Sitzung: 13.09.2016 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/0923/2016
Sachverhalt:
SgBgm Meyer
erläutert den Sachverhalt. Nach dem Beschluss, die GS Hitzacker neu zu bauen,
wurde dem Antrag auf Förderung leider nicht entsprochen. In der Region Lüneburg
werden drei Bauten gefördert; Hitzacker ist nicht dabei.
Eine Alternative
ist das Förderprogramm „Energetische Sanierung von Infrastruktur“. Hier ist
tatsächlich nur eine Sanierung, nicht aber ein Neubau förderfähig. Gefördert
werden maximal 1 Mio. €. Diese Summe könnte
mit Mitteln aus einem Landes-Sonderprogramm (Bedarfszuweisung)
aufgestockt werden. Die maximale Förderung hier liegt bei 95 %. Hierzu wurden schon
verschiedene Gespräche mit der N-Bank und dem Innenministerium geführt.
Das Kreditprogramm
der N-Bank sieht eine Laufzeit von 30 Jahren bei einem Zinssatz von weniger als
1 % vor. Stichtag für die Beantragung der Sanierungsmaßnahme ist der
30.11.2016. Da die derzeitige Beschlusslage eine Sanierung ausschließt, bittet
er den Ausschuss um die Empfehlung, losgelöst von dem geplanten Neubau, auch
Förderungen für Sanierungen zu prüfen. Die Planungen sehen vor, das Gebäude zu
sanieren und nicht wie bei der ursprünglich geplanten Sanierung aufzustocken,
sondern um einen Anbau/ Neubau zu ergänzen.
Rh Mattiesch äußert
seine Bedenken. Nach wie vor sollte ein Neubau Priorität haben. Eine Sanierung
wäre ein Anfang, allerdings hat er die Befürchtung, dass es ein „Flickwerk“
wird.
Dem schließt Rh
Zühlke sich an. Er möchte alle Möglichkeiten geprüft sehen. Weiter merkt er an,
dass die Meinung des SgBgms nicht die Meinung des Samtgemeinderates sein muss.
Der Neubau sollte nicht ausgeschlossen
werden. Vielleicht gibt es auch Möglichkeiten zwischen Neubau und Sanierung. Er
fordert die Kosten eines kreditfinanzierten Neubaus sowie die Kosten der
Sanierung über die Dauer von 30 Jahren gegenüber zu stellen und diese dem
Samtgemeinderat vorzulegen.
Dies sagt SgBgm
Meyer zu. Berechnungen hierzu sind in der Kämmerei erfolgt. Aus
haushaltsrechtlicher Sicht kommt ein Neubau derzeit nicht in Frage. Der
Neubau-Beschluss soll aber bewusst nicht aufgehoben werden.
Auch Herr Hupp
äußert sich kritisch. Es ist speziell für die Eltern unverständlich, dass in an
der Grundschule Hitzacker ein ewiges Provisorium herrscht. Die Sanierung wurde
als nicht lohnenswert angesehen, deshalb wurde der Neubau beschlossen und nun
soll doch wieder saniert werden.
Es ist schwer
verständlich, dass keine Gelder für einen Neubau generiert werden können.
Rh Voß und Rh
Schaper-Biemann sind sich einig, dass der Schritt zurück keinem Spaß macht.
Auch bei der Gefahr von „Flickwerk“, ist eine Sanierung im Gegensatz zu
weiteren Jahren, in denen nichts passiert, immerhin die bessere Alternative.
Bei allen Alternativprüfungen muss aber der Neubau an erster Stelle stehen.
Frau Laudel-Voigt
befürchtet, dass es nach einer Sanierung in zwei bis drei Jahren vielleicht
doch Neubaumöglichkeiten gibt, die man dann nicht mehr realisieren kann.
Nicht außer Acht
lassen sollte man auch das pädagogische Konzept, das für den Neubau erarbeitet
wurde. Fraglich ist, wie es bei einer Sanierung umgesetzt werden kann.
Rh Zühlke möchte
auch diese Kosten berücksichtigt wisssen.
Mit den
vorgeschlagenen Änderungen von Rh Zühlke gibt der Ausschuss folgende
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten für eine Sanierung und Anbau bzw. Neubau der Grundschule Hitzacker gegeben sind.
Sofern Auftragsvergaben in dieser Angelegenheit erfolgen müssen, soll bei Eilbedürftigkeit der Samtgemeindeausschuss diese ohne Vorbereitung durch den Fachausschuss beschließen.