Bereits in der
Sitzung des Rates der Gemeinde am 14.06.16 (TOP 8.3) ist über die Anbringung
eines Spiegels im Kreuzungsbereich „Dreiangel“ gesprochen worden. Seitens der
Samtgemeindeverwaltung ergeht hierzu folgende Anmerkung:
Die Verantwortung über die Nutzbarkeit eines
Verkehrsspiegels liegt grundsätzlich beim Straßenbaulastträger bzw. bei dem
Aufsteller des Spiegels, wenn dieser vom Straßenbaulastträger abweicht. Der
Verantwortliche hat die Nutzbarkeit des Spiegels sicherzustellen. Das bedeutet,
dass die Ausrichtung des Spiegels sowie die Freihaltung vom Beschlag im Herbst
/ Winter hinreichend kontrolliert werden muss.
Bgm Schulz hat sich
diesbezüglich mit dem Landkreis in Verbindung gesetzt und Möglichkeiten
erfragt. Bereits im Jahr 2011 ist ein Antrag auf Änderung der Vorfahrtsregelung
gestellt und Anfang 2012 abgelehnt worden. Es wurde hier keine Notwendigkeit
gesehen.
Grundsätzlich gibt
es seitens des Landkreises aber keine Bedenken gegen die Anbringung eines
Spiegels, allerdings lehnt der Landkreis die Verantwortung für diese Maßnahme,
wie seitens der Verwaltung angemerkt, ab. Es sei aber möglich, diese
Verantwortung an die Gemeinde zu übertragen (Haftungsausschluss).
Bgm Schulz hält
dieses seitens der Gemeinde für denkbar.
Rh Piehl und
stellv. Hanke erläutern die derzeitigen Schwierigkeiten aus Sicht der
Kraftfahrer mit großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Ein vorhandenes
größeres Schild sorgt für eine weitere Einschränkung der Einsehbarkeit in
Richtung des Ortsteils Kamerun. Sie
befürworten die Anbringung eines Spiegels um somit bessere Sichtverhältnisse zu
schaffen. Bessere Sicht in diesem Bereich vermeidet zudem eine Benutzung der
Dorfstraße „Achter Höfe“ mit großen Fahrzeugen.
Bgm Schulz schlägt
vor, die Maßnahme anzuschieben und nach ca. einem Jahr Testphase zu
entscheiden, ob hieraus eine Dauereinrichtung werden könnte.
Stellv. Bgm Bannöhr
macht darauf aufmerksam, dass Hauptursache für die schlechte Sicht das
angesprochene Schild ist. Dieses ist auf einer Höhe angebracht, die die Sicht
gerade bei großen Fahrzeugen behindert. Eine Sinnhaftigkeit dieses Schildes
(Hinweistafel) auf eine Gewichtsbegrenzung wird ohnehin angezweifelt. Aus
diesem Grund sollte zunächst geprüft werden, ob dieses eventuell versetzt oder
sogar ganz abgebaut werden kann.
Diesem Vorschlag
schließen sich die Ratsmitglieder an. Bgm Schulz wird sich diesbezüglich
nochmal mit dem Landkreis in Verbindung setzen und nach Lösungsmöglichkeiten
suchen.
Mit der
Verfahrensweise erklären sich alle anwesenden Ratsmitglieder einverstanden –
eine Beschlussfassung zu diesem Thema gibt es daher noch nicht.