Sitzung: 07.06.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 11/0812/2016
Ratsfrauen und Ratsherren sind gemäß
§ 60 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach
den §§ 40 bis 42 NKomVG durch den Samtgemeindebürgermeister zu belehren. Die Belehrung hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherrn Hans-Werner Zachow, seine Aufgaben nach bestem Wissen
und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weise ich Sie darauf hin,
gemäß § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot
gemäß § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß §
42 NKomVG einzuhalten.“
SgBgm
Meyer nimmt die Verpflichtung vor. Er und Herr Zachow unterzeichnen die
Verpflichtung.
SgBgm
Meyer begrüßt Rh Zachow als neues Mitglied des Samtgemeinderates.
Nunmehr
sind 31 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.