Sitzung: 29.09.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0900/2016
FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.
Die Genossenschaft
Hitzacker/ Dorf eG plant die Errichtung eines genossenschaftlichen Dorfes im
Bereich des bestehenden Bebauungsplans Hitzacker Süd. Anlagen und Unterlagen
sind mit der Vorlage versandt worden.Zur Errichtung ist die Änderung des
Bebauungsplanes nötig.
Die Genossenschaft
Hitzacker /Dorf eG hat einen Antrag auf Einleitung eines Änderungsverfahrens
des Bebauungsplans gestellt. Da lediglich die Eigentümer des südlichen Teils
zum Verkauf bereit sind, würde zunächst nur ein Teil des geplanten Dorfes errichtet werden. Die
Planungen sind allerdings noch nicht soweit vorangeschritten, sodass ein
Änderungsbeschluss zu diesem Zeitpunkt als nicht sinnvoll erachtet wird.
Weiterhin hat die
Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG beantragt, dass die Stadt Hitzacker die
Planungskosten übernimmt. Nach bisherigen Planungen werden die Kosten bei ca.
25.000 € liegen. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag mit Verweis auf die
bisherige Verfahrensweise bei der Stadt Hitzacker abzulehnen. In Folge eines
Änderungsbeschlusses müsste dann ein städtebaulicher Vertrag mit der
Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG geschlossen werden, um die Planungskosten
abzusichern.
Die umfangreichen
Vorberatungen haben im BPSH (sh. Protokoll IX/22 v. 11.08.2016) und VAH (IX/52
v. 22.08.2016) stattgefunden. Der
ursprüngliche Beschlussvorschlag zu a) wurde um die Punkte b) und c) erweitert
(mehrheitlich empfohlen).
Beschlussvorschlag:
a) Der Antrag der Hitzacker /
Dorf eG zur Übernahme der Planungskosten für den ersten
Bauabschnitt
wird abgelehnt. Bei Einleitung eines Änderungsverfahrens wird ein
städtebaulicher
Vertrag zur Übernahme der
Kosten durch die Hitzacker / Dorf eG
geschlossen.
b) Das Grundstück in der
Gemeinde Stadt Hitzacker (Elbe), Gemarkung Hitzacker, Flur
10,
Flurstück 30/6 wird an die Hitzacker/ Dorf eG i.G. zum Buchwert verkauft.
c) Die Gemeinde Stadt Hitzacker
(Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes
„Hitzacker Süd“ ein.
Stellv.
Bgm Walter führt aus, dass er dem Beschlussteil c) nicht zustimmen kann. Er
hält die Vorgehensweise i. S. Bürger- bzw. Anwohnerbeteiligung für nicht
ausreichend.
Rh M. Schulz fragt a) nach der Höhe des Buchwertes des Grundstückes, b) nach
der Grundstückgröße und c) nach dem Verkaufswert („Normalpreis“) des
Grundstückes.
FBL
Hesebeck antwortet wie folgt : zu a) – 10,- €/qm, zu b) 1.800 qm. Der Preis zu
c) liegt ihm nicht vor, dieser wird vom Rat festgelegt. Stellv. StDir Kern
ergänzt, dass der Verkaufswert z. B. im Baugebiet Meudelfitz deutlich unter 10,-
€ / qm lag.
Stellv.
Bgm Wedler erläutert ergänzende Hintergrundinformationen zu dem Gesamtprojekt,
da er Genossenschaftsmitglied ist und das Projekt unterstützt. So hält er das Einleiten des
Änderungsverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Hitzacker Süd“ für
unbedingt notwendig, da nur so eine Anwohnerbeteiligung gewährt werden kann.
Es
werden ca. 10-15 Arbeitsplätze geschaffen, in die auch anerkannte geflohene
Personen einbezogen werden. Die Häuser werden vor Ort hergestellt. Es wurden bereits hohe
Genossenschaftsbeiträge eingezahlt und zurzeit gibt es 150 Interessenten. Ziel
ist es, dass sich die Bewohner künftig in 1/3 jüngere, 1/3 ältere Menschen und
1/3 anerkannte Flüchtlinge aufteilen.
Nach
Abschluss der hiesigen Maßnahme kann er sich vorstellen, dass das Projekt z. B.
als Modellprojekt in andere Regionen Europas getragen werden könnte und sich
die Arbeitsplätze dann dahin verlagern.
Der Rat
der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Antrag der Hitzacker /
Dorf eG zur Übernahme der Planungskosten für den ersten
Bauabschnitt
wird abgelehnt. Bei Einleitung eines Änderungsverfahrens wird ein
städtebaulicher
Vertrag zur Übernahme der
Kosten durch die Hitzacker / Dorf eG
geschlossen.
Einstimmig beschlossen
Ja 10
b) Das Grundstück in der
Gemeinde Stadt Hitzacker (Elbe), Gemarkung Hitzacker, Flur
10,
Flurstück 30/6 wird an die Hitzacker/ Dorf eG i.G. zum Buchwert verkauft.
Einstimmig beschlossen
Ja 10
c) Die Gemeinde Stadt Hitzacker
(Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes
„Hitzacker Süd“ ein.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 8, Nein 1, Enthaltung 1