Sitzung: 23.08.2016 Rat der Gemeinde Damnatz
Bgm Schulz berichtet, dass
im Zuge einer Betriebsprüfung seitens der Deutschen Rentenversicherung im Jahr
2015 festgestellt wurde, dass ehrenamtliche Bürgermeister
sozialversicherungspflichtig behandelt werden wie sogenannte Minijobber. Gegen
diese Veranlagung hat Bgm Schulz für seinen Fall am 01.10.15 gegen den
Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt, da es sich hier um eine Verbeitragung
von lediglich 28 € handelt. Seiner Meinung nach gibt das Steuerrecht hier eine
Mindestgrenze zur Veranlagung vor. Mit Schreiben vom 11.08.2016 ist ihm
mitgeteilt worden, dass eine Prüfung stattgefunden hat, es sollte die
Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung abgewartet werden. Eine
telefonische Nachfrage dort ergab, dass hier das Steuerrecht nicht mit dem
Sozialversicherungsrecht verknüpft wird. Mit einer Ablehnung des Widerspruches
ist zu rechnen.