Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 2

Das geplante Bauvorhaben für das Haus der Vereine (freiwillige Feuerwehr, Schützenverein und Sportverein) wurde im Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue durch Vereinsvertreter vorgestellt.

 

Mit Schreiben vom 18.03.2016 (siehe Anlage zur Vorlage) ist der Antrag auf Zuschuss zum Bau des Feuerwehrgerätehauses in Breese in der Marsch bei der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Im Rahmen der Planung des gesamten Gebäudes ist die Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeindebrandmeister in das Vorhaben eingebunden worden und hat die Erforderlichkeiten an Raumbedarf und –größe festgelegt, die dem Musterhaus entsprechen. Diese Vorgaben sind im Rahmen der Planung einbezogen worden. Zwischenzeitlich liegt für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung (vom 22.02.2016) vor. Der erforderliche Bauantrag wurde seitens des Fördervereins der Feuerwehr Breese idM gestellt.

 

Das vorgesehene Grundstück wird durch den Gesamtverein erworben.

 

Da es sich bei diesem Projekt um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen 3 Vertragspartnern handelt, ist ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten und Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.

Nach dem derzeitigen Planungsstand ist vorgesehen, dass die Räume, die für die jeweiligen Nutzer ausschließlich errichtet werden (z. B. Fahrzeughalle, Umkleideräume) mit eigenen Verbrauchszählern ausgestattet werden, sodass diese Kosten direkt zugeordnet werden können.

Die bisher angefallenen Kosten sind ohne Kostenbeteiligung durch die Samtgemeinde gezahlt worden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Breese in der Marsch e.V., vertreten durch den Vorstand, wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ein Zuschuss in Höhe von 250.000,00 Euro gezahlt. Der Zuschuss ist für den Teil des Gebäudes vorgesehen, der durch die Feuerwehr genutzt wird und den Vorgaben des Musterfeuerwehrhauses (Anzahl und Größe der Räume) entspricht.

Es wird vertraglich abgesichert, dass die betragsmäßig budgetierte Erstellung des FW Gerätehauses zugesichert wird, d.h. die Nutzung für Brandschutzzwecke vor der Befriedigung der Angelegenheiten der beiden anderen Vertragspartner gewährleistet wird.

Es wird ein Vertrag geschlossen, der dem beschlossenen Mustervertrag entspricht.

Es ist ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten und Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.

 

 

Erster SgRat Beitz erläutert die Zusammenhänge. Er verweist auf eine geänderte Empfehlung des Samtgemeindeausschusses. Dieser hatte empfohlen in den Beschluss aufzunehmen, dass in Bezug auf die Auftragsvergaben beim Bau des FF-Hauses vor Auftragserteilung die Samtgemeinde zu unterrichten ist.

 

Rh Lange begrüßt das Projekt und merkt an, dass der Samtgemeindeausschuss sich auch dafür ausgesprochen hat, Wissenskapazitäten und Fachverstand, die die Verwaltung in Bezug auf Ausschreibungen, Auftragserteilungen u.a. hat, allen Vereinen zur Verfügung zu stellen.

 

Stellv. RV Bodendieck erwähnt, dass sich die SPD-Fraktion dafür ausspricht, dass die Vereine weitere Sicherheiten in Bezug auf ihren finanziellen Anteil darlegen, die im Falle eines Ausstiegs aus diesem Projekt bestehen. Es soll damit verhindert werden, dass die Samtgemeinde möglicherweise weitere Kosten tragen muss.

Er beantragt, in den Beschluss mit aufzunehmen, dass in dem zu schließenden Vertrag festzuhalten ist, dass die beteiligten Vereine eine Sicherheit für die Finanzierung ihres Anteils darlegen.

 

Rh Siemke teilt mit, dass die Vorstände dieser 3 Vereine bereits diverse Konzepte erstellt haben, unter anderem auch ein Finanzierungskonzept. Für dieses ist es jedoch zunächst notwendig, eine klare Aussage der Samtgemeinde zu haben, die dieses Projekt unterstützt. Das soll mit der heutigen Beschlussfassung erreicht werden. Erst dann können die beteiligten Vereine weitere Schritte veranlassen.

Eine weitere Sicherheit besteht zudem darin, dass Vereinsvorstände für ihr Handeln haftbar gemacht werden können. Desweiteren gibt es zu einigen Angelegenheiten unter den beteiligten Vereinen Vorverträge, diese sind ebenfalls einzuhalten.

 

Stellv. RV Bodendieck hält seinen Antrag aufrecht.

 

Rf Molter hinterfragt, wer für das Gesamtprojekt den entsprechenden Bauantrag gestellt und beim Landkreis eingereicht hat und wer das Grundstück gekauft hat, auf dem das Haus errichtet werden soll.

 

Rh Siemke berichtet hierzu, dass der Bauantrag und die entsprechende Statik vom Ingenieurbüro Struck & Morgenstern erstellt worden ist. Eingereicht wurde dieser, wie im Sachverhalt der Vorlage bereits dargelegt, vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Breese/M. Dieser wurde als Maßnahmenträger in Abstimmung mit den anderen Vereinen gewählt. Das entsprechende Grundstück konnte noch nicht erworben werden, das die heutige Beschlussfassung des Samtgemeinderates hierzu notwendig ist. Das Grundstück soll gemeinsam von allen drei Vereinen erworben werden. Derzeit befindet sich das Grundstück noch in privatem Eigentum. Auch hierzu gibt es allerdings bereits Vorverträge.

 

 

RV Sperling lässt über den zusätzlichen Antrag von stellv. RV Bodendieck abstimmen.

 

Ja            11                           Nein      18                           Enthaltungen      2

 

Somit ist der Antrag von stellv. RV Bodendieck abgelehnt.

 

Der Samtgemeinderat möchte der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses folgen und fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Breese in der Marsch e.V., vertreten durch den Vorstand, wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ein Zuschuss in Höhe von 250.000,00 Euro gezahlt. Der Zuschuss ist für den Teil des Gebäudes vorgesehen, der durch die Feuerwehr genutzt wird und den Vorgaben des Musterfeuerwehrhauses (Anzahl und Größe der Räume) entspricht.

Es wird vertraglich abgesichert, dass die betragsmäßig budgetierte Erstellung des FW Gerätehauses zugesichert wird, d.h. die Nutzung für Brandschutzzwecke vor der Befriedigung der Angelegenheiten der beiden anderen Vertragspartner gewährleistet wird.

Es wird ein Vertrag geschlossen, der dem beschlossenen Mustervertrag entspricht.

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist bei den Auftragsvergaben für die Errichtung des Baus des FF-Hauses vor Auftragserteilung zu unterrichten.

Es ist ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten und Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.