Beschluss: Ohne Empfehlung

Bereits in der Sitzung des Rates der Gemeinde am 14.06.16 (TOP 8.3) ist über die Anbringung eines Spiegels im Kreuzungsbereich „Dreiangel“ gesprochen worden. Seitens der Samtgemeindeverwaltung ergeht hierzu folgende Anmerkung:

Die Verantwortung über die Nutzbarkeit eines Verkehrsspiegels liegt grundsätzlich beim Straßenbaulastträger bzw. bei dem Aufsteller des Spiegels, wenn dieser vom Straßenbaulastträger abweicht. Der Verantwortliche hat die Nutzbarkeit des Spiegels sicherzustellen. Das bedeutet, dass die Ausrichtung des Spiegels sowie die Freihaltung vom Beschlag im Herbst / Winter hinreichend kontrolliert werden muss.

 

Bgm Schulz hat sich diesbezüglich mit dem Landkreis in Verbindung gesetzt und Möglichkeiten erfragt. Bereits im Jahr 2011 ist ein Antrag auf Änderung der Vorfahrtsregelung gestellt und Anfang 2012 abgelehnt worden. Es wurde hier keine Notwendigkeit gesehen.

Grundsätzlich gibt es seitens des Landkreises aber keine Bedenken gegen die Anbringung eines Spiegels, allerdings lehnt der Landkreis die Verantwortung für diese Maßnahme, wie seitens der Verwaltung angemerkt, ab. Es sei aber möglich, diese Verantwortung an die Gemeinde zu übertragen (Haftungsausschluss).

Bgm Schulz hält dieses seitens der Gemeinde für denkbar.

Rh Piehl und stellv. Hanke erläutern die derzeitigen Schwierigkeiten aus Sicht der Kraftfahrer mit großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Ein vorhandenes größeres Schild sorgt für eine weitere Einschränkung der Einsehbarkeit in Richtung des Ortsteils  Kamerun. Sie befürworten die Anbringung eines Spiegels um somit bessere Sichtverhältnisse zu schaffen. Bessere Sicht in diesem Bereich vermeidet zudem eine Benutzung der Dorfstraße „Achter Höfe“ mit großen Fahrzeugen.

Bgm Schulz schlägt vor, die Maßnahme anzuschieben und nach ca. einem Jahr Testphase zu entscheiden, ob hieraus eine Dauereinrichtung werden könnte.

Stellv. Bgm Bannöhr macht darauf aufmerksam, dass Hauptursache für die schlechte Sicht das angesprochene Schild ist. Dieses ist auf einer Höhe angebracht, die die Sicht gerade bei großen Fahrzeugen behindert. Eine Sinnhaftigkeit dieses Schildes (Hinweistafel) auf eine Gewichtsbegrenzung wird ohnehin angezweifelt. Aus diesem Grund sollte zunächst geprüft werden, ob dieses eventuell versetzt oder sogar ganz abgebaut werden kann.

Diesem Vorschlag schließen sich die Ratsmitglieder an. Bgm Schulz wird sich diesbezüglich nochmal mit dem Landkreis in Verbindung setzen und nach Lösungsmöglichkeiten suchen.

 

Mit der Verfahrensweise erklären sich alle anwesenden Ratsmitglieder einverstanden – eine Beschlussfassung zu diesem Thema gibt es daher noch nicht.