Sitzung: 19.09.2016 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: 20/0924/2016
Der Jahresabschluss
2012 wurde am 03.09.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 18.08.2016 erstellt. Die
Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die
Länge des seit dem Haushaltsjahr 2012 verstrichenen Zeitraums und durch
Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als
geordnet, aber nur knapp ausreichend bezeichnet werden. Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage (§ 128 Abs. 1 NKomVG).
Bei den
überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 30 über 1.010,60 € handelt es sich
größtenteils um Aufwendungen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinner und
den erhöhten Aufwendungen aus Mitgliedsbeiträge zum Unterhaltungsverband
Jeetzel-Seege.
Die überplanmäßigen
Aufwendungen im Budget 61 über 12.697,79 € resultiert zum einen aus gesetzlich
zu bildende Rückstellungen für Samtgemeinde- und Kreisumlage, welche in 2012
nicht zahlungswirksam wurden sowie aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage.
Herr Pauls trägt
den Sachverhalt vor.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Langendorf folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem Jahresergebnis in Höhe
von -1.187,19 € erhöht die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen
Gesamtfehlbetrag von -245.656,75 €.
d) Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget
30 in Höhe von 1.010,60 € und im Budget 61 in Höhe von 12.697,79 € werden
genehmigt.