inklusiven Schule:
„§ 1 Ausgleich von
Sachkosten
(1) Für die mit der
Einführung der inklusiven Schule an den öffentlichen Schulen, ausgenommen
Förderschulen, verbundenen Kosten gewährt das Land den Schulträgern einen
finanziellen Ausgleich der sächlichen Kosten (§ 113 Abs. 1 des
Niedersächsischen Schulgesetzes) nach den Absätzen 2 bis 4.
(2) Der finanzielle
Ausgleich wird als jährliche Pauschale gewährt. Sie beträgt im Haushaltsjahr
2015 11,7 Millionen Euro und ab dem Haushaltsjahr 2016 20 Millionen Euro.
Sobald sich bei der Pauschale durch Anwendung des „Preisindexes für den Neubau
in konventioneller Bauart für Bürogebäude in Niedersachsen“ eine
Kostensteigerung von mehr als 500 000 Euro gegenüber dem Stand im Januar 2016
errechnet, erfolgt eine Anpassung. Die Pauschale erhöht sich im nächsten
Haushaltsjahr um den nach Satz 3 errechneten Betrag. Für die weiteren
Haushaltsjahre gelten die Sätze 3 und 4 entsprechend mit der Maßgabe, dass der
Berechnung nach Satz 3 der zuletzt festgelegte Pauschalbetrag und der bei der
letzten Anpassung angewendete Preisindexwert zugrunde zu legen sind.
(3) Die Pauschale
wird auf die einzelnen Schulträger aufgeteilt nach dem jeweiligen Verhältnis
der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich und im
Sekundarbereich I des Schulträgers an seinen öffentlichen Schulen, ausgenommen
Förderschulen, zur entsprechenden Gesamtschülerzahl in Niedersachsen.
Maßgeblich für die Aufteilung im jeweiligen Haushaltsjahr sind die
Schülerzahlen der Schulstatistik am Stichtag des Vorjahres.
(4) Die Pauschale
nach den Absätzen 1 bis 3 wird für das Jahr 2015 unverzüglich und ab dem Jahr
2016 zum 20. Juni eines jeden Jahres gezahlt. Die §§ 19 und 20 Abs. 1 Sätze 1
und 2 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den
Finanzausgleich gelten entsprechend.“
Es wird tatsächlich
eine Pauschale gezahlt, die sich aus den Zahlen der Schülerstatistik errechnet.
Die Pauschale betrug in 2015 11.139,- € und in 2016 18.182,- €.
Die Umsetzung des
Zaunes und die Überdachung für die Buskinder in Prisser werden investiv
geplant. Die übrigen Wünsche wurden größtenteils umgesetzt.
Der Anstrich des
Sportbodens in der GS Breselenz wurde noch nicht vorgenommen. Frau Heimbucher
erklärt, dass zwar das Dach saniert wurde, die Wände im Inneren aber nicht. Die
Wände sehen zum Teil sehr schäbig aus. Es
gibt den Verdacht der Schimmelbildung.
Anmerkung der Verwaltung: Im Zuge der Dachsanierung wurden alle
feuchten Stellen entfernt, so dass hier keine Gefahr mehr ausgeht. Durch die
Trocknung der Wände innen haben sich die Platten teilweise verschoben und sind
rissig, so dass diese ausgetauscht und die Flächen ausgeglichen werden müssen.
Dadurch entstehen die hohen Kosten in Höhe von 30.000,- €.
Der zweite
Rettungsweg wird zurückgestellt, da momentan kein Rollstuhlkind die Schule
besucht.
An der GS Zernien
fehlt eine Beleuchtung für den Haupteingang. Hier wird die Verwaltung die
Umsetzung der Straßenbeleuchtung prüfen.
Die Kosten für die
Pflasterung des Schulhofes erscheinen den Ausschussmitgliedern sehr hoch. Hier
soll es einen Vororttermin geben, um die Situation zu besprechen und evtl.
Alternativen zu finden.
An der Turnhalle
der GS Hitzacker wurden Legionellen festgestellt. Die Ursache konnte noch nicht
geklärt werden, eine Gesundheitsgefährdung liegt nicht vor. Die Prüfung dauert
an.
Durch den
Rechtsstreit mit der Firma, die die schadhafte Prallwand montiert hat, gibt es
hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Hier wurde ein Vergleich geschlossen, die
Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Firma. Die Wand wird instandgesetzt, die
Mehrkosten trägt die Samtgemeinde.
Die GS Neu Darchau
hat sehr hohe Heizungskosten (Unterhaltung). Hier fragt Rh Schultz nach, welche
Schäden an der Heizung vorlagen.
Anmerkung der Verwaltung: Die Heizkörper waren versottet und mussten
komplett ausgetauscht werden.
Die maroden Fenster
wurden zum Teil bereits ausgetauscht.
Mit Blick auf die
eingeplanten Mittel für die Sanierung/ Neubau der GS Hitzacker fragt Rh
Schaper-Biemann, warum der Neubau der GS Clenze für zwei Mio. Euro weniger
realisiert werden konnte. Dem stimmt Rh Schultz zu, wenn das Volumen
vergleichbar ist, ist der Vergleich interessant. Auch hier wird die Verwaltung
nachfragen.
Im Anschluss gibt
der Ausschuss folgende
Beschlussempfehlung:
Die
Haushaltsansätze 2017 sowie die Finanzplanung 2018 ff. werden empfohlen.