Sitzung: 19.09.2016 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/0907/2016
Rh Hintzmann hat
den o.g. Tagesordnungspunkt beantragt. Die Anfrage wird von Herr Pauls wie
folgt beantwortet:
In der Ratssitzung
vom 07.12.2015 (TOP 5) wurde die rechtliche Situation hinsichtlich der
Sozialversicherungspflicht für die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisteramts
ausführlich erläutert.
Die
Aufwandsentschädigung ist dementsprechend rückwirkend ab 2011 zu verbeitragen.
Die Höhe der
Beiträge für die Sozialversicherungspflicht richtet sich nach der Höhe der
festgesetzten Aufwandsentschädigung sowie der Fahrkostenpauschale abzüglich
eines Freibetrages.
Daraus ergeben sich
für die Gemeinde Langendorf jährliche Aufwendungen von 1.036,80 € (86,40
€/monatl) für den Sozialversicherungsbeitrag des Bürgermeisteramts.
Ein Anspruch auf
eine spätere Rente besteht hieraus nicht.
Für die sich
seinerzeit ergebene Nachzahlung hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am
07.12.2016 die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe beschlossen. Es ist
kein Nachtragshaushalt erstellt worden.
Auf Nachfrage von
Rh Hintzmann wird erläutert, dass diese Verbeitragung in allen Gemeinden
gleichermaßen gilt, denn es handelt sich hier um gesetzliche Regelungen.
Rh Hintzmann bittet
um Mitteilung, welche Höhe diese Verbeitragung in den umliegenden Gemeinden
hat.
Er erbittet hierzu
eine Antwort in der Niederschrift.
Antwort der Verwaltung:
·
Haushaltsänsätze für Sozialversicherungsbeiträge auf
Aufwandsentschädigungen in anderen Gemeinden
Produkt: 11111; Sachkonto: 442111
Damnatz: 0,00 €
Neu Darchau: 100,00 €
Gusborn, Göhrde: 500,00 €
Karwitz, Langendorf: 1.100,00 €
Zernien: 1.300,00 €
Jameln:
1.400,00 €