Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Am 01. Januar 2011 ist in Niedersachsen das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft getreten. Mit der Neufassung des Gesetzes wurden Regelungen geschaffen, die es erleichtern sollen, die Gleichstellung im öffentlichen Dienst weiter voranzubringen.

 

Ein wesentliches Ziel des neuen Gesetzes ist mithin der Abbau von Unterrepräsentanzen der Geschlechter in den jeweiligen Besoldungs- und Vergütungsgruppen der Verwaltung. Das Gesetz verpflichtet daher die Dienststellen, den Abbau der Unterrepräsentanzen durch die Umsetzung eines Gleichstellungsplans zu erreichen. Die Vorschriften über den Gleichstellungsplan verwirklichen dabei das moderne Konzept des Führens mit Zielvereinbarungen. Die Dienststellen setzen sich selbst das Ziel, zu dem sie innerhalb der dreijährigen Geltungsdauer des Plans gelangen wollen.

 

Die Aufstellung des sogenannten Gleichstellungsplanes ist in den § 15 ff NGG geregelt. Durch das neue Ziel der Gleichstellung der Geschlechter unterscheidet sich der Gleichstellungsplan damit in einem wesentlichen Punkt von seinem Vorgänger, der sich ausschließlich auf die Frauenförderung konzentrierte. Grundlage des Gleichstellungsplans ist eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Ferner ist festzulegen, durch welche wirksamen Einzelmaßnahmen man dem Ziel näher kommt, Frauen und Männern möglichst gleiche Chancen im Erwerbsleben zu bieten.

 

In diesem Zusammenhang ist allerdings anzumerken, dass im Auswahlverfahren bei Einstellungen die Grundsätze der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorrangig zu betrachten sind. Gem. § 13 NGG sind für die Beurteilung dieser drei Kriterien  ausschließlich die Anforderungen der zu besetzenden Stelle, der zu übertragenden Tätigkeit, des zu besetzenden Dienstpostens, der Laufbahn oder des Berufs maßgeblich.

 

Der vorliegende Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue gilt für die Jahre 2016 bis 2018 und schreibt damit den bestehenden Gleichstellungsplan für die Jahre 2013 bis 2015 fort. Stichtag für die Erhebung der Daten der Bestandsaufnahme war der 01.01.2016.

 

Der Gleichstellungsplan wurde mit der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Der Personalrat hat dem Gleichstellungsplan zugestimmt.

 

Erster SgRat Beitz erläutert den Sachverhalt und geht auf die Ziele eines solchen Gleichstellungsplanes ein. Dabei erwähnt er die wichtigsten Eckpunkte des Planes.

Herr Beitz weist in diesem Zusammenhang auf einen Zusatzbeschluss des Samtgemeindeausschusses vom 31.05.2016 hin. Dieser hatte beschlossen, dass im Rahmen einer Umfrage unter externer Leitung im Hause der Samtgemeinde Elbtalaue das Thema „Inanspruchnahme von Teilzeitmöglichkeiten“ untersucht werden soll.

Im Samtgemeinderat erfolgt zu gegebener Zeit eine Berichterstattung hierzu.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Der Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2016 – 2018 wird beschlossen.