Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

SgBgm Meyer erläutert den Sachverhalt. Nach dem Beschluss, die GS Hitzacker neu zu bauen, wurde dem Antrag auf Förderung leider nicht entsprochen. In der Region Lüneburg werden drei Bauten gefördert; Hitzacker ist nicht dabei.

Eine Alternative ist das Förderprogramm „Energetische Sanierung von Infrastruktur“. Hier ist tatsächlich nur eine Sanierung, nicht aber ein Neubau förderfähig. Gefördert werden maximal 1 Mio. €. Diese Summe könnte  mit Mitteln aus einem Landes-Sonderprogramm (Bedarfszuweisung) aufgestockt werden. Die maximale Förderung hier liegt bei 95 %. Hierzu wurden schon verschiedene Gespräche mit der N-Bank und dem Innenministerium geführt.

Das Kreditprogramm der N-Bank sieht eine Laufzeit von 30 Jahren bei einem Zinssatz von weniger als 1 % vor. Stichtag für die Beantragung der Sanierungsmaßnahme ist der 30.11.2016. Da die derzeitige Beschlusslage eine Sanierung ausschließt, bittet er den Ausschuss um die Empfehlung, losgelöst von dem geplanten Neubau, auch Förderungen für Sanierungen zu prüfen. Die Planungen sehen vor, das Gebäude zu sanieren und nicht wie bei der ursprünglich geplanten Sanierung aufzustocken, sondern um einen Anbau/ Neubau zu ergänzen.

Rh Mattiesch äußert seine Bedenken. Nach wie vor sollte ein Neubau Priorität haben. Eine Sanierung wäre ein Anfang, allerdings hat er die Befürchtung, dass es ein „Flickwerk“ wird.

Dem schließt Rh Zühlke sich an. Er möchte alle Möglichkeiten geprüft sehen. Weiter merkt er an, dass die Meinung des SgBgms nicht die Meinung des Samtgemeinderates sein muss. Der Neubau sollte  nicht ausgeschlossen werden. Vielleicht gibt es auch Möglichkeiten zwischen Neubau und Sanierung. Er fordert die Kosten eines kreditfinanzierten Neubaus sowie die Kosten der Sanierung über die Dauer von 30 Jahren gegenüber zu stellen und diese dem Samtgemeinderat vorzulegen.

Dies sagt SgBgm Meyer zu. Berechnungen hierzu sind in der Kämmerei erfolgt. Aus haushaltsrechtlicher Sicht kommt ein Neubau derzeit nicht in Frage. Der Neubau-Beschluss soll aber bewusst nicht aufgehoben werden.

Auch Herr Hupp äußert sich kritisch. Es ist speziell für die Eltern unverständlich, dass in an der Grundschule Hitzacker ein ewiges Provisorium herrscht. Die Sanierung wurde als nicht lohnenswert angesehen, deshalb wurde der Neubau beschlossen und nun soll doch wieder saniert werden.

Es ist schwer verständlich, dass keine Gelder für einen Neubau generiert werden können.

Rh Voß und Rh Schaper-Biemann sind sich einig, dass der Schritt zurück keinem Spaß macht. Auch bei der Gefahr von „Flickwerk“, ist eine Sanierung im Gegensatz zu weiteren Jahren, in denen nichts passiert, immerhin die bessere Alternative. Bei allen Alternativprüfungen muss aber der Neubau  an erster Stelle stehen.

Frau Laudel-Voigt befürchtet, dass es nach einer Sanierung in zwei bis drei Jahren vielleicht doch Neubaumöglichkeiten gibt, die man dann nicht mehr realisieren kann.

Nicht außer Acht lassen sollte man auch das pädagogische Konzept, das für den Neubau erarbeitet wurde. Fraglich ist, wie es bei einer Sanierung umgesetzt werden kann.

Rh Zühlke möchte auch diese Kosten berücksichtigt wisssen.

 

Mit den vorgeschlagenen Änderungen von Rh Zühlke gibt der Ausschuss folgende

 


Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten für eine Sanierung und Anbau bzw. Neubau der Grundschule Hitzacker gegeben sind.

Sofern Auftragsvergaben in dieser Angelegenheit erfolgen müssen, soll  bei Eilbedürftigkeit der Samtgemeindeausschuss diese ohne Vorbereitung durch den Fachausschuss beschließen.