Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

FBL Ringel erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Die Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2017 wurden aufgrund der Vorjahresergebnisse und den bisherigen Buchungen im Haushaltsjahr 2016 entwickelt.

 

Die Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) sieht zum 01.01.2017 eine Änderung bzgl. der Abgrenzung zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt vor. Die Beschaffung von selbstständig nutzbaren Gerätschaften und Ausrüstungsgegenständen, welche einer Abnutzung unterliegen mit einem Wert ab 150,00 € netto, wurden bisher im Finanzhaushalt abgewickelt. Ausrüstungsgegenstände und Gerätschaften unter dieser Wertgrenze wurden direkt als Aufwand gebucht und somit ausschließlich im Ergebnishaushalt abgewickelt. Diese Wertgrenze wird zum 01.01.2017 auf 1.000,00 € netto erhöht. Die daraus entstehenden Verschiebungen wurden bei der Ansatzermittlung berücksichtigt.

Änderungen zu den Vorjahren im Ergebnis und Finanzhaushalt werden nachstehend erläutert.

 

Ergebnishaushalt:

Zur Finanzierung der Gerätebeschaffung bis 1.000,00 € netto wird eine entsprechend hohe Einnahme aus der Feuerschutzsteuer veranschlagt. Die darüber hinaus eingehenden Steuern werden im Finanzhaushalt veranschlagt. Insgesamt werden Einnahmen i. H. v. 100.000,00 € aus der Feuerschutzsteuer vorgesehen.

 

Auf dem Sachkonto 422115 „Unterhaltung bewegliches Anlagevermögen“ wurden bisher die laufenden Unterhaltungskosten und die Beschaffung von Geräten bis 150,00 € netto gebucht. Hierfür stand ein Ansatz von 50.000,00 € zur Verfügung. Durch die oben beschriebene Abgrenzung zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt erhöht sich der Ansatz für das Sachkonto 422210 „Anschaffung Einrichtungsgegenstände < 1.000,00 €“. Bisher veranschlagte Mittel im Finanzhaushalt entfallen dementsprechend. Es ist ein Ansatz i. H. v. 63.000,00 € vorzusehen. Ab dem Haushaltsjahr 2018 reduziert sich der Ansatz auf 33.000 €. Im Haushaltsjahr 2017 wird die Umsetzung zweier Sirenenanlagen in Dannenberg (Elbe) (Lüchower Straße und Gartower Straße) fällig. Dies verursacht Kosten i. H. v. ca. 20.000,00 €. Alternativ sollen weitere Funkmeldeempfänger beschafft und an Einsatzkräfte im jeweiligen Einzugsbereich der Sirenen verteilt werden. Dies verursacht Kosten i. H. v. ca. 7.500,00 €. Zur Nutzung des internetgestützten Feuerwehrverwaltungsprogramms „FeuerON“ ist die Beschaffung von Tablet PC´s notwendig. Die Beschaffungskosten betragen ca. 4.000,00 €.


Auf dem Sachkonto 426110 „Aufwendungen für Ausbildung“ wurden im laufenden Haushaltsjahr Mittel i. H. v. 35.000,00 € vorgesehen. In den Haushaltsjahren 2017 und 2018 entfällt die Heißausbildung für Atemschutzgeräteträger in einem Brandsimulationscontainer. Die weiteren Fortbildungen und Führerscheinausbildungen sind mit dem vorgesehenen Ansatz i. H. v. 28.000,00 € realisierbar.

Der Ansatz auf dem Sachkonto 426140 „Dienst- und Schutzkleidung“ sollte erst einmal unverändert mit 60.000,00 € veranschlagt werden. Anstehende Aussonderungen und Neueinkleidungen machen dies zunächst weiterhin notwendig.

 

Der Ansatz auf dem Sachkonto 443112 „Fernmeldegebühren“ sollte um 2.000,00 € auf 4.000,00 € erhöht werden. Das neue Feuerwehrverwaltungsprogramm „FeuerON“ ist zwar in der Beschaffung kostenfrei aber internetgestützt. Daher müssen für die Ortsfeuerwehren Tablet- PC´s (4.000,00 € auf Sachkonto 422210) mit entsprechenden Internetzugängen beschafft werden.

 

Im Brandschutzausschuss wurde bereits die Möglichkeit der Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplans erörtert, um die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue beurteilen zu können und um einen Überblick der erforderlichen Gerätschaften, Fahrzeuge etc. zu erhalten. Entsprechende Preisumfragen wurden durchgeführt. Die Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes verursacht Kosten i. H. v. 15.000 €-
25.000,00 €. Es sollten Mittel i. H. v. 20.000,00 € auf dem Sachkonto 443117 „Beratungshonorare“ eingeplant werden.

 

 

 

Finanzhaushalt:

Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer wurden entsprechend der Abgrenzung zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt veranschlagt.

 

Für das Haushaltsjahr 2017 sind Ersatzbeschaffungen für die Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) der Ortsfeuerwehren Penkefitz und Langendorf vorgesehen. Es sind jeweils 85.000,00 € zu veranschlagen.

Weiterhin ist eine Ersatzbeschaffung für den Mannschaftstransportwagen (MTW), welcher bei der Ortsfeuerwehr Schaafhausen untergebracht ist, vorgesehen. Zur Umsetzung des Beschlusses 40/0779/2016 des Samtgemeindeausschusses ist ein weiterer MTW zu beschaffen. Es sind jeweils 15.000 € zu veranschlagen.

Um für den Fall einer Großschadenlage einen Bereitstellungsraum herrichten zu können, ist die Beschaffung eines Anhängers zur Unterbringung der entsprechenden Ausrüstung vorgesehen. Es sind 5.000,00 € zu veranschlagen.

Für das Sachkonto 211641 „Ankauf von Feuerwehrfahrzeugen“ ergibt sich somit ein Ansatz i. H. v. 205.000,00 €.

 

Bei der Beschaffung von den Finanzhaushalt betreffenden Ausrüstungsgegenständen kann der Ansatz aufgrund der zuvor beschriebenen Abgrenzungsänderung zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt kann der Ansatz auf 15.000,00 € reduziert werden.
Aus Altersgründen und einem damit verbundenen Leistungsdefizit ist das Rettungsgerät der Ortsfeuerwehr Gülden zu ersetzen. Es sind Mittel i. H. v. 12.000,00 € vorzusehen.
Für die Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten und Lungenautomaten sind Mittel i. H. v. 5.000,00 € einzuplanen.
Bei einer aus Mitteln des laufenden Haushalts beschafften Tragkraftspritze (TS) wurde aufgrund erheblicher Mängel vom Kaufvertrag zurückgetreten. Für eine entsprechende Neubeschaffung sind weitere 3.000,00 € vorzusehen. Entsprechende Preisumfragen haben dies ergeben.
Für das Sachkonto 211921 „Erwerb von unbeweglichen Sachanlagevermögen“ ergibt sich somit ein Ansatz i. H. v. 35.000,00 €.

Anschließend wird das Investitionsprogramm 2017- 2020 vorgestellt. Änderungen zu den Vorjahren werden erläutert.

Im Investitionsprogramm sind die Beschaffungen des laufenden Haushaltsjahres(2016) und der vier Folgejahre aufzunehmen (2017- 2020).

Im letzten Investitionsprogramm (2016- 2019) wurde für das Haushaltsjahr 2019 vorsorglich ein Betrag in Höhe von 80.000,00 € für die Beschaffung von digitalen Handsprechfunkgeräten aufgenommen. Inzwischen haben sich die Samtgemeinden und der Landkreis verständigt, dass die Beschaffung zentral über den Landkreis erfolgt und aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer finanziert wird. Daher ist dieser Betrag nicht weiter vorzuhalten.

 

In der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt ergeben sich folgende Änderungen:

 

Der Ansatz auf dem Sachkonto 422210 „Beschaffung von Einrichtungsgegenständen“ im Ergebnishaushalt wird um 7.500,00 € reduziert. Versehentlich wurden Mittel i. H. v. 7.500,00 € für die Beschaffung von zusätzlichen Funkmeldeempfängern doppelt eingeplant.

 

Die Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben und der dazugehörige Gebührentarif sind zu überarbeiten. Dafür sind im Rahmen einer Gebührenkalkulation die einzelnen Gebührensätze zu ermitteln. Entsprechende Preisumfragen haben ergeben, dass durch entsprechende Vergabe an ein Ingenieurbüro Kosten i. H. v. 5.000,00 € anfallen. Daher sind Mittel i. H. v. 5.000 € auf dem Sachkonto 443117 „Beratungshonorare“ einzuplanen.

 

Die Spinde im Feuerwehrhaus Hitzacker sind aus Alters- und damit verbundenen Sicherheitsgründen auszusondern. Der Förderverein der Ortsfeuerwehr beabsichtigt nun eine entsprechende Neubeschaffung. Die Samtgemeinde beschafft Kleiderhaken. Der Förderverein hat nun einen Antrag auf Bezuschussung in Höhe des Anschaffungspreises für Kleiderhaken gestellt. Entsprechend sollte ein Ansatz i. H. v. 1.000,00 € auf dem Sachkonto 431810 „Zuweisungen an übrige Bereiche“ veranschlagt werden.

 

Es ist eine Anpassung bei den Zuweisungen vom Landkreis aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer vorzunehmen. Aufgrund der zuvor beschriebenen Änderung bzgl. der Abgrenzung zwischen Ergebnis und Finanzhaushalt, ist der Ansatz im Ergebnishaushalt auf 63.000,00 € zu erhöhen. Der Ansatz im Finanzhaushalt ist hingegen auf 37.000 € zu verringern. An der Gesamtsumme ändert sich nichts.

 

Aufgrund der vorgetragenen Änderungen stellt Rh Dr. Lange den Antrag eine Beschlussempfehlung zu diesem Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Brandschutzausschusses zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 2 Ja- Stimmen, 5 Nein- Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Nach ausgiebiger Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat beschließt

a)      die geänderten Haushaltsansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt.

b)      das Investitionsprogramm 2017 – 2020