Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

 

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.

Die beiden Flurstücke im Baugebiet Hitzacker Süd entstanden 2013 durch Teilung. Ursprünglich handelte es sich um ein großes Flurstück mit der Bezeichnung 63/11 in Größe von 2.721 m². Den Erwerbern des Flurstückes 63/12 war die gesamte Fläche zum damaligen Zeitpunkt zu groß und sie baten um Teilung. Verkauft wurden eine Fläche mit einer Größe von 1.426 m².

 

Für den Erwerb der Restfläche, Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstück 63/13 mit einer Größe von 1.295 m² bitten die Eigentümer nun um die Einräumung eines Vorkaufsrechtes, da sie ihr bestehendes Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt erweitern möchten.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

 

Den Eigentümern des Flurstückes 63/12 wird ein grundbuchlich gesichertes Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle an dem Nachbargrundstück, Gemarkung Hitzacker Flur 10, Flurstück 63/13 eingeräumt.

Die mit der Einräumung verbundenen Kosten tragen die Begünstigten.