Sitzung: 07.06.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 1/0782/2016
Am 01. Januar 2011 ist in Niedersachsen das neue
Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft getreten. Mit der
Neufassung des Gesetzes wurden Regelungen geschaffen, die es erleichtern
sollen, die Gleichstellung im öffentlichen Dienst weiter voranzubringen.
Ein wesentliches Ziel des neuen Gesetzes ist mithin der
Abbau von Unterrepräsentanzen der Geschlechter in den jeweiligen Besoldungs-
und Vergütungsgruppen der Verwaltung. Das Gesetz verpflichtet daher die
Dienststellen, den Abbau der Unterrepräsentanzen durch die Umsetzung eines
Gleichstellungsplans zu erreichen. Die Vorschriften über den
Gleichstellungsplan verwirklichen dabei das moderne Konzept des Führens mit
Zielvereinbarungen. Die Dienststellen setzen sich selbst das Ziel, zu dem sie
innerhalb der dreijährigen Geltungsdauer des Plans gelangen wollen.
Die Aufstellung des sogenannten Gleichstellungsplanes ist in
den § 15 ff NGG geregelt. Durch das neue Ziel der Gleichstellung der
Geschlechter unterscheidet sich der Gleichstellungsplan damit in einem
wesentlichen Punkt von seinem Vorgänger, der sich ausschließlich auf die Frauenförderung
konzentrierte. Grundlage des Gleichstellungsplans ist eine Bestandsaufnahme und
Analyse der Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Ferner
ist festzulegen, durch welche wirksamen Einzelmaßnahmen man dem Ziel näher
kommt, Frauen und Männern möglichst gleiche Chancen im Erwerbsleben zu bieten.
In diesem Zusammenhang ist allerdings anzumerken, dass im
Auswahlverfahren bei Einstellungen die Grundsätze der Eignung, Befähigung und
fachlichen Leistung vorrangig zu betrachten sind. Gem. § 13 NGG sind für die
Beurteilung dieser drei Kriterien
ausschließlich die Anforderungen der zu besetzenden Stelle, der zu
übertragenden Tätigkeit, des zu besetzenden Dienstpostens, der Laufbahn oder
des Berufs maßgeblich.
Der vorliegende Gleichstellungsplan der Samtgemeinde
Elbtalaue gilt für die Jahre 2016 bis 2018 und schreibt damit den bestehenden
Gleichstellungsplan für die Jahre 2013 bis 2015 fort. Stichtag für die Erhebung
der Daten der Bestandsaufnahme war der 01.01.2016.
Der Gleichstellungsplan wurde mit der
Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Der Personalrat hat dem
Gleichstellungsplan zugestimmt.
Erster SgRat Beitz erläutert den Sachverhalt und geht auf
die Ziele eines solchen Gleichstellungsplanes ein. Dabei erwähnt er die
wichtigsten Eckpunkte des Planes.
Herr Beitz weist in diesem Zusammenhang auf einen
Zusatzbeschluss des Samtgemeindeausschusses vom 31.05.2016 hin. Dieser hatte
beschlossen, dass im Rahmen einer Umfrage unter externer Leitung im Hause der
Samtgemeinde Elbtalaue das Thema „Inanspruchnahme von Teilzeitmöglichkeiten“
untersucht werden soll.
Im Samtgemeinderat erfolgt zu gegebener Zeit eine
Berichterstattung hierzu.
Der Samtgemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Der
Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2016 – 2018 wird
beschlossen.