Der Jahresabschluss 2012 wurde am 03.09.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 18.08.2016 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2012 verstrichenen Zeitraums und durch Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet, aber nur knapp ausreichend bezeichnet werden. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage (§ 128 Abs. 1 NKomVG).

 

Bei den überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 30 über 1.010,60 € handelt es sich größtenteils um Aufwendungen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinner und den erhöhten Aufwendungen aus Mitgliedsbeiträge zum Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege.

Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 61 über 12.697,79 € resultiert zum einen aus gesetzlich zu bildende Rückstellungen für Samtgemeinde- und Kreisumlage, welche in 2012 nicht zahlungswirksam wurden sowie aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage.

 

Herr Pauls trägt den Sachverhalt vor.

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Langendorf folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Das Defizit aus dem Jahresergebnis in Höhe von -1.187,19 € erhöht die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag von -245.656,75 €.

d)      Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 30 in Höhe von 1.010,60 € und im Budget 61 in Höhe von 12.697,79 € werden genehmigt.