Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 30

Ratsfrauen und Ratsherren sind gemäß § 60 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG durch den Samtgemeindebürgermeister zu belehren. Die Belehrung hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Hans-Werner Zachow, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 NKomVG einzuhalten.“

 

SgBgm Meyer nimmt die Verpflichtung vor. Er und Herr Zachow unterzeichnen die Verpflichtung.

SgBgm Meyer begrüßt Rh Zachow als neues Mitglied des Samtgemeinderates.

 

 

Nunmehr sind 31 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.