Stellv. SgBgm Hanke fragt an, wie der Stand der Dinge in Bezug auf die Öffnung von Deichverteidigungswegen für den Radverkehr ist. Er hat Kenntnis davon, dass die Gemeinde Woltersdorf noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

Herr Hesebeck berichtet, dass der Jeetzeldeichverband seinerzeit mitgeteilt hat, dass die Wege für den Radverkehr zur Verfügung gestellt werden, wenn die entsprechenden Vorkehrungen für die Verkehrssicherheitspflicht getroffen werden. Für den Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue ist dieses unter Federführung der Samtgemeinde erfolgt, entsprechende Verträge sind vorgelegt worden. Im Bereich der Samtgemeinde Lüchow gibt es diese Regelung so nicht, hier muss jede Gemeinde für ihren eigenen Bereich tätig werden. Demzufolge ist nicht auszuschließen, dass das Verfahren aus diesem Grund nicht vorangeht.

 

Stellv. SgBgm Herzog berichtet hierzu aus der Fachausschusssitzung des Landkreises. Hier sind Missverständnisse diesbezüglich aufgeklärt worden. Eine erneute Behandlung des Themas in der Gemeinde Woltersdorf soll noch vor den Sommerferien stattfinden.

Die weitere Vorgehensweise bleibt abzuwarten.