Sitzung: 07.06.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 14/0830/2016
Sachverhalt:
Die Nordkreis
CDU e.mail: holger.hildebrandt1@web.de
Herrn
Samtgemeindebürgermeister per e-mail
Anfrage mit der
Bitte diese in der nächsten Samtgemeinderatssitzung zu beantworten.
Am Samstag den
28.05.2016 gab es in der EJZ einen Bericht, in dem der Landesrechnungshof die
sofortige Schließung der Grundschule Neu
Darchau empfiehlt. Die Eltern, die
Kinder in der Neu Darchauer Schule haben, sind jetzt stark verunsichert.
Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen.
- Wer
hat den Landesrechnungshof mit derartigen Untersuchungen beauftragt?
- Wie
verbindlich sind diese Empfehlungen?
- Muß
die Samtgemeinde Elbtalaue mit Sanktionen z.B durch die Landesregierung
rechnen?
- Im
Südkreis wurde ähnlich durch das Rechnungsprüfungsamt vorgegangen. Das
Ergebnis ist bekannt. Wird auch bei
uns so vorgegangen?
Ich bitte um kurze
Bestätigung meiner e-mail.
Mit freundlichem
Gruß
Holger Hildebrandt
Mitglied im Samtgemeinderat und Vorsitzender der Nord-CDU
Stellungnahme der Verwaltung
Frage 1
Der Landesrechnungshof ist eine oberste Landesbehörde, dem
Präsidenten obliegt die Aufgabe der überörtlichen Kommunalprüfung.
Der Rechnungshof entscheidet autonom über Zeit und Art seiner
Prüfungen.
Auftrag: Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der
Haushaltsführung zu prüfen.
Frage 2
Zuständig für die Schließung von Schulen ist der Schulträger
- § 106 NSchG
die Schulträger sind verpflichtet, Schulen zu errichten, zu
erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die
Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.
aber
im § 110 NKomVG werden die Kommunen zur wirtschaftlichen und
sparsamen Haushaltsführung verpflichtet.
Im Fall der Grundschule Neu Darchau empfiehlt der LRH zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der
derzeitigen Schülerzahlen und mit Blick
auf die Wirtschaftlichkeit die Schließung der Schule.
Aufgrund
der steigenden Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2020/2021 entfällt
künftig - nach heutigem Stand - die Handlungsverpflichtung nach § 106 NSchG.
Der
Schulträger hat daher zu prüfen, inwieweit die Grundschule Neu Darchau
wirtschaftlicher (kostengünstiger) geführt werden kann.
Aufgrund der Flüchtlingszahlen hat der LRH von allen 12
geprüften Gemeinden aktuelle Schülerzahlen angefragt. Inwieweit sich dies auf
die Empfehlungen des LRH auswirkt, ob ggf. Schließungsempfehlungen
zurückgenommen werden, ist noch nicht bekannt.
Frage 3
Das Land Niedersachsen hat bislang keine verbindliche
Mindestschülerzahl festgelegt, bei deren Unterschreitung eine Schule zu
schließen ist.
Der LRH hat eine Mindestschülerzahl von 50 empfohlen.
Für die Grundschule Neu Darchau sind derzeit 48 Schüler, für das Schuljahr 2016/2017 53
Schüler angemeldet (Inklusive Schüler zählen doppelt) - für 2020/2021 werden 62
Schüler erwartet.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit steht natürlich die Frage
nach Investitionen in das Schulgebäude im Fokus.,
Kreditgenehmigungen für Maßnahmen am Schulstandort Neu
Darchau werden möglicherweise versagt.
Frage 4
Der Samtgemeinde-Rat hat am 26.04. 2012 folgendes
beschlossen:
Alle Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue liegen bis
Schuljahr 2016/2017 deutlich über einer Mindestschülerzahl von 30 an einer
Schule. Die kleinste Schule derzeit bei 48
Schülern.
Die Samtgemeinde Elbtalaue steht für eine wohnortnahe
Grundschule.
Die Entwicklung der Schülerzahlen und erforderliche
Investitionen in Schulen sind kritisch auch im Hinblick auf Inklusion zu
betrachten und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Kooperationen mit anderen Schulen sind wünschenswert.
Die Samtgemeinde Lüchow hat 10 Grundschulen in ihrem Bereich,
von denen einige deutlich unter 30 Schülern liegen. Die Handlungsverpflichtung
im Südkreis ist eine ganz andere.
Im Bereich der Elbtalaue liegen die Grundschulen (bis auf
Prisser) nicht in der Nähe einer anderen Grundschule, sodass die Wege für
Grundschüler teils erheblich länger werden würden.
Sofern der Schulträger (die Politik) die Schließung eines
Standortes beschließt, ist dies langfristig zu planen, um Eltern, Kinder und
Lehrkräfte mitzunehmen und die Gemeinden die
anderweitige Nutzung des Schulgebäudes planen können.
Aus Sicht der Samtgemeinde gibt
es derzeit keinen Handlungsbedarf.
Die Entwicklung der
Schülerzahlen sowie der Mehrbedarf durch Inklusion und Flüchtlinge sind natürlich
weiterhin zu betrachten und bei erheblichen Abweichungen neu zu bewerten.