Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Zu a)      Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht muss an den in der Anlage 1 zur Vorlage aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen das Lichtraumprofil hergestellt werden.

 

Zu b)     Die Kopflinden im Zuge der D5 (K13 – Dambeck) sollen gefällt werden, da der Mindestabstand zur Freileitung von 3 m (DIN EN 50341-1 (VDE 0210-1):2013-11 EN 50341-1:2012 nicht eingehalten werden kann. Durch die wilden Auswüchse (Wassertriebe o. Wasserreiser) und des geringen Abstandes zur Fahrbahn ist gerade für Radfahrer die Verkehrssicherheit stark eingeschränkt.

 

Zu c)      An der Gemeindeverbindungsstraße J 14 Breese im Bruch – Liepehöfen soll im nächsten Jahr ein weiteres Teilstück ausgebaut werden und einige kleinere Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Um Schäden zu beseitigen, und um weitere Schäden zu vermeiden ist es erforderlich, 6 weitere Pappeln zu fällen. Weiter ist es erforderlich zwei Eichen zu fällen, von denen die Betonplatten angehoben werden. Eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde wird für diese Maßnahme eingeholt.

 

Rh Dr. Lange weist darauf hin, dass an Kreisstraßen das Lichtraumprofil viel zu hoch, bis zu ca.

8m Höhe, freigeschnitten worden ist. Er bitte um Beschränkung der Höhe auf 4,50m. Hinsichtlich

der Kopflinden schlägt er eine Ersatzbepflanzung vor, die den Mindestabstand zur Freileitung

einhält.

 

Für RH Schaper-Biemann gehören die Kopflinden zum Landschaftsbild, zumal sie hier relativ

selten vorkommen. Er spricht sich dafür aus, die Kopflinden jährlich auf den Kopf zu setzen.

 

Rh Flindt informiert darüber, dass in Ausschuss für die Kommunalen Dienste darüber beraten

worden ist, Rückschnittarbeiten an Landwirte abzugeben.

 

AV Schulz bemängelt, dass die Gemeinden und Ortsvertrauensleute bei der Bestandsaufnahme

für die notwendige Herstellung des Lichtraumprofils nicht beteiligt worden sind.

 

Rh Dr. Lange erläutert, dass die EVE plant, Freileitungen nach und nach abzubauen und dafür

Leitungen unterirdisch zu verlegen und bittet bei der EVE die zeitlichen Planungen zu erfragen.

 

Rf Molter bitte bei der EVE darauf hinzuwirken, den Abbau der Freileitung bei Dambeck

vorzuziehen.

 

Nach einer kurzen Beratung über die Beschlussformulierung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

a)    Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1 zur Vorlage aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen hergestellt. Dabei sollte eine Ausschnitthöhe von 4,50m nicht überschritten werden.

b)    Die vorgeschlagene Fällung der Kopflinden entlang der D5 (K13 – Dambeck) wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der EVE hinsichtlich des Abbaus der Freileitung zu erfragen. Der SGA entscheidet, ob der Punkt dem BÖVEE erneut zur Beratung vorgelegt wird.

c)    6 Pappeln und 2 Eichen werden im Zuge der  J 14 (Breese im Bruch – Liepehöfen) gefällt. Es wird eine Ersatzbepflanzung mit geeigneten Gehölzen vorgenommen.