Sitzung: 26.10.2016 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
FBL Ringel erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Die Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2017 wurden aufgrund der
Vorjahresergebnisse und den bisherigen Buchungen im Haushaltsjahr 2016
entwickelt.
Die
Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) sieht zum 01.01.2017 eine Änderung
bzgl. der Abgrenzung zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt vor. Die Beschaffung
von selbstständig nutzbaren Gerätschaften und Ausrüstungsgegenständen, welche
einer Abnutzung unterliegen mit einem Wert ab 150,00 € netto, wurden bisher im
Finanzhaushalt abgewickelt. Ausrüstungsgegenstände und Gerätschaften unter
dieser Wertgrenze wurden direkt als Aufwand gebucht und somit ausschließlich im
Ergebnishaushalt abgewickelt. Diese Wertgrenze wird zum 01.01.2017 auf 1.000,00
€ netto erhöht. Die daraus entstehenden Verschiebungen wurden bei der
Ansatzermittlung berücksichtigt.
Änderungen zu den
Vorjahren im Ergebnis und Finanzhaushalt werden nachstehend erläutert.
Ergebnishaushalt:
Zur Finanzierung
der Gerätebeschaffung bis 1.000,00 € netto wird eine entsprechend hohe Einnahme
aus der Feuerschutzsteuer veranschlagt. Die darüber hinaus eingehenden Steuern
werden im Finanzhaushalt veranschlagt. Insgesamt werden Einnahmen i. H. v.
100.000,00 € aus der Feuerschutzsteuer vorgesehen.
Auf dem Sachkonto
422115 „Unterhaltung bewegliches Anlagevermögen“ wurden bisher die laufenden
Unterhaltungskosten und die Beschaffung von Geräten bis 150,00 € netto gebucht.
Hierfür stand ein Ansatz von 50.000,00 € zur Verfügung. Durch die oben
beschriebene Abgrenzung zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt erhöht sich der
Ansatz für das Sachkonto 422210 „Anschaffung Einrichtungsgegenstände <
1.000,00 €“. Bisher veranschlagte Mittel im Finanzhaushalt entfallen
dementsprechend. Es ist ein Ansatz i. H. v. 63.000,00 € vorzusehen. Ab dem Haushaltsjahr
2018 reduziert sich der Ansatz auf 33.000 €. Im Haushaltsjahr 2017 wird die
Umsetzung zweier Sirenenanlagen in Dannenberg (Elbe) (Lüchower Straße und
Gartower Straße) fällig. Dies verursacht Kosten i. H. v. ca. 20.000,00 €.
Alternativ sollen weitere Funkmeldeempfänger beschafft und an Einsatzkräfte im
jeweiligen Einzugsbereich der Sirenen verteilt werden. Dies verursacht Kosten
i. H. v. ca. 7.500,00 €. Zur Nutzung des internetgestützten
Feuerwehrverwaltungsprogramms „FeuerON“ ist die Beschaffung von Tablet PC´s
notwendig. Die Beschaffungskosten betragen ca. 4.000,00 €.
Auf dem Sachkonto 426110 „Aufwendungen für Ausbildung“ wurden im laufenden
Haushaltsjahr Mittel i. H. v. 35.000,00 € vorgesehen. In den Haushaltsjahren
2017 und 2018 entfällt die Heißausbildung für Atemschutzgeräteträger in einem
Brandsimulationscontainer. Die weiteren Fortbildungen und
Führerscheinausbildungen sind mit dem vorgesehenen Ansatz i. H. v. 28.000,00 €
realisierbar.
Der Ansatz auf dem
Sachkonto 426140 „Dienst- und Schutzkleidung“ sollte erst einmal unverändert
mit 60.000,00 € veranschlagt werden. Anstehende Aussonderungen und
Neueinkleidungen machen dies zunächst weiterhin notwendig.
Der Ansatz auf dem
Sachkonto 443112 „Fernmeldegebühren“ sollte um 2.000,00 € auf 4.000,00 € erhöht
werden. Das neue Feuerwehrverwaltungsprogramm „FeuerON“ ist zwar in der
Beschaffung kostenfrei aber internetgestützt. Daher müssen für die
Ortsfeuerwehren Tablet- PC´s (4.000,00 € auf Sachkonto 422210) mit
entsprechenden Internetzugängen beschafft werden.
Im
Brandschutzausschuss wurde bereits die Möglichkeit der Aufstellung eines
Brandschutzbedarfsplans erörtert, um die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue beurteilen zu können und um einen
Überblick der erforderlichen Gerätschaften, Fahrzeuge etc. zu erhalten.
Entsprechende Preisumfragen wurden durchgeführt. Die Aufstellung eines
Brandschutzbedarfsplanes verursacht Kosten i. H. v. 15.000 €-
25.000,00 €. Es sollten Mittel i. H. v. 20.000,00 € auf dem Sachkonto 443117
„Beratungshonorare“ eingeplant werden.
Finanzhaushalt:
Einnahmen aus der
Feuerschutzsteuer wurden entsprechend der Abgrenzung zwischen Ergebnis- und
Finanzhaushalt veranschlagt.
Für das
Haushaltsjahr 2017 sind Ersatzbeschaffungen für die Tragkraftspritzenfahrzeuge
(TSF) der Ortsfeuerwehren Penkefitz und Langendorf vorgesehen. Es sind jeweils
85.000,00 € zu veranschlagen.
Weiterhin ist eine
Ersatzbeschaffung für den Mannschaftstransportwagen (MTW), welcher bei der
Ortsfeuerwehr Schaafhausen untergebracht ist, vorgesehen. Zur Umsetzung des
Beschlusses 40/0779/2016 des Samtgemeindeausschusses ist ein weiterer MTW zu
beschaffen. Es sind jeweils 15.000 € zu veranschlagen.
Um für den Fall
einer Großschadenlage einen Bereitstellungsraum herrichten zu können, ist die
Beschaffung eines Anhängers zur Unterbringung der entsprechenden Ausrüstung
vorgesehen. Es sind 5.000,00 € zu veranschlagen.
Für das Sachkonto
211641 „Ankauf von Feuerwehrfahrzeugen“ ergibt sich somit ein Ansatz i. H. v. 205.000,00 €.
Bei der Beschaffung
von den Finanzhaushalt betreffenden Ausrüstungsgegenständen kann der Ansatz
aufgrund der zuvor beschriebenen Abgrenzungsänderung zwischen Finanz- und
Ergebnishaushalt kann der Ansatz auf 15.000,00 € reduziert werden.
Aus Altersgründen und einem damit verbundenen Leistungsdefizit ist das
Rettungsgerät der Ortsfeuerwehr Gülden zu ersetzen. Es sind Mittel i. H. v.
12.000,00 € vorzusehen.
Für die Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten und Lungenautomaten sind Mittel
i. H. v. 5.000,00 € einzuplanen.
Bei einer aus Mitteln des laufenden Haushalts beschafften Tragkraftspritze (TS)
wurde aufgrund erheblicher Mängel vom Kaufvertrag zurückgetreten. Für eine
entsprechende Neubeschaffung sind weitere 3.000,00 € vorzusehen. Entsprechende
Preisumfragen haben dies ergeben.
Für das Sachkonto 211921 „Erwerb von unbeweglichen Sachanlagevermögen“ ergibt
sich somit ein Ansatz i. H. v. 35.000,00
€.
Anschließend wird
das Investitionsprogramm 2017- 2020 vorgestellt. Änderungen zu den Vorjahren
werden erläutert.
Im
Investitionsprogramm sind die Beschaffungen des laufenden Haushaltsjahres(2016)
und der vier Folgejahre aufzunehmen (2017- 2020).
Im letzten
Investitionsprogramm (2016- 2019) wurde für das Haushaltsjahr 2019 vorsorglich
ein Betrag in Höhe von 80.000,00 € für die Beschaffung von digitalen
Handsprechfunkgeräten aufgenommen. Inzwischen haben sich die Samtgemeinden und
der Landkreis verständigt, dass die Beschaffung zentral über den Landkreis
erfolgt und aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer finanziert wird. Daher ist
dieser Betrag nicht weiter vorzuhalten.
In der Diskussion
zu diesem Tagesordnungspunkt ergeben sich folgende Änderungen:
Der Ansatz auf dem
Sachkonto 422210 „Beschaffung von Einrichtungsgegenständen“ im Ergebnishaushalt
wird um 7.500,00 € reduziert. Versehentlich wurden Mittel i. H. v. 7.500,00 €
für die Beschaffung von zusätzlichen Funkmeldeempfängern doppelt eingeplant.
Die Satzung der
Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für
Dienst und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu
erfüllenden Pflichtaufgaben und der dazugehörige Gebührentarif sind zu
überarbeiten. Dafür sind im Rahmen einer Gebührenkalkulation die einzelnen
Gebührensätze zu ermitteln. Entsprechende Preisumfragen haben ergeben, dass
durch entsprechende Vergabe an ein Ingenieurbüro Kosten i. H. v. 5.000,00 €
anfallen. Daher sind Mittel i. H. v. 5.000 € auf dem Sachkonto 443117
„Beratungshonorare“ einzuplanen.
Die Spinde im
Feuerwehrhaus Hitzacker sind aus Alters- und damit verbundenen
Sicherheitsgründen auszusondern. Der Förderverein der Ortsfeuerwehr
beabsichtigt nun eine entsprechende Neubeschaffung. Die Samtgemeinde beschafft
Kleiderhaken. Der Förderverein hat nun einen Antrag auf Bezuschussung in Höhe
des Anschaffungspreises für Kleiderhaken gestellt. Entsprechend sollte ein
Ansatz i. H. v. 1.000,00 € auf dem Sachkonto 431810 „Zuweisungen an übrige
Bereiche“ veranschlagt werden.
Es ist eine
Anpassung bei den Zuweisungen vom Landkreis aus den Mitteln der
Feuerschutzsteuer vorzunehmen. Aufgrund der zuvor beschriebenen Änderung bzgl.
der Abgrenzung zwischen Ergebnis und Finanzhaushalt, ist der Ansatz im
Ergebnishaushalt auf 63.000,00 € zu erhöhen. Der Ansatz im Finanzhaushalt ist
hingegen auf 37.000 € zu verringern. An der Gesamtsumme ändert sich nichts.
Aufgrund der
vorgetragenen Änderungen stellt Rh Dr. Lange den Antrag eine
Beschlussempfehlung zu diesem Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des
Brandschutzausschusses zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 2 Ja- Stimmen, 5
Nein- Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Nach ausgiebiger Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat beschließt
a) die geänderten Haushaltsansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt.
b) das Investitionsprogramm 2017 – 2020