Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.

Die Genossenschaft Hitzacker/ Dorf eG plant die Errichtung eines genossenschaftlichen Dorfes im Bereich des bestehenden Bebauungsplans Hitzacker Süd. Anlagen und Unterlagen sind mit der Vorlage versandt worden.Zur Errichtung ist die Änderung des Bebauungsplanes nötig.

Die Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG hat einen Antrag auf Einleitung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplans gestellt. Da lediglich die Eigentümer des südlichen Teils zum Verkauf bereit sind, würde zunächst nur ein Teil  des geplanten Dorfes errichtet werden. Die Planungen sind allerdings noch nicht soweit vorangeschritten, sodass ein Änderungsbeschluss zu diesem Zeitpunkt als nicht sinnvoll erachtet wird.

 

Weiterhin hat die Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG beantragt, dass die Stadt Hitzacker die Planungskosten übernimmt. Nach bisherigen Planungen werden die Kosten bei ca. 25.000 € liegen. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag mit Verweis auf die bisherige Verfahrensweise bei der Stadt Hitzacker abzulehnen. In Folge eines Änderungsbeschlusses müsste dann ein städtebaulicher Vertrag mit der Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG geschlossen werden, um die Planungskosten abzusichern.

 

 

Die umfangreichen Vorberatungen haben im BPSH (sh. Protokoll IX/22 v. 11.08.2016) und VAH (IX/52 v. 22.08.2016) stattgefunden.  Der ursprüngliche Beschlussvorschlag zu a) wurde um die Punkte b) und c) erweitert (mehrheitlich empfohlen).

 

Beschlussvorschlag:

                a) Der Antrag der Hitzacker / Dorf eG zur Übernahme der Planungskosten für den ersten
                Bauabschnitt wird abgelehnt. Bei Einleitung eines Änderungsverfahrens wird ein
                städtebaulicher               Vertrag zur Übernahme der Kosten durch die Hitzacker / Dorf eG
                 geschlossen.

 

                b) Das Grundstück in der Gemeinde Stadt Hitzacker (Elbe), Gemarkung Hitzacker, Flur
                10, Flurstück 30/6 wird an die Hitzacker/ Dorf eG i.G. zum Buchwert verkauft.

 

                c) Die Gemeinde Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des
                Bebauungsplanes „Hitzacker Süd“ ein.

 

Stellv. Bgm Walter führt aus, dass er dem Beschlussteil c) nicht zustimmen kann. Er hält die Vorgehensweise i. S. Bürger- bzw. Anwohnerbeteiligung für nicht ausreichend.

Rh M. Schulz fragt a) nach der Höhe des Buchwertes des Grundstückes, b) nach der Grundstückgröße und c) nach dem Verkaufswert („Normalpreis“) des Grundstückes.

FBL Hesebeck antwortet wie folgt : zu a) – 10,- €/qm, zu b) 1.800 qm. Der Preis zu c) liegt ihm nicht vor, dieser wird vom Rat festgelegt. Stellv. StDir Kern ergänzt, dass der Verkaufswert z. B. im Baugebiet Meudelfitz deutlich unter 10,- € / qm lag.

 

Stellv. Bgm Wedler erläutert ergänzende Hintergrundinformationen zu dem Gesamtprojekt, da er Genossenschaftsmitglied ist und das Projekt unterstützt.  So hält er das Einleiten des Änderungsverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Hitzacker Süd“ für unbedingt notwendig, da nur so eine Anwohnerbeteiligung gewährt werden kann.

Es werden ca. 10-15 Arbeitsplätze geschaffen, in die auch anerkannte geflohene Personen einbezogen werden. Die Häuser werden vor Ort hergestellt. Es wurden bereits hohe Genossenschaftsbeiträge eingezahlt und zurzeit gibt es 150 Interessenten. Ziel ist es, dass sich die Bewohner künftig in 1/3 jüngere, 1/3 ältere Menschen und 1/3 anerkannte Flüchtlinge aufteilen.

Nach Abschluss der hiesigen Maßnahme kann er sich vorstellen, dass das Projekt z. B. als Modellprojekt in andere Regionen Europas getragen werden könnte und sich die Arbeitsplätze dann dahin verlagern.

 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

                a) Der Antrag der Hitzacker / Dorf eG zur Übernahme der Planungskosten für den ersten
                Bauabschnitt wird abgelehnt. Bei Einleitung eines Änderungsverfahrens wird ein
                städtebaulicher               Vertrag zur Übernahme der Kosten durch die Hitzacker / Dorf eG
                geschlossen.

 

Einstimmig beschlossen
Ja           10

                b) Das Grundstück in der Gemeinde Stadt Hitzacker (Elbe), Gemarkung Hitzacker, Flur
                10, Flurstück 30/6 wird an die Hitzacker/ Dorf eG i.G. zum Buchwert verkauft.

 

Einstimmig beschlossen
Ja           10

                c) Die Gemeinde Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des
                Bebauungsplanes „Hitzacker Süd“ ein.

 

                Mehrheitlich beschlossen

                Ja            8, Nein                 1, Enthaltung                    1