Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Das Feuerwehrgerätehaus in Langendorf ist durch den Förderverein fertiggestellt worden. Zur Nutzung des Gebäudes sind jedoch die Außenanlagen noch herzustellen. Der für den Bau zur Verfügung gestellte Investitionszuschuss ist jedoch bereits verbraucht. Es stehen somit keine Mittel für die Herstellung der Zufahrt und der erforderlichen Parkflächen zur Verfügung.

 

Es liegen zwei Angebote für die Herstellung der Außenanlagen vor, die durch den Förderverein der Feuerwehr Langendorf in Auftrag gegeben wurden. Die Kosten liegen hierfür bei 18.802,00 Euro bzw. 20.788,11 Euro. Durch die Samtgemeindeverwaltung ist auch eine Kostenermittlung erfolgt. Die Berechnung hat Kosten in Höhe von 24.000,00 ergeben.

 

Da es in der Vergangenheit häufig Probleme mit den Zufahrten bei den Feuerwehrgerätehäusern gegeben hat (Absackungen, etc.), ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, das der Zufahrtsbereich in das Gerätehaus durch eine Firma und nicht durch Eigenleistung hergestellt wird. Damit unterliegt dieser Teil der gesetzlichen Gewährleistung und ggfs. auftretende Mängel können darüber abgewickelt werden.

 

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt und berichtet über die ausführliche Beratung im Fachausschuss und die entsprechende Beschlussempfehlung.

 

Rh Lange hinterfragt die Baukostensumme für die Auffahrt. Seiner Ansicht nach ist diese sehr kostenintensiv.

Herr Hesebeck erläutert, dass die Feuerwehrfahrzeuge aufgrund ihrer Ausstattungen ein sehr hohes Gewicht haben. Um hier eine hohe Stabilität in der Befahrbarkeit zu erlangen, muss die Auffahrt mit einem entsprechenden Untergrund versehen werden. Es entstehen daher auch höhere Kosten. Desweiteren hat die Zufahrt in Langendorf eine entsprechende Länge. Auch hier ergeben sich dadurch höhere Kosten.

 

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 


Beschluss:

Dem Förderverein der Feuerwehr Langendorf wird ein Zuschuss in Höhe von 18.000,00 Euro für die Herstellung der Außenanlagen (Zufahrt und Parkplätze) entsprechend der Baugenehmigung gezahlt. Der Förderverein hat für die Herstellung der Zufahrt ein Unternehmen zu beauftragen.