Sitzung: 07.06.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 31/0732/2016
Das
Feuerwehrgerätehaus in Langendorf ist durch den Förderverein fertiggestellt
worden. Zur Nutzung des Gebäudes sind jedoch die Außenanlagen noch
herzustellen. Der für den Bau zur Verfügung gestellte Investitionszuschuss ist
jedoch bereits verbraucht. Es stehen somit keine Mittel für die Herstellung der
Zufahrt und der erforderlichen Parkflächen zur Verfügung.
Es liegen zwei
Angebote für die Herstellung der Außenanlagen vor, die durch den Förderverein
der Feuerwehr Langendorf in Auftrag gegeben wurden. Die Kosten liegen hierfür
bei 18.802,00 Euro bzw. 20.788,11 Euro. Durch die Samtgemeindeverwaltung ist
auch eine Kostenermittlung erfolgt. Die Berechnung hat Kosten in Höhe von
24.000,00 ergeben.
Da es in der
Vergangenheit häufig Probleme mit den Zufahrten bei den Feuerwehrgerätehäusern
gegeben hat (Absackungen, etc.), ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich,
das der Zufahrtsbereich in das Gerätehaus durch eine Firma und nicht durch
Eigenleistung hergestellt wird. Damit unterliegt dieser Teil der gesetzlichen
Gewährleistung und ggfs. auftretende Mängel können darüber abgewickelt werden.
Herr Hesebeck
erläutert den Sachverhalt und berichtet über die ausführliche Beratung im
Fachausschuss und die entsprechende Beschlussempfehlung.
Rh Lange
hinterfragt die Baukostensumme für die Auffahrt. Seiner Ansicht nach ist diese
sehr kostenintensiv.
Herr Hesebeck
erläutert, dass die Feuerwehrfahrzeuge aufgrund ihrer Ausstattungen ein sehr
hohes Gewicht haben. Um hier eine hohe Stabilität in der Befahrbarkeit zu
erlangen, muss die Auffahrt mit einem entsprechenden Untergrund versehen
werden. Es entstehen daher auch höhere Kosten. Desweiteren hat die Zufahrt in
Langendorf eine entsprechende Länge. Auch hier ergeben sich dadurch höhere
Kosten.
Nach kurzer
Diskussion fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Dem Förderverein
der Feuerwehr Langendorf wird ein Zuschuss in Höhe von 18.000,00 Euro für die
Herstellung der Außenanlagen (Zufahrt und Parkplätze) entsprechend der
Baugenehmigung gezahlt. Der Förderverein hat für die Herstellung der Zufahrt
ein Unternehmen zu beauftragen.