Bgm Deegen berichtet, dass bei einem Ortstermin Am Kuhlenberg ist mit der unteren Naturschutzbehörde über die Durchforstung der Gehölze gesprochen worden ist. Eine Durchforstung ist für den Gebietsteil B gestattet worden, der Gebietsteil A darf nicht durchforstet werden.

Die Gemeinde ist Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft, aus diesem Grund soll diese mit der Maßnahme betraut werden.