Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Aufgrund der Auflagen des Zukunftsvertrages ist der finanzielle Spielraum stark eingeschränkt. Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen auszugleichen bzw. Einsparungen an anderer Stelle vorzunehmen.

Vorgesehen ist das Schulbudget der einzelnen Schulen auf dem Niveau der Vorjahre einzustellen.

Ferner werden investive Mittel in Höhe von 2.000 € für die einzügigen, 3.000 € für die zweizügige und

4.000 € für die dreizügige Grundschule eingestellt.

Für die Turnhallen werden insgesamt 4.500 € eingestellt, für 2017/2018 werden diese für die Grundausstattung des Bewegungsraums der Grundschule Gusborn genutzt.

Weiterer Bedarf an Ausstattungsmobiliar bei Bezug des Neubaus kann derzeit noch nicht benannt werden. Dieser ist dann für den Haushalt 2018 einzuplanen oder ggf. durch Haushaltsreste zu finanzieren.

 

Die Kostenstelle Schulsozialarbeit wird nur noch mit Sachkosten beplant, die Personalkosten für Schulsozialarbeit werden grundsätzlich beim Land gesehen. Allerdings trägt das Land nur Kosten für die weiterführenden Schulen, die Grundschulen sind derzeit noch ausgenommen. Die Grundschulen Dannenberg und Hitzacker erhalten Schulsozialarbeiter aufgrund der Flüchtlingszahlen sowie Inklusion an den Schulen. Ziel muss es sein, dass Schulsozialarbeit als Landesaufgabe an allen Grundschulen installiert wird.

 

Frau Scharf erläutert den Sachverhalt. Zur Schulsozialarbeit ergänzt sie, dass es aufgrund der Ausschreibung von unbefristeten Stellen an den weiterführenden Schulen schwierig ist, die befristeten Stellen an den Grundschulen zu besetzen.

Auf Nachfrage erklärt sie, dass die Ist-Zahlen der Grundschulen bei Lehr- und Lernmitteln das ausgezahlte Budget der Schulen umfasst. Da die Schulen eigenverantwortlich buchen, sind die einzelnen Sachkonten nicht bebucht. Aufgrund der nachzuholenden Jahresrechnungen in der Kämmerei konnte die Umbuchung auf die einzelnen Konten noch nicht erfolgen. Die eigenverantwortliche Verwaltung des Budgets über die Grundschulen läuft  ohne Probleme. Hier leisten die Schulsekretärinnen sehr gute Arbeit. 

Weiter ergibt sich die Frage, warum nicht alle Grundschulen die Schwimmhalle in Dannenberg nutzen (z.Zt. GS Breselenz, GS Gusborn, GS Prisser und GS Dannenberg). Es sollten für alle Schüler gleiche Bedingungen geschaffen werden. Herr Sauck und Frau Kampferbeck erwidern, dass dieses nicht nötig ist. In Zernien und Hitzacker werden im Sommer intensiv die Freibäder vor Ort genutzt. Der Aufwand im Winter mit dem Bus nach Dannenberg zu fahren, wäre zu groß. Die Grundschule Neu Darchau fährt bei Bedarf nach Dahlenburg.

Im Anschluss erläutert Frau Scharf die Ansätze der einzelnen Kostenstellen für den Fachdienst 14 und die Wunschliste der Schulen. Diese konnte zum Teil schon abgearbeitet werden. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, das gewünschte Activboard für die GS Breselenz mit einem Ansatz von 5.400,- € in die Finanzplanung 2018 aufzunehmen. Für die Einrichtung von 12 PC-Arbeitsplätzen an der Grundschule Zernien werden 3.000,- € in die Finanzplanung 2018 aufgenommen.

 

Frau Demmer erläutert die Ansätze der Kostenstellen und die Wunschliste der Schulen für den Fachdienst 31. Auch hier konnten bereits viele Maßnahmen der Wunschliste umgesetzt bzw. begonnen werden.

Aus Platzgründen konnte die Laufbahn für die GS Dannenberg noch nicht umgesetzt werden. Die Maßnahme wird weiter verfolgt.

Ein weiterer Wunsch ist die Überbauung des Laubenganges und in dem Zuge der Einbau eines Fahrstuhles. Die Kosten hierfür sind noch nicht bekannt. Der Einbau wird nötig, da es eine Anmeldung und eine Nachfrage von körperlich beeinträchtigten Kindern gibt. Es ist zu klären, in welcher Höhe Inklusionskosten vom Land übernommen werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Auszug aus dem Gesetz über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule:

㤠1 Ausgleich von Sachkosten

(1) Für die mit der Einführung der inklusiven Schule an den öffentlichen Schulen, ausgenommen Förderschulen, verbundenen Kosten gewährt das Land den Schulträgern einen finanziellen Ausgleich der sächlichen Kosten (§ 113 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes) nach den Absätzen 2 bis 4.

(2) Der finanzielle Ausgleich wird als jährliche Pauschale gewährt. Sie beträgt im Haushaltsjahr 2015 11,7 Millionen Euro und ab dem Haushaltsjahr 2016 20 Millionen Euro. Sobald sich bei der Pauschale durch Anwendung des „Preisindexes für den Neubau in konventioneller Bauart für Bürogebäude in Niedersachsen“ eine Kostensteigerung von mehr als 500 000 Euro gegenüber dem Stand im Januar 2016 errechnet, erfolgt eine Anpassung. Die Pauschale erhöht sich im nächsten Haushaltsjahr um den nach Satz 3 errechneten Betrag. Für die weiteren Haushaltsjahre gelten die Sätze 3 und 4 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Berechnung nach Satz 3 der zuletzt festgelegte Pauschalbetrag und der bei der letzten Anpassung angewendete Preisindexwert zugrunde zu legen sind.

(3) Die Pauschale wird auf die einzelnen Schulträger aufgeteilt nach dem jeweiligen Verhältnis der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich und im Sekundarbereich I des Schulträgers an seinen öffentlichen Schulen, ausgenommen Förderschulen, zur entsprechenden Gesamtschülerzahl in Niedersachsen. Maßgeblich für die Aufteilung im jeweiligen Haushaltsjahr sind die Schülerzahlen der Schulstatistik am Stichtag des Vorjahres.

(4) Die Pauschale nach den Absätzen 1 bis 3 wird für das Jahr 2015 unverzüglich und ab dem Jahr 2016 zum 20. Juni eines jeden Jahres gezahlt. Die §§ 19 und 20 Abs. 1 Sätze 1 und 2 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich gelten entsprechend.“

 

Es wird tatsächlich eine Pauschale gezahlt, die sich aus den Zahlen der Schülerstatistik errechnet. Die Pauschale betrug in 2015 11.139,- € und in 2016 18.182,- €.

 

Die Umsetzung des Zaunes und die Überdachung für die Buskinder in Prisser werden investiv geplant. Die übrigen Wünsche wurden größtenteils umgesetzt.

 

Der Anstrich des Sportbodens in der GS Breselenz wurde noch nicht vorgenommen. Frau Heimbucher erklärt, dass zwar das Dach saniert wurde, die Wände im Inneren aber nicht. Die Wände  sehen zum Teil sehr schäbig aus. Es gibt den Verdacht der Schimmelbildung.

Anmerkung der Verwaltung: Im Zuge der Dachsanierung wurden alle feuchten Stellen entfernt, so dass hier keine Gefahr mehr ausgeht. Durch die Trocknung der Wände innen haben sich die Platten teilweise verschoben und sind rissig, so dass diese ausgetauscht und die Flächen ausgeglichen werden müssen. Dadurch entstehen die hohen Kosten in Höhe von 30.000,- €.

 

Der zweite Rettungsweg wird zurückgestellt, da momentan kein Rollstuhlkind die Schule besucht.

 

An der GS Zernien fehlt eine Beleuchtung für den Haupteingang. Hier wird die Verwaltung die Umsetzung der Straßenbeleuchtung prüfen.

Die Kosten für die Pflasterung des Schulhofes erscheinen den Ausschussmitgliedern sehr hoch. Hier soll es einen Vororttermin geben, um die Situation zu besprechen und evtl. Alternativen zu finden.

 

An der Turnhalle der GS Hitzacker wurden Legionellen festgestellt. Die Ursache konnte noch nicht geklärt werden, eine Gesundheitsgefährdung liegt nicht vor. Die Prüfung dauert an.

Durch den Rechtsstreit mit der Firma, die die schadhafte Prallwand montiert hat, gibt es hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Hier wurde ein Vergleich geschlossen, die Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Firma. Die Wand wird instandgesetzt, die Mehrkosten trägt die Samtgemeinde.

 

Die GS Neu Darchau hat sehr hohe Heizungskosten (Unterhaltung). Hier fragt Rh Schultz nach, welche Schäden an der Heizung vorlagen.

Anmerkung der Verwaltung: Die Heizkörper waren versottet und mussten komplett ausgetauscht werden.

Die maroden Fenster wurden zum Teil bereits ausgetauscht.

 

Mit Blick auf die eingeplanten Mittel für die Sanierung/ Neubau der GS Hitzacker fragt Rh Schaper-Biemann, warum der Neubau der GS Clenze für zwei Mio. Euro weniger realisiert werden konnte. Dem stimmt Rh Schultz zu, wenn das Volumen vergleichbar ist, ist der Vergleich interessant. Auch hier wird die Verwaltung nachfragen.

 

Im Anschluss gibt der Ausschuss folgende

 


Beschlussempfehlung:

Die Haushaltsansätze 2017 sowie die Finanzplanung 2018 ff. werden empfohlen.