Sitzung: 29.09.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0778/2016
FBL Hesebeck trägt
den Sachverhalt vor.
Die beiden
Flurstücke im Baugebiet Hitzacker Süd entstanden 2013 durch Teilung. Ursprünglich
handelte es sich um ein großes Flurstück mit der Bezeichnung 63/11 in Größe von
2.721 m². Den Erwerbern des Flurstückes 63/12 war die gesamte Fläche zum
damaligen Zeitpunkt zu groß und sie baten um Teilung. Verkauft wurden eine
Fläche mit einer Größe von 1.426 m².
Für den Erwerb der
Restfläche, Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstück 63/13 mit einer Größe von
1.295 m² bitten die Eigentümer nun um die Einräumung eines Vorkaufsrechtes, da
sie ihr bestehendes Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt erweitern möchten.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Den Eigentümern des
Flurstückes 63/12 wird ein grundbuchlich gesichertes Vorkaufsrecht für alle
Verkaufsfälle an dem Nachbargrundstück, Gemarkung Hitzacker Flur 10, Flurstück
63/13 eingeräumt.
Die mit der
Einräumung verbundenen Kosten tragen die Begünstigten.