Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Der Jahresabschluss 2014 wurde am 25.05.2016 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 15.06.2016 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2014 verstrichenen Zeitraums und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§ 128 Abs. 1 NKomVG).

 

Bei den überplanmäßigen Auszahlungen im Budget 61 über 4.525,34 € handelt es sich um Rechnungsprüfungsgebühren der Jahresabschlüsse 2005-2010, welche im Haushaltsjahr 2014 zahlungswirksam wurden.

 

Bgm Schulz erläutert die Eckdaten des Jahresabschlusses 2014. Dieser ist seiner Ansicht nach der bisher positivste. Er zitiert die Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes hierzu aus dem Rechenschaftsbericht (Seite 19).

 

Der Rat der Gemeinde fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2014 wird beschlossen.

b)    Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)    Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 47.611,87 € wird mit 13.789,94 € zur Deckung von doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet und 33.821,93 € der Ergebnisrücklage (ordentlich: 32.317,08 €, außerordentlich: 1.504,85 €) zugeführt.

d)    Die überplanmäßigen Auszahlungen in der Finanzrechnung im Budget 61 in Höhe von 4.525,34 € werden genehmigt.