Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Der Rat der Gemeinde Jameln hat am 25.02.2016 die Änderung der Bebauungspläne "Zieleitz m.ö.B", "Zieleitz II, 1. Bauabschnitt m.ö.B" und "Zieleitz II -2. Bauabschnitt m.ö.B" – 1. Änderung beschlossen. Ziel der Änderung war es, die Vorgaben der örtlichen Bauvorschrift zur Farbgestaltung sowie zur Einfriedung aufzuheben.

 

Im Beteiligungsverfahren nach § 3 II und 4 II BauGB wurden keine Anregungen oder Bedenken zur Änderung mitgeteilt. Somit kann der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB ohne vorherigen Abwägungsbeschluss erfolgen.

 

Auf Antrag von Rh Grunzke fasst der Rat der Gemeinde Jameln gemäß Vorlage den

 


Beschluss:

Die Bebauungspläne "Zieleitz m.ö.B", "Zieleitz II, 1. Bauabschnitt m.ö.B" und "Zieleitz II -2. Bauabschnitt m.ö.B" -2. Änderung werden als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.