Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8

Rh Hintzmann hat den o.g. Tagesordnungspunkt beantragt. Die Anfrage wird von Herr Pauls wie folgt beantwortet:

In der Ratssitzung vom 07.12.2015 (TOP 5) wurde die rechtliche Situation hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht für die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisteramts ausführlich erläutert.

Die Aufwandsentschädigung ist dementsprechend rückwirkend ab 2011 zu verbeitragen.

Die Höhe der Beiträge für die Sozialversicherungspflicht richtet sich nach der Höhe der festgesetzten Aufwandsentschädigung sowie der Fahrkostenpauschale abzüglich eines Freibetrages. 

 

Daraus ergeben sich für die Gemeinde Langendorf jährliche Aufwendungen von 1.036,80 € (86,40 €/monatl) für den Sozialversicherungsbeitrag des Bürgermeisteramts.

 

Ein Anspruch auf eine spätere Rente besteht hieraus nicht.

 

Für die sich seinerzeit ergebene Nachzahlung hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 07.12.2016 die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe beschlossen. Es ist kein Nachtragshaushalt erstellt worden.

 

Auf Nachfrage von Rh Hintzmann wird erläutert, dass diese Verbeitragung in allen Gemeinden gleichermaßen gilt, denn es handelt sich hier um gesetzliche Regelungen.

Rh Hintzmann bittet um Mitteilung, welche Höhe diese Verbeitragung in den umliegenden Gemeinden hat.

Er erbittet hierzu eine Antwort in der Niederschrift.

 

Antwort der Verwaltung:

·          Haushaltsänsätze für Sozialversicherungsbeiträge auf Aufwandsentschädigungen in anderen Gemeinden
Produkt: 11111; Sachkonto: 442111

            Damnatz: 0,00 €

            Neu Darchau: 100,00 €

            Gusborn, Göhrde: 500,00 €

            Karwitz, Langendorf: 1.100,00 €

            Zernien: 1.300,00 €

            Jameln: 1.400,00 €