RV Sperling weist darauf hin, dass TOP 18 „92. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue; Änderungsbeschluss gem. §  2 Abs. I BauGB“ im Samtgemeindeausschuss vertagt wurde. Somit wird der TOP im Samtgemeinderat nicht behandelt und wird ebenfalls vertagt.

 

Mit dieser Änderung stellt RV Sperling die Tagesordnung fest.