Sitzung: 07.06.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/0731/2016
Das geplante
Bauvorhaben für das Haus der Vereine (freiwillige Feuerwehr, Schützenverein und
Sportverein) wurde im Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue durch
Vereinsvertreter vorgestellt.
Mit Schreiben vom
18.03.2016 (siehe Anlage zur Vorlage) ist der Antrag auf Zuschuss zum Bau des
Feuerwehrgerätehauses in Breese in der Marsch bei der Samtgemeinde Elbtalaue
gestellt worden. Im Rahmen der Planung des gesamten Gebäudes ist die
Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeindebrandmeister in das Vorhaben eingebunden
worden und hat die Erforderlichkeiten an Raumbedarf und –größe festgelegt, die
dem Musterhaus entsprechen. Diese Vorgaben sind im Rahmen der Planung
einbezogen worden. Zwischenzeitlich liegt für das Bauvorhaben eine
Baugenehmigung (vom 22.02.2016) vor. Der erforderliche Bauantrag wurde seitens
des Fördervereins der Feuerwehr Breese idM gestellt.
Das vorgesehene
Grundstück wird durch den Gesamtverein erworben.
Da es sich bei
diesem Projekt um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen 3 Vertragspartnern handelt,
ist ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten
und Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine
Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.
Nach dem
derzeitigen Planungsstand ist vorgesehen, dass die Räume, die für die
jeweiligen Nutzer ausschließlich errichtet werden (z. B. Fahrzeughalle,
Umkleideräume) mit eigenen Verbrauchszählern ausgestattet werden, sodass diese
Kosten direkt zugeordnet werden können.
Die bisher
angefallenen Kosten sind ohne Kostenbeteiligung durch die Samtgemeinde gezahlt
worden.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Dem Förderverein
der Freiwilligen Feuerwehr Breese in der Marsch e.V., vertreten durch den
Vorstand, wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ein Zuschuss in Höhe
von 250.000,00 Euro gezahlt. Der Zuschuss ist für den Teil des Gebäudes
vorgesehen, der durch die Feuerwehr genutzt wird und den Vorgaben des
Musterfeuerwehrhauses (Anzahl und Größe der Räume) entspricht.
Es wird vertraglich abgesichert, dass die betragsmäßig
budgetierte Erstellung des FW Gerätehauses zugesichert wird, d.h. die Nutzung
für Brandschutzzwecke vor der Befriedigung der Angelegenheiten der beiden
anderen Vertragspartner gewährleistet wird.
Es wird ein Vertrag
geschlossen, der dem beschlossenen Mustervertrag entspricht.
Es ist ein Vertrag
im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten und Kosten für
Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine Kostendrittelung
vorsieht, zu schließen.
Erster SgRat Beitz
erläutert die Zusammenhänge. Er verweist auf eine geänderte Empfehlung des
Samtgemeindeausschusses. Dieser hatte empfohlen in den Beschluss aufzunehmen,
dass in Bezug auf die Auftragsvergaben beim Bau des FF-Hauses vor
Auftragserteilung die Samtgemeinde zu unterrichten ist.
Rh Lange begrüßt
das Projekt und merkt an, dass der Samtgemeindeausschuss sich auch dafür
ausgesprochen hat, Wissenskapazitäten und Fachverstand, die die Verwaltung in
Bezug auf Ausschreibungen, Auftragserteilungen u.a. hat, allen Vereinen zur
Verfügung zu stellen.
Stellv. RV Bodendieck
erwähnt, dass sich die SPD-Fraktion dafür ausspricht, dass die Vereine weitere
Sicherheiten in Bezug auf ihren finanziellen Anteil darlegen, die im Falle
eines Ausstiegs aus diesem Projekt bestehen. Es soll damit verhindert werden,
dass die Samtgemeinde möglicherweise weitere Kosten tragen muss.
Er beantragt, in
den Beschluss mit aufzunehmen, dass in dem zu schließenden Vertrag festzuhalten
ist, dass die beteiligten Vereine eine Sicherheit für die Finanzierung ihres
Anteils darlegen.
Rh Siemke teilt mit,
dass die Vorstände dieser 3 Vereine bereits diverse Konzepte erstellt haben,
unter anderem auch ein Finanzierungskonzept. Für dieses ist es jedoch zunächst
notwendig, eine klare Aussage der Samtgemeinde zu haben, die dieses Projekt
unterstützt. Das soll mit der heutigen Beschlussfassung erreicht werden. Erst
dann können die beteiligten Vereine weitere Schritte veranlassen.
Eine weitere
Sicherheit besteht zudem darin, dass Vereinsvorstände für ihr Handeln haftbar
gemacht werden können. Desweiteren gibt es zu einigen Angelegenheiten unter den
beteiligten Vereinen Vorverträge, diese sind ebenfalls einzuhalten.
Stellv. RV
Bodendieck hält seinen Antrag aufrecht.
Rf Molter
hinterfragt, wer für das Gesamtprojekt den entsprechenden Bauantrag gestellt
und beim Landkreis eingereicht hat und wer das Grundstück gekauft hat, auf dem
das Haus errichtet werden soll.
Rh Siemke berichtet
hierzu, dass der Bauantrag und die entsprechende Statik vom Ingenieurbüro
Struck & Morgenstern erstellt worden ist. Eingereicht wurde dieser, wie im
Sachverhalt der Vorlage bereits dargelegt, vom Förderverein der Freiwilligen
Feuerwehr Breese/M. Dieser wurde als Maßnahmenträger in Abstimmung mit den
anderen Vereinen gewählt. Das entsprechende Grundstück konnte noch nicht
erworben werden, das die heutige Beschlussfassung des Samtgemeinderates hierzu
notwendig ist. Das Grundstück soll gemeinsam von allen drei Vereinen erworben
werden. Derzeit befindet sich das Grundstück noch in privatem Eigentum. Auch
hierzu gibt es allerdings bereits Vorverträge.
RV Sperling lässt
über den zusätzlichen Antrag von stellv. RV Bodendieck abstimmen.
Ja 11 Nein 18 Enthaltungen 2
Somit ist der
Antrag von stellv. RV Bodendieck abgelehnt.
Der Samtgemeinderat
möchte der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses folgen und fasst folgenden
Beschluss:
Dem Förderverein
der Freiwilligen Feuerwehr Breese in der Marsch e.V., vertreten durch den
Vorstand, wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ein Zuschuss in Höhe
von 250.000,00 Euro gezahlt. Der Zuschuss ist für den Teil des Gebäudes
vorgesehen, der durch die Feuerwehr genutzt wird und den Vorgaben des
Musterfeuerwehrhauses (Anzahl und Größe der Räume) entspricht.
Es wird vertraglich abgesichert, dass die betragsmäßig
budgetierte Erstellung des FW Gerätehauses zugesichert wird, d.h. die Nutzung
für Brandschutzzwecke vor der Befriedigung der Angelegenheiten der beiden
anderen Vertragspartner gewährleistet wird.
Es wird ein Vertrag
geschlossen, der dem beschlossenen Mustervertrag entspricht.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist bei den Auftragsvergaben für die Errichtung des Baus des
FF-Hauses vor Auftragserteilung zu unterrichten.
Es ist ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten und Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.