Bgm Schulz berichtet, dass das Hotel/Restaurant Steinhagen mitgeteilt hat, dass es zu verschiedenen Veranstaltungen (Hochzeiten etc.) kein Feuerwerk mehr abbrennen darf. Dieses ist seitens der Biosphärenreservatsverwaltung und des Ordnungsamtes untersagt worden.

Bgm Schulz bittet stellv. Bgm Bannöhr, sich verwaltungsseitig zu erkundigen, mit welcher Begründung die Untersagung versehen wird.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Laut Mitteilung des Fachdienstes 40 (Ordnungsamt) ist gemäß Biosphärenreservatsgesetz im Gebietsteil C untersagt,  "die Ruhe der Natur durch Lärm oder gebündelte, weitreichend wirkende Lichtstrahlen zu stören."

Die Grenze zwischen dem Gebietsteil C und dem Teil A liegt am Deichfuß Elbseits. Auch gibt es Bedenken gegen das Abbrennen von Feuerwerk in Richtung Ortslage. Hier gibt es schützenswerte Objekte (alte Häuser/Reetdachhäuser). Genehmigungen werden aus diesem Gründen nicht mehr erteilt.